3. Februar 2011 (Wohnungspolitik, Miet- und Wohnungsrecht)

Investor plant Luxuswohnungen im Studentenwohnheim – 120 Studierende sollen bis Ende März 2011 ausziehen

Das Studentenwohnheim Roncalli-Haus an der Von-der-Recke-Straße 40 wurde 1971 von der katholischen Kirche gebaut und ist im Jahr 2001 an einen privaten Eigentümer verkauft worden. Nach der Insolvenz des Eigentümers wurde das Roncalli-Haus seit 2004 zwangsverwaltet.

Im Herbst vergangenen Jahres wurde das Objekt versteigert. Der Erwerber verkaufte dieses an die Fa. Bau-Art-GmbH. Der neue Eigentümer plant den Umbau zu 15 gehobenen Eigentumswohnungen mit Größen von 143m² bis 190m². Die Vermarktung erfolgt durch die Dortmunder GAMA Wohnungsbau GmbH. Vorgesehener Baubeginn soll April 2011 sein(http://www.gama-bau.de/Roncalli.html). Die Kaufobjekte werden als „kernsanierte & barrierefreie Luxuswohnung im Kreuzviertel“ vermarktet (z.B. Immoscout24 ID: 58678088).

Ende Dezember 2010 erhielten alle 120 Bewohnerinnen und Bewohner des  Roncalli-Hauses zum 31.03.2011 ihre Kündigung. Im Kündigungsschreiben droht die Eigentümerin zudem mit Schadensersatzforderungen, falls Bewohner nicht ausziehen und es dadurch zu Verzögerungen beim Baubeginn kommt.

„Die Eigentümerin scheint davon auszugehen, dass für die betroffenen Mieter keine Schutzrechte bestehen. Zwar existieren für bestimmte Studentenwohnheime Ausnahmeregelungen, diese dürften hier aber nicht vorliegen,“ erläutert Steffen Klaas, Rechtsanwalt beim Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. „Daher bestehen Bedenken, ob eine solche Kündigung wirksam ist.“

Unabhängig davon können sich Studierende gegen die Kündigung wehren, wenn sie Härtegründe geltend machen können. Härtegrunde wären beispielsweise Prüfungstermine sowie die Verfügbarkeit von Ersatzwohnraum. Preisgünstiger sowie hochschulnaher Wohnraum ist für Studierende in Dortmund jedoch nicht leicht zu bekommen. Nach Auskunft des Studentenwerks Dortmund beträgt aktuell die Wartezeit für ein Wohnheimzimmer bzw. -appartement mindestens vier bis sechs Monate.

„Studierende mit Härtegründen sollten daher gegen die Kündigung Widerspruch einlegen“ , rät Steffen Klaas.

„Studentenwohnheime haben eine sehr große Bedeutung für den Studienstandort Dortmund, da sie günstigen, meist hochschulnahe und auch zeitlich flexiblen Wohnraum bieten“ so Arzu Erzurum, Referentin des Team Soziales des AStA der TU Dortmund. Bereits im Jahr 2007 wurde das Ev. Studentenwohnheim an der Lindemannstraße abgerissen und der „Seniorenwohnsitz Kreuzviertel“ neu errichtet, so dass viele Wohnheimplätze verloren gingen. Zukünftig wird sich die Versorgung der Studierenden mit Wohnraumplätzen weiter zuspitzen. „Neben den 120 Plätzen im Roncalli-Haus, fallen 60 weitere Plätze weg, die das Studentenwerk Dortmund bisher beim Berufsförderungswerk Dortmund in Hacheney angemietet hat. Diese stehen jedoch zukünftig nicht mehr dem Studentenwerk zur Verfügung.“ so Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher, des Mietervereins Dortmund und Umgebung e.V. „Zudem werden an TU und FH über den NRW-Hochschulpakt in den Jahren 2011 bis 2015 insgesamt 8.105 Studienplätze neu geschaffen, so dass die Nachfrage nach Wohnheimplätzen weiter steigen wird. Die Hochschulen und das Studentenwerk müssen sich mit dieser Problematik befassen.“ ergänzt Vedat Korkmaz, Referent des Team Soziales des AStA der TU Dortmund.

„Vor diesem Hintergrund ist es ein übles Spiel wenn über 100 studentische Miete binnen drei Monaten zum Auszug genötigt und mit Schadensersatz bedroht werden“ fasst Tobias Scholz den Vorgang zusammen.

Pressemitteilung Mietervereins Dortmund und Umgebung e.V. und Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) der TU Dortmund am 03.02.2011

 


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