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Datum Thema Juli 2010 Gaspreiserstattung für alle DEW21-Gaskunden mit Sonderverträgen
DEW21 zahlt allen Sondervertragskunden Gaspreiserhöhungen zurück. Die Verhandlungen des Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. waren erfolgreich. In Dortmund wurde die bundesweit erste einvernehmliche Rückerstattung ohne Gerichtsverfahren erzielt.
Dortmunder Gaskunden profitieren damit unmittelbar von der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte Mitte 2009 entschieden, dass bestimmte Preisklauseln in Gasverträgen unwirksam sind. Dieses betrifft fast alle Gasversorger in Deutschland.
Betroffen sind alle Gaskunden mit den Tarifen "spezial" und "online". Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Infoblatt:
November 2008 Streit um erforderliche Gaspreissenkung der DEW21
Seit Juli 2008 ist der Ölpreis drastisch gefallen. Zwar folgt der Gas- dem Ölpreis auf Grund der meisten Lieferverträge mit einem Zeitabstand von 6 Monaten, völlig unverständlich war aber die Ankündigung der DEW21, erst zum 01.04.2009 die Preise zu senken. Hierauf reagierte der Mieterverein.
Inzwischen hat die DEW21 eine erste Gaspreissenkung zum 01.01.2009 angekündigt, allerdings nur um 3%. Eine weitere Senkung in noch nicht bekannter Höhe soll dann zum 01.04.2009 folgen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Erklärung vom
14.11.2008:November 2008 Das neue Wohngeldgesetz
Zum 01.01.2009 tritt das neue Wohngeldgesetz in Kraft. Durch ein
weiteres Änderungsgesetz wurde die Wohngeldreform nunmehr vorgezogen, höheres Wohngeld kann es daher bereits ab Oktober 2008 geben!Das neue Wohngeld
- wird durchschnittlich um 60 % erhöht,
- differenziert nicht mehr nach dem Baualter der Häuser
- berücksichtigt erstmalig auch Heizkosten.Gerade Mieter von Wohnungen, die vor 1965 gebaut wurden, werden hiervon profitieren. Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen entnehmen Sie bitte einem Info unseres Mietervereins:
November 2008 Winterdienst - Streu- und Räumpflichten bei Schnee und Eis
Welche Pflichten bei Schnee und Eis zu beachten sind und welche Regelungen im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter gelten, haben wir für Sie zusammengefasst. Weitere Informationen und Gerichtsurteile zu diesem Thema können dem nachfolgenden Dokument entnommen werden:
August/ September 2008 Der neue Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Dortmund erscheint am 1. September 2008.
August 2008 Zwei Gaspreiserhöhungen der DEW21 GmbH zum 01.07. und 01.10.2008 bedeuten eine Preissteigerung von 26,5 %. Von 2003 bis 2008 ist der Gaspreis damit um 68% gestiegen.
Weitere Informationen und die Stellungnahme des Mietervereins können Sie der unten aufgeführten Informationen entnehmen.Der Mieterverein Dortmund empfiehlt auch weiterhin, Widersprüche einzulegen.
Seit 2004 rufen wir und andere die Gaskunden auf, Erhöhungen und Abrechnungen zu widersprechen und Abschlag- und Nachzahlungen nur noch "unter Vorbehalt" zu leisten oder nach entsprechender Beratung auch Teileinbehalte vorzunehmen. Ziel ist es, die Rechtsposition der Verbraucher zu stärken und mehr Markttransparenz zu erzwingen. Die gerichtliche Klärung dauert an, da es sich um Grundsatzfragen handelt.
Wer Widerspruch eingelegt hat, erhält (bislang) eine Antwort der DEW21, in der behauoptet wird, der eingelegte Widerspruch sei nicht zulässig. Diese Behauptung ist falsch! Weitere infos in unserer Stellungnahme.
Weitere Informationen:
Mai 2008 70-80 % aller Mietvertragsklauseln zu Schönheitsreparaturen sind nichtig!
Seit 2004 hatte der BGH entschieden, dass Renovierungsverpflichtungen immer dann nichtig sind, wenn ein Mieter aufgrund „starrer Fristen“ innerhalb fester Zeitabläufe und somit unabhängig vom Zustand der Wohnung renovieren soll. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 28. März 2007 (VIII ZR 199/06) weitere Vertragsbestandteile für nichtig erklärt. Immer dann wenn zum Thema Renovierung im Kleingedruckten des Mietvertrages enthalten ist, "Der Mieter darf nur mit Zustimmung des Wohnungsunternehmens von der bisherigen Ausführungsart abweichen." ist nicht nur diese Passage, sondern die gesamte Übertragung der Renovierungsverpflichtung hinfällig. Weitere Informationen in unserem Ratgeber Schönheitsreparaturen
Februar 2008 Sog. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind bis zu einem Betrag von 600 € steuerlich absetzbar
Das Finanzamt erstattet 20% dieser Kosten. Ab 2006 sind auch Lohnkosten absetzbar, die beim Vermieter entstanden sind, dem Mieter aber berechnet wurden (z.B. Hausmeister- und Wartungskosten). Bei der Abgabe der Steuerklärung für 2006 sollten Mieter diese Kosten also geltend machen und Steuern sparen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem RATGEBER "Miete und Steuer":
November 2007 Arbeitslosengeld II-Empfänger müssen wegen Renovierungskosten vor Gericht streiten - Tipps für Betroffene:
Nach Auffassung aller Landessozialgerichte in Deutschland, insbesondere auch des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen, stehen Arbeitslosengeld-II-Empfängern Kosten für die Renovierung der Wohnung neben den Mietkosten und der Regelleistung zu. Anders als in anderen Städten weigert sich die ARGE Dortmund, derartige Kosten zu übernehmen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Dateien:
März 2007 Tipps zur Wohnflächenberechnung
In der Sendung Stern TV hat Günter Jauch zweimal im Januar 2007 das Thema fehlerhafte Wohnflächenberechnungen behandelt. Dies war eine wirksame Werbung für Mieterrechte, die bereits seit 2004 durch ein Grundsatzurteil festgeschrieben wurden. Deshalb Tipps zu diesem Thema. Weitere Infos im Ratgeber "Wohnfläche":
November 2006 Kabel-TV: Preiserhöhungen bei ISH
Einer der wichtigsten Kabelanbieter in unserer Region, die Firma ISH, erhöht zum 01.01.2007 die Preise, zum Teil um bis zu 40%. Welche Möglichkeiten Mieter haben, warum der Mieterverein an Vermieter appeliert, die Erhöhungen kritisch zu prüfen, entnehmen Sie bitte den weiteren Dokumenten:November 2006 Die Landesregierung baut den Mieterschutz drastisch ab
Bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sind Mieter durch die sog. Sperrfristverordnung geschützt. Für Dortmund betrug die Sperrfrist bislang 8 Jahre. Die Landesregierung hat ohne Information der Öffentlichkeit die erweiterten Fristen zum 31.12.2006 massiv verkürzt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten:November 2006 Mieterhöhung am Ende der Sozialbindung
Nicht genug, dass zu jedem Jahresende viele Sozialwohnungen aus den Bindungen fallen und der Bestand der preiswerten Wohnungen immer kleiner wird. Vermieter nutzen den Übergang von der Mietpreis gebundenen zur frei finanzierten Wohnung auch zu teils kräftigen Mieterhöhungen. Zu den zahlreichen damit verbundenen Fragen hat der Mieterverein Dortmund RATGEBER erstellt. Damit sollen Mieter vor unberechtigten Erhöhungen geschützt werden.Oktober 2006 Wäremecontracting für ehemalige Viterra-Wohnungen: 20.000 Mieter erhalten geld zurück.
Die Deutsche Annington und die Mietervereine verständigen sich auf ein verfahren zur Rückerstattung. Weitere Informationen siehe auch August 2006 und den folgenden Download:
September 2006 Der neue Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Dortmund ist am 1. September erschienen.
Das Mietniveau ist konstant - Mieter müssen auf die richtige Anwendung achten. Weitere Informationen:
August 2006 Die vierte Gaspreiserhöhung der DEW21 GmbH innerhalb von zwei Jahren - 10% mehr zum 01.09.2006 bedeuten eine Steigerung von 48% in zwei Jahren - Der Mieterverein Dortmund empfiehlt weiterhin Widerspruch einzulegen.
Der Mieterverein ruft die Gaskunden in Dortmund unverändert auf, Abschlag- und Nachzahlungen nur noch "Unter Vorbehalt" zu leisten, um die Markttransparenz zu erzwingen. Weitere Informationen:
August 2006 Schönheitsreparaturen: Der Bundesgerichtshof klärt Streitfragen. Viele Renovierungsklauseln sind unwirksam.
Im Laufe der letzten zwei Jahre hat der Bundesgerichtshof (BGH) – als höchstes mit Mietsachen befasstes Gericht – mehrere wichtige Entscheidungen zum Thema Wohnungsrenovierung gefällt. Viele vor August 2004 abgeschlossene Mietverträge enthalten unwirksame Klauseln. Die Konsequenz: Beim Auszug müssen Mieter dann nicht renovieren. Wer umziehen will, sollte sich frühzeitig informieren.
Nachfolgend einige Informationen:August 2006 Bundesgerichtshof entscheidet gegen Viterra AG/Deutsche Annington: Wärmecontracting ohne Zustimmung des Mieters unzulässig. Pilotprozesse beim Landgericht Dormund erfolgreich abgeschlossen!
Der BGH hat am 22.02.2006 ein Urteil des LG Bochum bestätigt: Jetzt steht fest, dass die Viterra AG/jetzt Deutsche Annington bei Mietverträgen von vor 1999 keine sog. Wäremkosten abrechnen darf. Seit Mai 2006 liegt die Urteilsbegründung vor. Rund 8.000 Haushalte in Dortmund können Geld zurückfordern, oder brauchen Nachzahlungen seit 2001 nicht zu leisten! Zwischenzeitlich sind beim Landgericht Dortmund anhängige Pilotprozesse der Dortmunder Mietervereine ebenfalls erfolgreich abgeschlossen. Aktuell finden noch Gespräche zwischen der Deutschen Annington und Mietervereinen über die Rückabwicklung statt. Betroffene, die immer noch bei der Deutschen Annington wohnen, können abwarten, bis diese gespräche abgeschlossen sind. Wer zwischen 2002 und 2004 "verkauft" wurde, sollte unbedingt die Abrechnungen für 2004 und 2005 genauestens prüfen bzw. Widerspruch einlegen, wenn der neue Eigentümer ebenfalls Wärmekosten berechnet!
Weitere Infos und Materialein auch unter "Novermber 2005" (s. unten)
Informationen können zudem den Pressemitteilungen entnommen werden:März 2006 Wohnkosten bei Hartz IV
Wer ALG II, Sozialgeld oder Grundsicherung erhält, hat Anspruch auf die sog. "angemessenen" Unterkunftskosten. Für ALG II-Betroffene in Dortmund wird sich bis Anfang Juni entscheiden, welche Werte als "angemessen" festgelegt werden. Ebenso wird sich entscheiden, bei welcher Miethöhe und Wohnungsgröße man Kürzüngen und somit faktisch Umzugsaufforderungen zu erwarten hat.
Weitere informationen können den nachfolgenden Dokumenten entnommen werden. Der Ratgeber "Wohnung und SGB II und XII" informiert über die rechtsansprüche Betroffener bei ALG II, Sozialgeld und Grundsicherung
Unsere Pressemitteilung vom 23.02.2006 gibt den aktuellen Stand zum Thema Wohnkosten und ALG II in Dortmund wieder. In Dortmund laufen jetzt Befragungen von ca. 1000 ALG II-Beziehern an, um Hintergründe für höhere Wohnkosten zu ermitteln. Deshalb ein aktueller Ratgeber für Betroffene.
November 2005 Heizkostenstreit bei der Viterra dauert an - Klärung durch den Bundesgerichtshof im Frühjahr 2005 erwartet - Verjährung für Abrechnung aus 2001 droht!
Seit Herbst 2002 führt der Mieterverein Dortmund die Auseinandersetzung um Heizkostenabrechnungen der Viterra, insbesondere um die sog. Wärmeabrechnungen. Mit einer endgültigen Klärung ist durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu einem Viterra-Fall im Frühjahr 2006 zu rechnen. Für das Jahr 2004 hat Vterra jetzt erneut Wärmeabrechnungen vorgelegt; Mieter sollten erneut Widerspruch einlegen. Weitere Informationen können den nachfolgenden Dokumenten entnommen werden:
- Presseerklärung des Mietervereins Dortmund vom 15.11.2005 zum Viterra-Heizkostenstreit
- Infoblatt Viterra Heizkostenabrechnungen 2004
- Infoblatt "Streitthema Wärmecontracting"
- Musterwiderspruch Gasabrechnungen 2004
- Musterwiderspruch Wärmeabrechnungen 2004
Zum Jahresende 2005 droht die Verjährung von Forderungen aus der Heizkostenabrechnung für 2001, die im Herbst 2002 vorgelegt wurde. Für Wärmeabrechnungen wird aber sinnvollerweise die BGH-Entscheidung abgewartet, die aber erst 2006 erfolgt. Um hier unnötige Prozesse zu vermeiden hat der Mieterverein Dortmund mit der Viterra Absprachen getroffen. Die Viterra hat einen generellen Verzicht auf die Einrede der Verjährung für Wärmeabrechnungen aus 2001 erklärt, wenn. Mieter unter Vorbehalt gezahlt haben. Dies bedeutet, das nichts unternommen werden muss. Mieter, die Nachforderungen nicht gezahlt haben, erhalten Post von der Viterra, um einen Verjährungsverzicht zu vereinbaren. Weitere Informationen können der obenstehenden Presseerklärung des Mietervereins Dortmund vom 15.11.2005 und den nachfolgenden Dokumenten entnommen werden:
Oktober 2005 Erstes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur einseitigen Umstellung auf Wärmeabrechnungen: Zustimmung des Mieters ist erforderlich!
Erstmals hat der BGH nun die umstrittene Frage entschieden, ob der Vermieter im laufenden Mietverhältnis ohne Zustimmung des Mieters bzw. ohne eine entsprechende mietvertragliche Vereinbarung von einer Heizkostenabrechnung auf Basis der Brennstoffkosten (gem. § 7 Abs. 2 Heizkostenverordnung) auf Kosten der Wärmelieferung (Nahwärme gem. § 7 Abs. 4 Heizkostenverordnung) umstellen kann. Der BGH sieht dies als Vertragsänderung und hält somit die Zustimmung des Mieters als erforderlich an. Diese Entscheidung ist für alle aktuellen Fälle, in denen Wohnungsunternehmen (z.B. Viterra und LEG) eine solche einseitige Umstellung praktiziert haben von großer Bedeutung. Weitere Informationen können den nachfolgenden Dokumenten entnommen werden:
September 2005 Der Gaspreis steigt erneut drastisch – Mieterverein Dortmund will Transparenz auf dem Energiemarkt
Der Mieterverein ruft die Gaskunden in Dortmund auf, Abschlag- und Nachzahlungen nur noch "Unter Vorbehalt" zu leisten, um die Markttransparenz zu erzwingen.
Februar 2005 Landgericht Bochum entscheidet gegen Wärmecontracting-Heizkostenabrechnungen bei der Viterra AG. Auch Landgericht Dortmund hat rechtliche Bedenken.
Eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Bochum erging im weiterhin andauernden Streit um die Heizkostenabrechnungen der Viterra AG für das Jahr 2001 und die Folgejahre.
Dezember 2004 Mieterverein fordert Korrektur der Heizkostenabrechnungen bei der Mira (Ex-Viterra)
6.000 – 7.000 fehlerhafte Heizkostenabrechnungen für Mira-(Ex-Viterra)-Mieter bereits eingetroffen oder noch unterwegs. Es geht um ca. 600.000 €. Der Mieterverein Dortmund e.V. fordert die Korrektur der Abrechnungen und empfiehlt den Betroffenen, Ihre Rechte zu sichern!
Oktober 2004 Urteilsbegründung zum Thema Heizkostenstreitigkeiten - Wärmecontracting - bei der Viterra
Amtsgericht Dortmund: Viterra ... "war nicht berechtigt, die ihr von der Viterra Contracting GmbH aufgegebenen Kosten der Wärmelieferung in die Abrechnung ... einzustellen ...". Die Urteilsbegründung des Amtsgericht Dortmund (113 C 6563/03) vom 18.08.2004 liegt nun vor.
September 2004 Informationen zum Mieterschutz bei Verkäufen der Viterra AG
Der Ausverkauf bei der Viterra AG läuft ungebrochen in hohem Tempo weiter. Wenn dies schon nicht aufzuhalten ist, besteht zumindest die Forderung an die Viterra AG, die vom Verkauf betroffenen Mieter zu schützen. Bitte lesen Sie Infos zur sog. Härtefallregelung für (Ex-)Viterra MieterInnen.
August 2004 Der Mieterverein Dortmund gewinnt Pilot-Prozess um Wärmeabrechnungen der Viterra AG beim Amtsgericht Dortmund!
Entscheidung des Landgerichts nun möglich. Eine Vielzahl von Gerichtsverfahren wird überflüssig. Bitte lesen Sie unsere Pressemitteilung.
Dezember 2003 Der Mieterverein Dortmund gewinnt Pilot-Prozeß um Heizkostenabrechnungen beim Amtsgericht Dortmund!
- Entscheidung des Landgerichts nun möglich -
Eine Vielzahl von Gerichtsverfahren wird überflüssig.
In dem vom Mieterverein veranlassten Pilotprozess AG Dortmund 116 C hat am 27.11.2003 das Amtsgericht Dortmund der Feststellungsklage der Mieterin in vollem Umfang stattgegeben. Gegenstand des Verfahrens war eine Heizkostenabrechnung auf Gaskostenbasis, in welche überhöhte Gaskosten eingestellt worden waren.Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. D er Mieterverein erwartet, dass Viterra nunmehr unverzüglich in die Berufung geht, damit eine klärende Entscheidung des Landgerichts ergehen kann.
August 2003 Heinzkostenstreit geht in neue Runde
Noch sind die Rechtsstreitigkeiten um die Viterra-Heizkosten-Abrechnungen 2003 nicht beendet, werden bereits die ersten Abrechnungen für 2002 verschickt - mit vergleichbar hohen Nachforderungen. Wiederum im Vordergrund steht die Berechtigung der Umstellung auf das so genannte Wärmecontracting. Aber auch die konventionelle Abrechnung der Gastkosten hat Preissprünge hervor gerufen, die über den damaligen Gaspreissteigerungen liegen.
Der Mieterverein hat wiederum ausführliche Informationen zusammen gestellt, die nachfolgend abgerufen werden können:
1. Mieter-Info Heizkostenabrechnung 2002
2. Hintergrundinformationen Wärmecontracting
3. Presseerklärung 26. August 2003
4. Musterbrief Wärmeabrechnung/Wärmecontracting
5. Musterbrief Gasabrechnung
Juli 2003 Müll trennen - Kosten senken -
Tipps zur Biotonne/Juli 2003
Ab dem 1. Juli 2003 steht allen Dortmunder Haushalten die Biotonne zur Verfügung. Die Stadt Dortmund hat den sog. Anschluss- und Benutzungszwang auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet. Der Mieterverein Dortmund e. V. begrüsst, dass nun alle Dortmunder Mieterinnen und Mieter nicht nur Biomüll ökologisch entsorgen, sondern hierdurch auch ihre Betriebskosten reduzieren können. Denn Vermieter/innen sind durch das Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet, mit Betriebskosten sparsam zu wirt-schaften. Daher sind sie verpflichtet, bei Einführung der Biotonne zu prüfen, wie Müll-kosten gesenkt werden können. Schließlich stellen die Abfallbeseitigungskosten ne-ben Energie und Wasser stellen die größten Kostenpositionen in den Betriebskosten für Mieter dar. Zugleich handelt es sich um die Kostenposition, bei der die größten Einsparungen möglich sind. Die in Dortmund für die Abfallbeseitigung zuständige EDG rechnet, dass ein 4-Personen-Haushalt, welcher neben den (grauen) Restmüll-behältern auch die (braune) Biotonne und daneben die kostenlose (gelbe) Tonne und auch Altpapier- und Altglascontainer nutzt, Restmüll im Umfang von 15 - 20 Litern pro Person und Woche produziert. Durch die Biotonne und eine insgesamt optimale Mülltrennung können daher Abfallkosten um 30 % - 50 % gesenkt werden.
Juni 2003 Viterra-Heizkostenstreit in entscheidender Phase
Mit der Pressemitteilung, dass man sich gegen die Durchführung eines oder mehrerer Musterverfahren entschieden habe und viel mehr sukzessive alle Fälle, in denen Nachzahlungsbeträge aus Heizkostenabrechnungen nicht gezahlt wurden, einer gerichtlichen Klärung zuführen werde, hat die Viterra AG eine neue Phase im Streit um die Heizkostenabrechnung 2001 eröffnet. Der Mieterverein Dortmund hält am Vorschlag, Musterprozesse für die 3 - 4 in Betracht kommenden Grundsatzfragen zu führen, fest und hat jetzt zwei Musterklagen für konkrete, typische Streitfälle eingeleitet. Ein weiterer Prozess ist in Vorbereitung.
1.Musterklage Mieterverein Gaskosten
2.Musterklage Mieterverein WärmecontractingDer Mieterverein rät davon ab, unter dem Druck, den Viterra ausübt, einfach zu bezahlen. Betroffene haben immer die Möglichkeit, die Nachforderung unter Vorbehalt und in Raten zu zahlen.
Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Mieterinformationen!
Viterra - Streit um Heizkostenabrechnungen Stand Juni 2003
Februar 2003 Streit um Viterra-Heizkostenabrechnung hält anMit gleichlautenden Schreiben vom 30.01.2003 hat die Viterra Wohnen AG erstmals in größerer Zahl gegenüber eingelegten Einsprüchen Stellung genommen. Dabei werden die Einsprüche fast durchgehend zurückgewiesen.
Für den Fall, dass es sich um eine Wärmeabrechnung handelt (Brennstoffart Wärme), haben wir neue Musterschreiben vorbereitet.Falls die Antwort der Viterra AG sich auf eine Gasabrechnung bezieht und eine Abrechnung der DEW beiliegt, muss diese gesondert überprüft werden. Kritisch sind hier Abrechnungen nach einer vorheriger Verbrauchsschätzung und einem Abrechnungszeitraum von mehr als 12 Monaten. Auch eine größere Anzahl von Leerwohnungen im Haus kann zu Verfälschungen führen.
Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Mieterinformationen!
Streitfall Wärmecontracting
Streitfall Heizkostenabrechnungen
Musterbrief Wärmeabrechnung/Widerspruch
Musterbrief Wärmeabrechnung/Korrespondenz
Dezember 2002 Heizkostenabrechnung 2001 der Viterra AG - Streitfall Wärmecontracting
- Alle Viterra-MieterInnen in zentral beheizten Wohnungen haben Heizkostenabrechnungen für das Jahr 2001 mit überwiegend extrem hohen Nachzahlungsforderungen erhalten. Der Mieterverein Dortmund rät, diese Abrechnungen überprüfen zu lassen. Während allen Sozialwohnungen weiterhin Brennstoffkosten (Gas) abgerechnet wurden, sind bei frei finanzierten Wohnungen in erheblichem Umfang auch wieder so genannte Wärmeabrechnungen vorgelegt worden. Das so genannte Wärmecontracting ist schon seit mehreren Jahren Streitpunkt zwischen der Viterra AG und den Mietervereinen im Ruhrgebiet. Bei dieser Abrechnungsform werden nicht die Brenstoffkosten und die üblichen Heiznebenkosten abgerechnet, sondern Wärmekosten, in die auch Kosten für Investitionen, Personalkosten und Gewinne einfließen. Die Mietervereine halten eine Umstellung, wenn sie nicht bereits ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist, ohne Zustimmung der MieterInnen für unzulässig. Da die Viterra AG Musterprozesse über die Streitfragen abgelehnt hat, muss zur Wahrung der Rechte Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnung eingelegt werden. mehr...
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