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Editorial

Liebe Leserinnen und Leser, liebe Mitglieder,

das Jahr nähert sich dem Ende und das Weihnachtsfest steht vor der Tür. Wir wünschen Ihnen schon jetzt 'Frohe Weihnachten' und ein erfolgreiches Jahr 2015. Vor den Feiertagen wollen wir Sie über unsere Öffnungszeiten "Zwischen den Jahren" und Neuigkeiten aus dem Bereich Mieten und Wohnen informieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.

1. Öffnungszeiten "Zwischen den Jahren"

Unsere Geschäftsstelle an der Kampstraße 4 in Dortmund ist am 22. + 23.12.2014 und 29. + 30.12.2014 von 08.30 Uhr bis 18 Uhr geöffnet! Die Rechtsberatung des Mietervereins ist an diesen Tagen zwischen 09.00 und 12.00h und 16.00 und 17.30h unter 0231/557656-0 erreichbar.

An Heiligabend, Silvester und an den Feiertagen sind Geschäftsstelle und Außenberatungen geschlossen.

Die Außenberatung in Lünen findet am 29.12.2014 statt. Die Außenberatung in Castrop-Rauxel fällt am 23. und 30.12.2014 aus.

Ab dem 02.01.2015 ist die Geschäftsstelle des Mietervereins wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

2. Schnee und Eis: Winterpflichten des Mieters

Bisher war der Winter recht mild, doch dieses kann sich schnell ändern. Daher informieren wir über die Verpflichtungen für Mieter und Vermieter bei der Schnee und Eisbeseitigung. Was Sie im konkreten Fall beachten müssen und was Gerichte zum Winterdienst urteilen, finden Sie in unserer Nachricht zum Thema:

Winterpflichten des Mieters

 

 

3. Der neue Mietrechtsreader für Studierende

Anfang Dezember ist die vierte überarbeitete Auflage des Mietrechtsreaders für Studierende erschienen. Herausgeber sind der ASTA der TU Dortmund und der Mieterverein Dortmund. Der 60seitige Reader soll Studierenden helfen, sich auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt und den hierbei ergebenden mietrechtlichen Problemen zurechtzufinden und Fehler zu vermeiden.

Mietrechtsreader (pdf) 

 

 

4. GAGFAH und Deutsche Annington planen Zusammenschluss

Am 01.12.2014 gaben Deutsche Annington und GAGFAH, die Nr. 1 und die Nr. 3 der deutschen Immobilieninvestoren ihren, für Januar 2015 geplanten Zusammenschluss, bekannt. Zum Bestand des neuen Unternehmens würden dann rund 350.000 Wohnungen gehören, davon rund  20.500 in Dortmund.

Die Deutsche Annington ist derzeit mit einem Wohnungsbestand von 17.650 Wohnungen bereits der größte Vermieter in Dortmund. Die GAGFAH würde 2920 Wohnungen in den Zusammenschluss einbringen. Darunter sind ebenfalls die erst vor kurzem erworbenen Wohnungen von Corestate (frühere Griffin-Wohnungen).

Der Stern berichtete anlässlich der geplanten Fusion über mögliche Nachteile für Mieter und zitierte hierbei auch den Mieterverein Dortmund: Stern Artikel

Die WAZ beschäftigte sich mit den Auswirkungen der energetischen Gebäudesanierung auf die Mieter anhand eines Anniongton-Wohnhauses in Dortmund:  http://www.derwesten.de/wirtschaft/deutsche-annington-saniert-und-treibt-die-nebenkosten-hoch-id10103457.html#plx1972931863

5. BGH: Verbrauchsabrechnung auch bei hohem Wohnungsleerstand

Logo des Dachverbandes Deutscher Mieterbund (DMB)

Auch bei hohen Wohnungsleerständen im Haus müssen die Kosten für Warmwasser (und für Heizung) verbrauchsabhängig nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Lediglich in Einzelfällen ist aus dem Prinzip von Treu und Glauben eine Kürzung des Vermieteranspruchs aus der Betriebskostenabrechnung möglich, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 9/14). Hier ging es um ein Mehrfamilienhaus, das vom Vermieter „leergewohnt“ werden sollte, um es abzureißen.

Von den 28 Wohnungen im Haus waren 2 (so der Mieter) bzw. 7 (so der Vermieter) noch bewohnt. Insgesamt fielen 7.848,61 Euro Warmwasserkosten an. 50 Prozent der Kosten verteilte der Vermieter nach Wohnfläche. Auf die 47,46 Quadratmeter große Mieterwohnung entfielen so 131,02 Euro. 50 Prozent der Warmwasserkosten wurden – so, wie es die Heizkostenverordnung vorschreibt – nach Verbrauch abgerechnet. Der Kostenanteil für die 47,46 Quadratmeter große Mieterwohnung betrug 1.195,06 Euro. Der Vermieter reduzierte den Betrag im Nachhinein auf 597,53 Euro.

Diese Korrektur hielt der Bundesgerichtshof offensichtlich für ausreichend. Die Karlsruher Richter betonten, auch bei einem derart hohen Leerstand müsse verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Lediglich wenn die Verbrauchsabrechnung in Einzelfällen zu derartigen Verwerfungen führt, dass eine angemessene und gerecht empfundene Kostenverteilung nicht mehr gegeben ist, könne eine Kürzung des Vermieteranspruchs gerechtfertigt sein. Da der Vermieter hier aber schon den für den Mieter günstigsten Verteilerschlüssen (50 : 50) gewählt hatte und er auf die Hälfte der verbrauchsabhängigen Kosten verzichtete, sei eine weitere Korrektur nicht erforderlich.

Unser Dachverband, der Deutsche Mieterbund (DMB), kritisierte das Urteil:

„Stehen in einem Haus mit 28 Wohnungen 75 bis 90 Prozent der Wohnungen leer, macht eine Verbrauchsabrechnung keinen Sinn. Die ist weder gerecht, noch werden Anreize für den sparsamen Umgang mit Warmwasser oder Heizenergie gesetzt. Hier müssen die Kosten für Heizung und Warmwasser nach Wohnfläche verteilt und alle Wohnungen im Haus mit in die Abrechnung einbezogen werden“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. „Ich frage mich, wann der BGH die Ergebnisse einer Verbrauchsabrechnung korrigieren will, wenn nicht hier.“

Die vollständige Stellungnahme finden Sie unter:  www.mieterbund.de