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Editorial

Liebe Leserinnen und Leser, liebe Mitglieder,

mit diesem Newsletter informieren wir Sie wieder über Neuigkeiten und Tipps zu den Themen Mieten und Wohnen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.

1. Vonovia / Deutsche Wohnen / LEG: Übernahmeschlacht am Wohnungsmarkt geplatzt

Die geplante Übernahme der Deutschen Wohnen durch den Wohnungsriesen Vonovia (ehem. Deutsche Annington) hat auch der Mieterverein Dortmund  in den vergangenen Monaten intensiv verfolgt. Im Mieterforum haben wir über die Übernahmeschlacht berichtet. Dortmunder Vonovia-Mieter und der Mieterverein kamen auch im zdf heute-journal zu Wort.

Vergangene Woche gab Vonovia dann bekannt, dass nur rund 30,4% der Anteilseigner der Deutschen Wohnen überzeugt werden konnten und die   50%  nicht erreicht wurde. Die Deutsche Wohnen bleibt damit eigenständig und hat ihren Abwehrkampf gegen die feindliche Übernahme gewonnen. Vonovia erreichte jedoch trotzdem ein ihr wichtiges Ziel: Die  Fusion zwischen LEG und Deutsche Wohnen wurde verhindert.

Mieterforum Ruhr, die Arbeitsgemeinschaft der Mietervereine Bochum, Dortmund, Witten und der Mietergemeinschaft Essen, forderte vergangene Woche, dass die für die Übernahme eingesparten Kosten nun direkt in die Instandsetzung und den sozialen Wohnungsbau fließen können.

2. Neu: Online Mietspiegel-Rechner Dortmund

Um den Dortmunder Mietspiegel einfacher anwenden zu können, steht seit Dezember 2015 ein Mietspiegel-Rechner auf unserer Internetseite zur Verfügung. Eine rechtliche Beratung durch Ihren Mieterverein, z.B. bei einer Mieterhöhung, ersetzt der Mietspiegel-Rechner jedoch nicht.  So sind bei einer Mieterhöhung Fristen, Kappungsgrenzen sowie Form- und Begründungsvorschriften zu beachten. 

Zum Mietspiegel-Rechner

3. Neues Wohngeld

Seit 2009 ist das Wohngeld nicht mehr erhöht worden. In den sechs Jahren seither sind die Bruttowarmmieten in Deutschland um 9 % gestiegen. Die Wohnkosten belasten vor allem Haushalte mit geringen Einkommen immer mehr.

Zum 1. Januar 2016 wurde nun das Wohngeld deutlich angehoben. Da auch die Einkommensgrenzen angepasst wurden, empfiehlt der Mieterverein Dortmund zu prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, bzw.  einen Wohngeldantrag zustellen. Die zuständige Wohngeldstelle finden Sie hier: www.mvdo.de/wohngeld.htm

Mehr Informationen zum "Neuen Wohngeld" bietet der kostenfreier Wohngeld-Ratgeber mit Berechnungshilfe. Dieser ist beim Mieterverein Dortmund in der Kampstraße 4 erhältlich und unter www.mvdo.de/wohngeld.html abrufbar.

4. Neuer Heizspiegel 2015 kostenfrei erhältlich!

Gute Nachrichten für Verbraucher: Die Heizkosten sind im Abrechnungsjahr 2014 durchschnittlich um fast 10% gesunken. Gründe dafür waren vor allem das wärmere Klima und die damit verbundene Reduzierung des Heizenergieverbrauchs um durchschnittlich 8%. Hausbewohner, deren Gebäude mit Heizöl beheizt werden, profitierten zudem von den im Schnitt deutlich niedrigeren Heizölpreisen (minus 8,5% im Vergleich zu 2013). Erdgas- und Fernwärmepreise hingegen blieben nahezu konstant (beide minus 0,5%).

Der bundesweite Heizspiegel (pdf) kann auch kostenfrei in der Geschäftsstelle des Mietervereins Dortmund in der Kampstraße 4 abgeholt werden. Eine Anforderung per Post ist ebenfalls möglich. Interessierte schicken dafür einen mit 0,90 Euro frankierten und an Sie selbst adressierten Rückumschlag im Format DIN lang an: Mieterverein Dortmund – Kennwort „Heizspiegel“ – Kampstr. 4, 44137 Dortmund.

 

 

5. Mieter-Tipp: Bohrlöcher

Es gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, dass der Mieter Dübel setzt und Kacheln, insbesondere in Bäder und Küchen, anbohren darf. Schadensersatzansprüche hat der Vermieter in diesem Fall nicht. Die Grenze für das Gebrauchsrecht des Mieters, das heißt die Frage, wie viele Bohrlöcher der Mieter im Bad setzen darf, ist das verkehrsübliche Maß. Das Amtsgericht München (473 C 32372/13) akzeptierte 59 Bohrlöcher. Das Amtsgericht Dortmund (425 C 2787/14) ließ diese Frage offen, stellte aber fest, dass - soweit nicht vorhanden - Mieter Halterungen für die üblichen Installationsgegenstände, wie Spiegel, Konsole, Handtuchhalter, Seifenschale usw., anbringen dürfen. 

Quelle: Mieterbund24