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Liebe LeserInnen, liebe MitgliederInnen,

auch in diesem Spätherbst-Newsletter haben wir Ihnen wieder einige lesenswerte, informative und hilfreiche Artikel zusammengestellt. Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen.

Leider beschäftigt uns die Corona Krise und ihre Folgen für Mieterinnen und Mieter noch immer. Zum Schutz unser aller Gesundheit haben wir unsere Geschäftsstelle für den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen - wir können die geforderten Abstandsregeln aktuell nicht einhalten.

Wir sind aber per Telefon, E-Mail und Brief erreichbar. Die Beratungsgespräche finden weiterhin telefonisch statt. Eine Mitgliedschaft beantragen, Änderungen mitteilen, Unterlagen einreichen - all dies geht auch von zu Hause aus. Wie Sie uns erreichen, haben wir auf unserer Homepage noch einmal zusammengestellt.

Kommen Sie gut durch die Vorweihnachtszeit und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.

1. Beiträge & Jahresrechnungen

Trotz der Schwierigkeiten, die das Jahr 2020 bisher auch für uns gebracht hat, können wir unsere Beiträge und Prämien für die Rechtsschutzversicherung konstant halten. 

Bereits ca. 75% der Mitglieder nehmen die Möglichkeit wahr per Lastschrift zu zahlen. Der Mieterverein hat dadurch einen geringeren Verwaltungsaufwand und weniger Verwaltungskosten bedeuten mehr Geld für Ihre Beratung und Interessenvertretung. Immer häufiger nehmen auch Banken Gebühren für Überweisungen. Die Umstellung könnte sich auch für Sie lohnen.

Sie können bequem zwischen jährlicher, halbjährlicher und vierteljährlicher Zahlungsweise wählen. Auf der Rückseite Ihrer Rechnung finden Sie das entsprechende SEPA-Lastschriftmandat oder nutzen Sie die Änderungsmitteilung auf unserer Internetseite.

Aktuell ist unsere Geschäftsstelle für den Publikumsverkehr geschlossen. Eine persönliche Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist daher augenblicklich nicht möglich. Wir möchten Sie daher bitten in diesem Jahr auf eine Barzahlung zu verzichten

2. Das kommende Mieterforum

Bild: MVDO

Während Sie diesen Newsletter lesen, wird das kommende Mieterforum gedruckt und ausgeliefert. Das letzte Heft dieses Jahres befasst sich unter anderem mit dem neuen Dortmunder Wohnungsmarktbericht, den aktuellen Entwicklungen in Sachen Hannibal II und einem wichtigen BGH-Urteil zum Thema Modernisierungsmieterhöhungen.

Außerdem gibt Geschäftsführer Rainer Stücker kurz vor seinem verdienten Ruhestand ein ausführliches Interview über seine mehr als dreißigjährige Tätigkeit für den Mieterverein. 

Wir wünschen all unseren Mitgliedern viel Freude beim Lesen.

3. Neuigkeiten zum Hannibal

Bild: Alexandra Gerhardt

Gute Neuigkeiten: Die Stadt Dortmund hat am Freitag, den 20.11.2020 in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass die notwendigen Baugenehmigungen für die Sanierung der Wohnanlage Hannibal 2 erteilt wurden. Der Hannibal in Dorstfeld wurde vor über drei Jahren aufgrund von Brandschutzmängeln geräumt.

Die Pressemitteilung der Stadt finden Sie hier.

Unsere Mitteilung an die Presse können Sie hier lesen.

4. Kein Wohnungsverlust durch Corona!

Der aktuelle Teil-Lockdown und Einschränkungen bedeuten für viele Menschen, dass am Ende des Monats das Geld nicht für Miete und andere laufende Kosten reicht. Der Anstieg an Wohngeldempfängern macht deutlich, dass viele Bürger Unterstützung benötigen. Nicht alle Leistungen des Staats können die Menschen sofort nutzen. Im Frühjahr 2020 wurde von der Bundesregierung ein Kündigungs- und Kreditmoratorium beschlossen, dass leider Ende Juni auslief. In dieser Zeit waren Mieter vor Kündigungen geschützt, wenn sie aufgrund der Pandemie ihre Miete nicht zahlen konnten. In der jetzigen Situation gibt es diese Unterstützung nicht. 

In NRW fordern daher unsere Landesverband (DMB NRW) und der Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB NRW) einen besseren Kündigungsschutz: Kein Wohnungsverlust durch Corona!

Auch auf Bundesebene fordern der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Deutsche Mieterbund (DMB) eine sofortige Erneuerung des Kündigungs- und Kreditmoratoriums für mindestens sechs Monate.

 

 

5. Neuer Heizspiegel

Bild: www.heizspiegel.de

Mitte November veröffentlichte die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online den neuen Heizspiegel 2020. Er zeigt, dass Verbraucher für das Abrechnungsjahr 2019 mit höheren Heizkosten rechnen müssen. Die Kosten für eine erdgasbeheizte 70-Quadratmeter-Wohnung liegen durchschnittlich bei 720 Euro. Damit stiegen die Heizkosten im Jahr 2019 im Schnitt um 20 Euro (+ 2,9 Prozent). Grund dafür waren das kühle Wetter sowie gestiegenen Erdgaspreise (+ 3,4 Prozent).

Der Heizspiegel wird seit 2005 von co2online herausgegeben. Gefördert und unterstützt wird der Heizspiegel vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie den Projektpartnern Deutscher Mieterbund und Verband kommunaler Unternehmen.

Wir haben auf unserer Homepage die einzelnen Werte für die verschiedenen Baualtersklassen zusammengestellt. Außerdem finden sie dort unsere Energiesparchecks, mit denen Sie Ihre Heizkosten überprüfen können. 

6. SHV nimmt falsche Mieterhöhungen zurück

Bild: MVDO

Mitte Oktober informierte der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. über fehlerhafte Mieterhöhungen in Kirchlinde und Mengede durch die SHV Immobilien-Verwaltungs GmbH und forderte die Rücknahme der Mieterhöhungen für alle Mieter. Ende Oktober meldete sich das Unternehmen beim Mieterverein und kam in einem Kritikpunkt den Mietern entgegen.

Zum Hintergrund:
Bei der Berechnung einer Mieterhöhung kommt es auch auf die Höhe der Miete vor drei Jahren an. So darf eine neue Miete maximal 20% über der damaligen Miete liegen. Dem Mieterverein lagen jedoch Mieterhöhungen vor, bei denen Erhöhungen des Voreigentümers aus dem letzten Jahr nicht berücksichtigt wurden und so eine 33% Steigerung im Vergleich zum April 2019 entstand.

Hierzu äußerte sich die SHV: "Sie können versichert sein, dass wir keinerlei Interesse haben, unrechtmäßige Mieterhöhungen durchzusetzen. Wir haben mittlerweile Informationen, dass seinerzeit durch den Vorverwalter durchgeführte Mieterhöhungen zu den unterschiedlichsten Terminen durchgeführt wurden. Offensichtlich liegen uns die Informationen darüber nicht bzw. nicht vollständig vor. Wir beabsichtigen diese nicht bestimmungskonformen Erhöhungserklärungen zu stornieren."

Dieses Angebot betrifft auch Mieter die bereits einer Mieterhöhung zugestimmt haben. Rechtlich ist die Zustimmung bindend, auch wenn die Mieterhöhung selber fehlerhaft war. "Mieter, die bereits zugestimmt haben, können so auf eine Rücknahme hoffen. Wenn es innerhalb der letzten drei Jahre bereits eine Mieterhöhung gab, sollten sie sich aktiv bei der SHV melden", erläutert Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mietervereins Dortmund. "Mieter die noch nicht unterschrieben haben, sollten weiterhin prüfen, ob die Mieterhöhung berechtigt ist."

Weitere Informationen zu diesem Fall finden Sie auf unserer Webseite.

7. Winternothilfe sucht Freiwillige

Bild: pixabay

Was bei all den Diskussionen um milliardenschwere Hilfspakete für Wirtschaft und Kultur oft vergessen wird: Auch die Schwächsten in unserer Gesellschaft sind existenziell durch die Krise bedroht. Während des Lockdowns fielen zahlreiche Angebote für Menschen ohne festen Wohnsitz weg oder standen nur eingeschränkt zur Verfügung. 

Bis Mitte März schließen das Gast-Haus, die Kana Suppenküche, der Dortmunder Wärmebus und bodo eine wichtige Versorgungslücke. In einem großen Zelt direkt im Schatten des Dortmunder U können sich wohnungslose Menschen zweimal täglich eine Mahlzeit bekommen.

Um die Versorgung der mehr als einhundert Personen täglich gewährleisten zu können, werden noch Ehrenamtliche gesucht.

Freiwillige Interessenten können sich auf der Webseite der Winternothilfe erkundigen und mit den Verantwortlichen in Kontakt treten. 

8. Neuauflage der Wohnungsgemeinnützigkeit gefordert

Bild: DMB
Text: Aichard Hoffmann

Der Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen des Deutschen Bundestages hat am 7. Oktober eine Anhörung zu zwei Gesetzentwürfen der Fraktionen "Bündnis 90 / Die Grünen" und "Die Linke" durchgeführt, die die Wiedereinführung einer Wohnungsgemeinnützigkeit zum Ziele haben. Der Deutsche Mieterbund nutzte die Gelegenheit, seine diesbezügliche Forderung zu untermauern.

„Wir brauchen dringend Reformen, die dafür sorgen, dass bezahlbarer Wohnraum wieder in ausreichendem Maße zur Verfügung steht. Die bisherigen Instrumente sind offensichtlich ineffektiv oder nicht entsprechend ausgestaltet, um die steigende Nachfrage zu decken“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.

Die Mieten in Deutschland steigen ungebremst, trotz Corona-Pandemie, Wirtschaftsabschwung und Kurzarbeit. Erneut erhöhten sich die Angebotsmieten im ersten Halbjahr 2020 in drei Viertel der Großstädte. Laut Wohngeld- und Mietenbericht der Bundesregierung liegt die individuelle Wohnkostenbelastung bei fast 30 Prozent im bundesweiten Durchschnitt, bei einkommensarmen Haushalten (< 1300 €) sogar bei fast 50 Prozent. Zeitgleich existieren in Deutschland derzeit nur noch 1,14 Millionen geförderte Wohnungen mit Mietpreisbindungen – der Bedarf liegt laut Pestel-Institut bei 6,3 Millionen. Dennoch geht der Bestand aufgrund unzureichenden Neubaus bei zeitgleichem Auslaufen der Preisbindung kontinuierlich um rund 45.000 Wohnungen pro Jahr zurück.

„Trotz dieser alarmierenden Zahlen sind die politischen Entscheidungsträger bisher nicht willens, diesen besorgniserregenden Trend umzukehren. Um den Abwärtstrend nachhaltig zu stoppen, müssten die Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau massiv erhöht werden - dies hat die Bundesregierung aber nicht getan,“ kritisierte Siebenkotten.

„Eine Neuauflage der Wohngemeinnützigkeit lag viel zu lang im Dornröschenschlaf – es wird Zeit die Dinge anzupacken und Schritt für Schritt wieder einen breiten gemeinnützigen Wohnungssektor aufzubauen“, fordert Siebenkotten. „Für die Ausarbeitung eines gemeinsamen Konzepts des Bundes, der Länder und der Kommunen bietet der Deutsche Mieterbund gerne seine Hilfe an.“  PM Bund: www.mieterbund.de/startseite/news/article/58186-neuauflage-eines-gemeinnuetzigen-wohnungssektors-gefordert.html

9. Mietspiegelreform

Bild: MVDO
Text: Aichard Hoffmann

Das Bundesjustizministerium hat eine Reform des Mietspiegelrechts auf den Weg gebracht. Der Deutsche Mieterbund begrüßt ausdrücklich, dass einheitliche Vorgaben zur Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln gemacht werden sollen. Da Mietspiegel die Grundlage zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete sind und diese Vergleichsmiete wiederum die Mieterhöhungsmöglichkeiten im Bestand und die Höhe der Neuvertragsmiete begrenzt, wurden Mietspiegel in der Vergangenheit insbesondere in den nachgefragten Städten von Vermietern mit hohen Renditeerwartungen oft gerichtlich angegriffen.

Der Entwurf sieht vor, dass es weiterhin auch einfache Mietspiegel geben soll. Dies ist aus Sicht des Deutschen Mieterbundes richtig. Denn die einfachen Mietspiegel haben sich bewährt. Die Erfahrungen zeigen, dass auch Mietenübersichten ohne die Anwendung wissenschaftlicher Grundlagen bei Datenerhebung und -auswertung die ihnen zugedachten Aufgaben erfüllen können. Ist ein solcher Mietspiegel von den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt, trägt er erheblich zum Rechtsfrieden in der betreffenden Gemeinde bei.

Zudem ist wichtig und richtig, dass eine Mieterhöhung zukünftig nicht mehr mithilfe von drei Vergleichswohnungen begründet werden darf, wenn in der Kommune ein qualifizierter Mietspiegel existiert.

Trotz der guten Ansätze kritisiert der Mieterbund, dass nach wie vor keine Pflicht zur Erstellung von Mietspiegeln für alle Städte ab 50.000 Einwohner existiert. In 36 der 200 größten Städte Deutschlands existiert kein Mietspiegel. Ohne einen aussagekräftigen Mietspiegel fehlt in der Kommune die Grundlage für die Anwendung der Mietpreisbremse. Das heißt, dass sie ohne Mietspiegel für diese Städte de facto ins Leere läuft.

PM Bund: www.mieterbund.de/presse/pressemeldung-detailansicht/article/57970-endlich-reform-des-mietspiegelrechts-kommt.html

11. Termine und Veranstaltungstipps

Foto: pixabay  Bis auf Weiteres entfallen die Vorträge in der VHS.

Im Arbeitslosenzentrum findet im Dezember die Infoveranstaltung "Hartz IV und Wohnen" statt.

Mittwoch, 16.12.2020 10:00 - 11:30 Uhr Leopoldstraße 16-20 44147 Dortmund 

Das Hygienekonzept schreibt eine vorherige telefonische Anmeldung vor (Tel: 812124).