3. April 2014 (Wohnungspolitik, Vonovia)

Deutsche Annington: Kritisierte Inkasso-Praxis mit Berliner Anwaltskanzlei (JHS Legal) scheitert vor Gericht

Bochum / Dortmund. Im März 2013 stellte die Deutsche Annington, Deutschlands und Dortmunds größter Vermieter, ihre viel kritisierte Inkasso-Praxis um. Statt der Tochterfirma Deutsche Wohninkasso GmbH wurde ein Berliner Anwaltsbüro beauftragt.

Zur Tätigkeit der Deutschen Wohninkasso hatte bereits das Amtsgericht Dortmund in seinem  Urteil vom 08.08.2012 (AZ 425 C 6285/12) eine solche Gebühr für rechtswidrig befunden. Wenn ein Mieter eines Wohnungsunternehmens ohne Grund nicht zahlt, kann ein Großvermieter selbst mahnen. Auch eine Mahnung eines Inkassobüro ist ein EDV-Schreiben, mit denkbar geringem Aufwand und geringen Kosten. Das sei gerade einem Großvermieter zuzumuten. Dieser darf nicht unnötige Kosten produzieren, indem er ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt beauftragt. 

Das Inkassowesen wurde ab März 2013 auf den Berliner Rechtsanwalt Jochen Schatz und seine Kanzlei „JHS Legal“ übertragen. Neben der eigentlichen Forderung werden Geschäftsgebühr und Auslagenpauschale nach dem Rechtsanwalts­vergütungsgesetz (RVG) berechnet. Der Mieterverein Dortmund kritisierte diese berechneten Gebühren als genauso überflüssig, wie die Inkassogebühren der Deutschen Annington-Tochter Deutsche (vgl. Pressemeldung Mieterverein Dortmund vom 27.03.2013 – www.mvdo.de/annington.html). 

Rufen Mieter bei der JHS-Legal in Berlin unter der Rufnummer 030 / 555760358 an, ist die Verwunderung groß. Eine Bandansage bietet Ihnen zuerst die Möglichkeit an, zur Klärung der Angelegenheit mit dem Kundencenter der Deutschen Annington in Bochum verbunden zu werden. Alternativ könne man auch mit einem Mitarbeiter der Kanzel sprechen. „Dies macht deutlich, dass die Beauftragung von JHS-Legal nur der Einschüchterung der Mieter und dem Erlös unberechtigter Inkasso-Gebühren dient.“ kommentiert Dr. Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. 

Mittlerweile liegt ein Urteil des AG Dortmund vor (412 C 10756/13 - pdf) vor, in denen Mieter sich erfolgreich gegen die Inkasso-Praxis der Deutschen Annington mit der Berliner Anwaltskanzlei JHS Legal  wehren konnten. Im Urteil befand das Gericht, dass die Anwaltsgebühren von JHS Legal nicht begründet und die Mahngebühren zu hoch seien.

„Wir fordern von der Deutschen Annington für einfache Mahnungen keine externen Dienstleister zu beauftragen, die Rückzahlung aller Gebühreneinnahmen und das Mahnen unberechtigter Forderungen umgehend zu unterlassen!“, stellt Dr. Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. fest.

Mieter sollten sich nicht verängstigen lassen, gerade weil oft unberechtigte Beträge angemahnt werden. Echte Rückstände sollten ausgeglichen werden, ohne die Gebühren zu zahlen!, empfahl Rechtsanwalt Martin Grebe, Leiter des Bereiches Miet- und Wohnungsrecht, beim Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. 

Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.  // 03.04.201


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