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Rechtsschutzversicherung

 Wann und wofür sind Sie versichert?
 Was tun, wenn Sie verklagt werden oder klagen müssen?
 Wie lange läuft die Versicherung?
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Informationen zu unserem Mietrechtsschutz-Versicherungsangebot

Bitte beachten Sie, dass der Abschluss des hier dargestellten Versicherungsangebotes nur bei
gleichzeitiger Mitgliedschaft in unserem Mieterverein möglich ist!
Auf Grund eines Rahmenvertrages  zwischen dem Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. und der Zürich-Rechtsschutz-Versicherungs-AG haben (nur) Mitglieder unseres Mietervereins die Möglichkeit, bei uns eine preisgünstige Mietrechts-Prozeßkostenversicherung abzuschließen. Falls Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen - was wir dringend empfehlen -,  lesen Sie diese Informationsseite bitte sorgfältig durch, bevor Sie den Rechtsschutz beantragen. Bitte denken Sie auch daran, daß Ihr Versicherungsschutz entfällt, wenn Sie mit Ihren Mitgliedsbeiträgen im Zahlungsrückstand sind!

Wann und wofür sind Sie versichert?

Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus unserem Rahmenvertrag und aus den "Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen"(ARB), die für alle Versicherungen gelten.

Die wichtigsten Bestimmungen sind folgende:

  •  Versichert sind die angemeldeten Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Mieter der von ihnen selbst genutzten Wohneinheit unter der Mitgliedsanschrift. Mitgemietete Garagen und KFZ-Einstellplätze sind mitversichert. Kein Versicherungsschutz besteht also für gewerbliche Mietverhältnisse und Zweitwohnungen.
  • Der Versicherungsschutz umfaßt die gerichtliche Wahrnehmung sämtlicher Interessen aus dem Mietverhältnis mit allen Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten mit Ausnahme einer Selbstbeteiligung in Höhe von 75,- € je Versicherungsfall. Nicht mitversichert ist die vorgerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwaltes: denn hierfür gibt es die Rechtsberatung durch den Mieterverein, die durch Ihren Mitgliedsbeitrag abgedeckt ist.
  • Versichert sind gerichtliche Auseinandersetzungen aus dem Mietverhältnis gegen den Vermieter. Kein Rechtsschutz besteht gegen Untermieter, Behörden, Makler und Nachbarn.
  • Für jeden Versicherungsfall werden Rechtsschutzleistungen bis zu 60.000 € übernommen.
  • Wie bei allen Rechtsschutzversicherungen besteht eine Wartefrist von drei Monaten ab Anmeldung zur Versicherung (Tag des Eingangs beim Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.). Rechtsschutz besteht für alle Schadensfälle, die nach Ablauf der Wartefrist entstanden sind. Als Schadensfall gilt das Ereignis, das für den Rechtsstreit ursächlich ist (Beispiel: Bei einer Klage auf Duldung der Modernisierung ist dies die erste Mitteilung des Hausbesitzers, daß modernisiert werden soll).
  • Sie verpflichten sich, nach Eintritt des Streitfalles die Mietrechtsberatung Ihres Mietervereins in Anspruch zu nehmen. Dabei soll der ernsthafte Versuch einer außergerichtlichen Einigung unternommen werden.
  • Der Versicherungsbeitrag gemäß der Beitragsordnung, 18 € jährlich, ist zum 1.1. eines Jahres fällig. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie mit Ihren Beiträgen im Rückstand sind.

Was tun, wenn Sie verklagt werden oder klagen müssen?

 
Auf jeden Fall kommen Sie wegen der Streitigkeit zuerst in unsere Beratung. Anschließend beauftragen Sie selbst einen Rechtsanwalt. Sie haben die freie Anwaltswahl. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend, im Mietrecht erfahrene Anwälte zu beauftragen. Bei der Auswahl sind wir Ihnen gern behilflich. Den Antrag auf  die Deckungszusage stellt am besten Ihr Anwalt. Er soll dabei Ihren Namen und Ihre Mitgliedsnummer angeben und eine Kopie der Klageschrift bzw. Klageerwiderung mitschicken, woraus die Versicherung den Sachverhalt und den Schadenszeitpunkt ersehen kann. 

Dieser Antrag ist an den Mieterverein und nicht an die Versicherung zu richten, da es sich um eine sogenannten Gruppenversicherung handelt! Wir leiten den Antrag mit der Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft an die Versicherung weiter. Ihren Anwalt informieren wir dann über die Erteilung der Deckunszusage. Alles weitere kann dann direkt zwischen Ihrem Anwalt und der Versicherung abgewickelt werden.
 

Wie lange läuft die Versicherung?

Der Rahmenvertrag ist jeweils bis zum Jahresende abgeschlossen und wird sich danach um jeweils ein Jahr verlängern, soweit er nicht durch uns oder die Versicherung gekündigt wird. Sie sind bis zum Ablauf des Vertrages versichert, soweit Sie nicht die Versicherung kündigen oder Ihre Mitgliedschaft endet. Sollte wegen Austritt oder Beitragsrückstand Ihre Mitgliedschaft erlöschen, so endet damit automatisch Ihre Rechtsschutzversicherung zum Ende des Jahres. Sollten Sie Ihren Versicherungsvertrag beenden wollen, aber Mitglied beim Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. bleiben, können Sie uns gegenüber eine gesonderte Kündigung der Rechtsschutzversicherung aussprechen. Geht diese bis zum 30. September eines Jahres bei uns ein, endet die Versicherung zum Ende des Kalenderjahres.
 
Eine Bitte noch: Informieren Sie uns vom Ausgang Ihres Prozesses und schicken Sie uns eine Kopie des Urteils zu (oder beauftragen Sie Ihren Anwalt, dies zu erledigen)! 
Das Urteil in Ihrem Verfahren kann für andere Mieter wichtig sein!

Vielen Dank für ihre Mithilfe!

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