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Beratungskonzept
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| Ohne
Mitgliedschaft keine Rechtsberatung
Unsere Geschäftsstelle Das Beratungsgespräch Unsere Außenberatungsstellen - Lünen und Castrop-Rauxel |
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Sie erwarten zurecht, daß wir Sie als unser Mitglied optimal beraten. Deshalb ist es aber auch wichtig, daß Sie wissen, wie wir unsere Beratung organisiert haben. Bitte akzeptieren Sie, daß wir bei der großen Zahl Ratsuchender ohne "Spielregeln" nicht auskommen.
Ziel unserer Bemühungen ist es, Sie in die Bearbeitung und Lösung Ihrer Probleme einzubeziehen. Wir wollen Sie, soweit es möglich ist, befähigen und ermutigen, Ihre Mietangelegenheiten selbst zu regeln. Deswegen wollen wir Ihnen diejenigen Arbeiten nicht abnehmen, die Sie auch selbst gut erledigen können.
Der Mieterverein ist keine öffentlich finanzierte Beratungsstelle für alle Mieter. Er ist ein Zusammenschluß von Mietern und trägt sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträge. Nur unsere Mitglieder dürfen wir zu Fragen des Miet- und Wohnungsrechts beraten. Es ist uns aber verboten, eine Rechtsberatung gegen die Berechnung einmaliger Gebühren frei anzubieten. Dies dürfen nur Anwälte. Unsere Geschäftsstelle
Ob Sie anrufen oder vorbeikommen, zunächst erreichen Sie die MitarbeiterInnen unserer Geschäftsstelle. Dies sind keine Juristen, so daß es zwecklos ist, mietrechtliche Fragen zu stellen. Dort können Sie alle Fragen zur Mitgliedschaft klären und einen Beratungstermin vereinbaren. Ihre Mitgliedsnummer ...
sollten Sie immer bereit halten, wenn Sie anrufen oder vorbeikommen.
Das Beratungsgespräch
Im Vordergrund der Beratung steht das persönliche Gespräch, in dem Sie mit unseren Juristen Ihre Probleme erörtern können. Viele glauben, ihr Problem könne "mal eben ganz kurz" besprochen und geklärt werden. Dies ist aber ein Irrtum, da eine korrekte und verbindliche Beratung fast immer voraussetzt, daß der Berater die Hintergrundinformationen abfragt, die wegen der oft komplizierten Mietrechtsregelungen erforderlich sind. Beispielsweise können viele gesetzliche Regelungen durch den Mietvertrag abgeändert werden. Wenn Sie (zurecht) eine verbindliche Auskunft erwarten, müssen Sie Ihrem Berater auch die Chance geben, zunächst Ihren Mietvertrag in Ruhe durchzusehen. Dies ist einer der Gründe, warum das Beratungsgespräch nicht durch Telefonanrufe zu ersetzen ist. Telefonische Kurzauskünfte bleiben deshalb auch unverbindlich. Es ist also in Ihrem eigenen Interesse, wenn wir auf die Vereinbarung von Beratungsgesprächen großen Wert legen. Wer eine saftige Mieterhöhung, eine Kündigung oder ähnliches erhalten hat, ist verunsichert und aufgeregt. Wir wissen, daß viele dann "sofort" eine Beratung wünschen. Manchmal dauert es aber ein paar Tage bis zum ersten möglichen Beratungsgespräch. Wir bitten Sie, dies bißchen Geduld aufzubrigen, weil es nicht möglich ist, "mal eben" Ihre berechtigten Fragen zu beantworten.
Vertrauen Sie unseren Experten!
Manchmal werden Ihnen nicht die Fragen gestellt werden, die Sie erwartet haben. Oder man sagt Ihnen, daß das, was Sie für wichtig halten, bei der Lösung Ihres Mietrechtsproblems keine Rolle spielt. Dies hängt mit mietrechtlichen Aspekten zusammen, die eben nicht immer mit dem "gesunden Menschenverstand" überein-stimmen. Dies hat also nichts damit zu tun, daß wir Ihre Anliegen nicht Ernst nehmen. Akzeptieren Sie deshalb bitte die Fragestellungen unserer BeraterInnen. Trauen Sie sich aber ruhig, nachzufragen, wenn Sie etwas nicht verstanden haben. Wir wollen, daß Sie sich aktiv an der Entscheidungsfindung beteiligen. Denn es gibt im Mietrecht manche Abwägungsfragen, die letztlich Sie entscheiden müssen.
Beraterwechsel vermeiden!Oft sind mehrere Beratungen erforderlich. Lassen Sie sich eine Visitenkarte aushändigen, damit Sie später den Namen zur Hand haben. Sie ersparen sich und uns unnötige Mühe, wenn Sie bei demjenigen bleiben, der Ihr Problem schon kennt. Wenn Sie zu uns kommen, weil wir Ihren Nachbarn schon geholfen haben, sollten Sie sich nach dem Namen des Beraters erkundigen und sich bei diesem einen Termin geben lassen.
Kommen Sie mit vollständigen Unterlagen!
Bitte heften Sie alle Schriftstücke, die Ihr Mietverhältnis betreffen ( also Mietvertrag, Abrechnungen, Quittungen, Protokolle ), nach zeitlicher Reihenfolge geordnet in einer Mappe ab, die Sie immer zur Beratung mitbringen.
Wer ahnt schon, daß bei einer Mieterhöhung nach der Höhe der Miete vor drei Jahren gefragt werden wird. Ist dies dann nicht zu ermitteln, so muß unnötigerweise ein zweiter Termin stattfinden.
Unsere Bitte: Kopien mitbringen!
Wenn Sie bereits eine Kopie der aktuellen Unterlagen mitbringen, ersparen Sie sich spätere Lauferei und unsere JuristInnen haben mehr Zeit für das Beratungsgespräch. Kommen Sie zum erstenmal, bringen Sie bitte auch eine Kopie Ihres Mietvertrages mit! Ihren Schriftwechsel ...
.. übernehmen wir, wenn es aus persönlichen oder taktischen Gründen erforderlich ist. Das gilt vor allem dann, wenn ein juristisch komplizierter Brief geschrieben werden muß. Sie erhalten dann von uns per Post eine Kopie dieses Schreibens. Auch eine Antwort wird Ihnen sofort zugesandt. Wir teilen Ihnen dann mit, ob eine weitere Rücksprache erforderlich ist. Auf Fristen achten!
Ihre Mitarbeit ist erforderlich, wenn Ihr Vermieter nicht reagiert. Unsere Schreiben enthalten in der Regel Fristen. Ist z.B. eine notwendige Reparatur nicht erfolgt und haben Sie drei Tage nach Fristablauf von uns keine Post (Kopie der Antwort Ihres Vermieters) erhalten, vereinbaren Sie sofort einen weiteren Beratungstermin.
In Lünen und Castrop-Rauxel führen wir Außenberatungen durch. Dort ist keine Anmeldung erforderlich. Auch die Außenberatungsstellen werden von unseren juristischen MitarbeiterInnen betreut.
Wenn es bei uns bereits eine Beratungsakte für Sie gibt, rufen Sie bitte zwei Tage vorher auf der Geschäftsstelle an. Die Akte kann dann mitgebracht werden, was die Bearbeitung erleichtert.
Vielen Dank für ihre Mitarbeit!
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