3. Dezember 2013 (Wohnungspolitik)

Neues Wohnungsaufsichtsgesetz – Stärkung der Wohnungsaufsicht dringend erforderlich!

Mitte November hat das Kabinett in Düsseldorf den Entwurf eines neuen Wohnungsaufsichtsgesetztes (WAG) beschlossen. Hiermit hat die Landesregierung begonnen, Empfehlungen der Enquete-Kommission „Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren in NRW“ umzusetzen. Dis bisherigen Regelungen zur kommunale Wohnungsaufsicht werden aus dem ‚Wohnraumförderungs- und nutzungsgesetz‘ (WFNG) herauslöst, und in einem eigenen ‚Wohnungsaufsichtsgesetz‘ zusammenfasst, vor allem aber erweitert.

In den letzten Jahren gab es gerade in Dortmund immer wieder Vorfälle, die deutlich gemacht haben, wie wichtig eine effektivere und erfolgreichere Wohnungsaufsicht ist:

Trotz akuter Gefährdungen der Bewohner und drohender Unbewohnbarkeit blieben die Eigentümer untätig. Dies ist nicht nur ein Fall für den Mieterverein, der die Mieterrechte zivilrechtlich durchsetzt, sondern auch für die kommunale Wohnungsaufsicht. Die kann zum Beispiel eine Instandsetzung verfügen und mit Bußgeldern durchsetzen. Das kann eine große Hilfe für die Mieter sein.

Doch oft wurde festgestellt, dass die bisherige Wohnungsaufsicht ein zahnloser Papiertiger ist im Kampf gegen die Finanzinvestoren und Eigentümer von Problemimmobilien. Das neue Wohnungsaufsichtsgesetz soll den Kommunen neue und bessere Druckmittel an die Hand liefern.

„Eine verbesserte und wirkungsvolle Wohnungsaufsicht haben wir  als Mieterverein und viele andere  in den vergangenen Jahren immer wieder gefordert, um bei Vernachlässigung und erheblichen Wohnungsmängel die Vermieter in die Pflicht zu nehmen. Daher begrüßen wir grundsätzlich das neue Wohnungsaufsichtsgesetz und halten viele der Neuregelungen für notwendig.“ erläutert Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mietervereins Dortmund.

Die wichtigsten Verbesserungen:

  • So sollen die Gemeinden künftig nicht erst bei bereits eingetretenen, sondern schon bei drohenden Missständen, im Gesetzentwurf „Verwahrlosung“ genannt, einschreiten können.
  • Es werden erstmals Mindestanforderungen an die Eigenschaften von Wohnraum gestellt und vorgeschrieben, das Belichtung und Belüftung, Witterungsschutz, Energie- und Wasserversorgung, Heizung und sanitäre Einrichtungen nicht nur vorhanden sein, sondern auch funktionieren müssen.
  •  Liegen Anhaltspunkte für Missstände vor, sollen die Kommunen die Eigentümer weit stärker als bisher zur Mitwirkung bei der Ermittlung und Beseitigung zwingen können.
  • Der Eigentümer soll künftig die Beweislast tragen, wenn er behauptet, dass ihm eine Instandsetzung wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
  • Schreitet die Kommune ein und bestellt selbst Handwerker, um die übelsten Missstände zu beseitigen, kann sie die Kosten dafür auch jetzt schon vom Eigentümer zurückverlangen. Zahlt dieser nicht, sollen seine Schulden bei der Kommune künftig vorrangig im Grundbuch eingetragen werden.
  • Es werden auch Anforderungen an die Mindestfläche pro Person definiert, um der „Matratzenvermietung“ an Zuwanderer einen Riegel vorzuschieben.

Neben grundsätzlichem Lob richtet sich Kritik des Mietervereins Dortmund vor allem dagegen, dass die Wohnungsaufsicht Selbstverwaltungsaufgabe der Kommunen bleiben soll. Das heißt: Es ist zwar eine Pflichtaufgabe, die auch bei leeren Kassen der Kommunen „irgendwie“ erfüllt werden muss, aber die Kommunen entscheiden selbst, was und wie viel sie tun. Zusätzliches Geld vom Land gibt es nicht. So ist zu befürchten, dass viele Kommunen, die schon bisher eher zögerlich oder gar widerwillig an diese Aufgabe herangegangen sind, weiterhin untätig sein werden.

Beim Vorgehen gegen Matratzenvermieter ist es zudem unabdingbar, dass die hier agierenden Kommunen den betroffenen Bewohnern Ersatzwohnraum anbieten, bevor Wohnungen für unbewohnbar oder überbelegt erklärt werden.

Die Kritik und Panikmache von Haus & Grund Dortmund (siehe Bericht in den Ruhrnachrichten vom 03.12.2013) ist unberechtigt und abwegig. Zunächst ist in der Regel eine Anzeige von Mietern oder Nachbarn erforderlich. So muss insbesondere kein Vermieter befürchten, dass das Amt tätig wird, wenn ein Mieter selbst Schäden verursacht hat.

„Dass das Wohnungsamt zukünftig erfolgreicher bei schwerer Vernachlässigung einschreiten kann, ist ein Gewinn für Mieter und Nachbarn, auch für Eigentümer, die ihre Häuser in Ordnung halten. Wir freuen uns, dass auch Haus & Grund Dortmund diesen Aspekt anerkennt!“, so Rainer Stücker.

Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. // 03.12.2013


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