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Liebe Leserinnen und Leser, liebe Mitglieder,


mit dem ersten Newsletter in diesem Jahr informieren wir Sie wieder über Neuigkeiten und Tipps zu den Themen Mieten und Wohnen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.

 

 

1. Aktuell: Neuer Mietspiegel für Dortmund

Grafik: Mieterverein


Seit dem 01. Januar 2017 gilt in Dortmund der neue Mietspiegel. Dabei wurde der seit 2015 geltende qualifizierte Mietspiegel für Dortmund auf Basis einer Nachuntersuchung fortgeschrieben. Der Mietspiegel behält seine Gültigkeit für zwei Jahre bis zum 31.12.2018.


Das Wichtigste:
Die Steigerung der Mietspiegel-Mieten liegt zwar erstmals oberhalb der Inflationsrate, eine Kostenexplosion bleibt jedoch aus. „Mieten steigen trotz angespannter Marktlage in Dortmund noch maßvoll an. Bestandsmieter müssen mit keinen drastischen Mieterhöhungen rechnen. Dies ist für Mieterinnen und Mieter erfreulich“, stellt Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mietervereins Dortmund und Umgebung e.V., fest.

Eine erste Einschätzung zum neuen Mietspiegel finden Sie auf der Homepage des Mietervereins.

Den kompletten Mietspiegel können Sie hier einsehen und herunterladen.

Einen praktischen Online-Rechner finden Sie ebenfalls auf der Homepage Ihres Mietervereins.


2. Intern: Gabriele Wirths "Leben in der Nordstadt - ein Kinderspiel"

Foto: Gabriele Wirths

 

Noch bis zum 24.2.2017 können Sie montags bis donnerstags von 8.30 - 18.00 Uhr und freitags von 8.30 - 14.00 Uhr in der Geschäftsstelle des Mietervereins die Fotoausstellung „Leben in der Nordstadt- ein Kinderspiel“ von Gabriele Wirths besuchen. Die freischaffende Künstlerin war in der Dortmunder Nordstadt unterwegs und hat ihre intensiven Begegnungen mit spielenden Kindern fotografisch festgehalten.

Das Ergebnis sind Fotografien, die einen authentischen Blick auf die Welt der Nordstadtkinder werfen. Mal nachdenklich und ernsthaft, mal selbstvergessen und selbstverständlich.


3. Verbraucher: Routerfreiheit für Bestandskunden

Foto: pixabay


Das Landgericht Essen hat in einem Urteil gegen die GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH festgestellt, dass die sogenannte Routerfreiheit – also die freie Wahl des Endgerätes durch den Nutzer – sowohl für Neu- als auch für Bestandskunden gilt. Das gerichtliche Eilverfahren hatte die Verbraucherzentrale NRW eingeleitet.


Bis zum 01.08.2016 konnten Netzbetreiber ihre Kunden verpflichten, ausschließlich die von den Betreibern bereitgestellten Endgeräte zu nutzen. Unklar war jedoch weiterhin, ob diese Änderung nur für Neukunden oder auch für Bestandskunden gelten solle. Das Urteil des Landgerichts bringt nun Sicherheit für die Verbraucher. Egal ob Neu- oder Bestandskunde, wenn Sie Ihren Router wechseln wollen, muss Ihr Netzbetreiber Ihnen die nötigen Zugangsdaten zur Verfügung stellen. Einen ausführlichen Bericht zu diesem Urteil finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentrale

 

 

4. Wohnungspolitik: Siedlungsverkäufe und Börsengänge

Foto: Mieterverein Dortmund


Auch 2017 dreht sich das Immobilienkarussell: Zum 01.01.2017 kaufte die Brost-Immobiliengesellschaft Ruhr mbH & Co KG in Obereving (Fisch-Siedlung), in Westerfilde und im Unionviertel insgesamt 470 Wohnungen von der Valbonne Real Estate (van der Horst-Gruppe). Die neue Eigentümerin gehört zur Brost-Stiftung Ruhr.

„Wir gehen davon aus, dass die Stiftung die Wohnungen als Anlage für das Stiftungs-Kapital erworben hat“, sagt Dr. Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund. Der Mieterverein Dortmund nahm Kontakt mit der neuen Eigentümerin auf. Deren Vertreter verwies auf die eher langfristige Perspektive der Vermögensanlage. Der Instandhaltungsstau solle abgebaut werden.

Eine aktuelle Studie der Hochschule Zittau/Görlitz, die vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung in Auftrag gegeben wurde, zeigt in einen wissenschaftlichen Überblick die Auswirkungen der Börsengänge von Wohnungsunternehmen. Hintergründe und Motive der Börsengänge wurden dabei ebenso untersucht wie mögliche Änderungen im operativen Verhalten und Auswirkungen auf die Mieter. Die gesamte Studie können Sie hier als PDF downloaden.

 

 

5. Mietrecht: BGH-Urteil zu Abrechnungsfristen

Foto: pixabay


Betriebskosten müssen innerhalb von 12 Monaten durch den Vermieter abgerechnet werden. Diese Entscheidung traf der Bundegerichtshof Ende Januar (BGH VIII ZR 249/15). Vorausgegangen war die Klage eines Vermieters, der zum Jahresende 2013 Nebenkosten für die Jahre 2010 und 2011 nachgefordert hatte, da die ursprünglichen Abrechnungen der Betriebskosten nicht ordnungsgemäß vom damaligen Verwalter erstellt worden seien.


Der BGH wies die Klage ab. Schlamperei oder Untätigkeit seitens der Hausverwaltung sind kein Grund für eventuelle Nachforderungen. Erhält der Mieter nicht spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung, muss er Nachforderungen des Vermieters nicht zahlen. Der Deutsche Mieterbund (DMB), der Dachverband der Mietervereine, begrüßte die Entscheidung.

Weitere Infos finden Sie in unserem Mietrechtsratgeber Betriebs- und Heizkosten - Abrechnungsfrist.

8. Planerladen hilft Geflüchteten bei der Wohnungssuche

Grafik: Planerladen e.V.

 

Geflüchteten, die noch keine eigene Wohnung bezogen haben, bekommen nun Unterstützung durch den Planerladen e.V. Ein dreisprachiger Wegweiser (deutsch, englisch, arabisch) gibt Antworten auf alle wichtigen Fragen bei der Wohnungssuche und benennt Anlauf- und Beratungsstellen, bei denen Geflüchtete Unterstützung bekommen können.

Der Wegweiser ist kostenlos in der Integrationsagentur des Planerladen e.V., Schützenstraße 42, 44147 Dortmund erhältlich.

Als PDF-Dokument kann der Wegweiser hier heruntergeladen werden.