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Mietrechtsschutzversicherung

Als Mitglied beraten und vertreten wir Sie in allen außergerichtlichen Angelegenheiten gegenüber Ihrem Vermieter oder gegenüber Behörden in wohnungsrechtlichen Angelegenheiten. Diese Leistung ist durch Ihren Mitgliedsbeitrag abgedeckt.

Kommt es zu einem Gerichtsprozess sind wir nicht berechtigt unsere Mitglieder vor den Gerichten zu vertreten (Anwaltsprivileg). Wir können dann im Mietrecht erfahrene Anwälte empfehlen, eventuell anfallende Kosten können nicht von uns getragen werden.

Deshalb bieten wir unseren Mitgliedern eine Mietrechtsschutzversicherung an, die die Kosten eines Prozesses in mietrechtlichen Angelegenheiten abdeckt. Hierfür fallen lediglich Kosten von 1,50 € je Monat an. Da ein Prozess mehrere tausend Euro kosten kann, empfehlen wir den Abschluss dieser Versicherung. Wie bei fast allen Versicherungen besteht hier eine Wartefrist von drei Monaten. Je Versicherungsfall besteht eine Selbstbeteiligung von 75 Euro.

Bitte beachten Sie die vollständigen Regelungen im Merkblatt 'Mietrechtsschutzversicherung'.

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