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Liebe Leserinnen und Leser, liebe Mitglieder,


nach den ersten schon sommerlichen Frühlingswochen senden wir Ihnen den zweiten Newsletter des Jahres. Auch diesmal haben wir für Sie eine informative Mischung aus aktuellen Nachrichten, Urteilen und Veranstaltungstipps zusammengestellt.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Mit freundlichen Grüßen 


Ihr Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.

 

 

1. Veranstaltung zur bundesweiten Modernisierungspraxis der Vonovia am 08. Mai 2018 in Bochum

Foto: Mieterforum Ruhr

Anfang Mai, am Vorabend der Vonovia Hauptversammlung, findet im Bahnhof Langendreer in Bochum eine Informations- und Diskussionsveranstaltung über die Geschäftspolitik des größten privaten Vermieters in Deutschland statt. Denn Vonovia ist mit bundesweit 4,2 Prozent Mietsteigerungen im Jahr 2017 auch der größte Mietpreistreiber. 

Der Deutsche Mieterbund wird Zwischenergebnisse seiner Bestandsaufnahme zu den Modernisierungsmaßnahmen der Vonovia präsentieren. Kritische AktionärInnen werden die aktuelle Geschäftsdaten kommentieren. Betroffene MieterInnen werden von ihren Erfahrungen mit den Modernisierungsmaßnahmen und Mieterhöhungen berichten.

Darüber hinaus sollen an diesem Abend Strategien des Widerstands aufgezeigt werden: Wie können Mieterhöhungen begrenzt und Verdrängung verhindert werden? Wie können sich die MieterInnen lokal und bundesweit organisieren? Welche rechtlichen und  alltäglichen Mittel stehen zur Verfügung, um sich gegen Mieterhöhungen durch die Vonovia zu wehren?

Die Veranstaltung findet statt am

Dienstag, 08. Mai 2018
19.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Studio 108 im Bahnhof Langendreer (Wallbaumweg 108, Bochum)

Vollständiges Programm (PDF)

Der Mieterverein Dortmund lädt alle Interessierten, insbesondere Mieterinnen und Mieter der Vonovia zur Veranstaltung ein.

Um Anmeldung wird gebeten an: anmeldung@dmb-nrw.de

2. Mietendemo in Berlin: Über 15.000 Mieter gehen auf die Straße

Bild: mietenwahnsinn.info

Mitte April gingen in Berlin über 15.000 Menschen auf die Straße und demonstrierten gegen drastisch steigende Mieten, Verdrängung und für mehr Unterstützung durch die Politik. Die Veranstalter sprachen sogar von ca. 25.000 Menschen.

Mehr als 250 Mieterinitiativen und Organisationen hatten zu der Demo unter dem Motto "Widerstand - gemeinsam gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn" aufgerufen und forderten einen radikalen Kurswechsel in der Wohnungs- und Mietenpolitik.

Die Zahl von 15.000 Teilnehmern aus allen gesellschaftlichen Schichten übertraf die Erwartungen der Veranstalter und zeigte damit, wie heiß dieses Thema unter den Nägeln der Bürger brennt.

Eine ausführlichen Bericht über die Demo finden Sie auf den Seiten des rbb. Hintergrundinfos zur Veranstaltung gibt es darüber hinaus auf der Kampagnenseite.

3. Grundsteuerreform jetzt!

Bild: pixabay

Mit seinem Urteil vom 10. April hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Form der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Sie führe zu gravierenden Ungleichbehandlungen und die seit Jahrzehnten nicht mehr angepassten Einheitswerte seien völlig überholt, so die Richter.

Bis Ende 2019 hat der Gesetzgeber nun Zeit, eine zeitgemäße Form diese Besteuerung zu finden und umzusetzen, die für die Kommunen Einnahmen in Milliardenhöhe bedeutet.

Seit langem fordern zahlreiche Initiativen und Organisationen wie NABU und DMB die reine Besteuerung des Bodenwertes. „Die Bodensteuer hat zwei wichtige Auswirkungen. Mehrfamilienhäuser werden entlastet und unbebaute bzw. ungenutzte Grundstücke werden deutlich höher belastet. Das ist ein Beitrag zur Mobilisierung dieser Flächen für den Wohnungsneubau“, so Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbunds.

Für Tobias Scholz vom Mieterverein ist vor allem wichtig, dass die Reform nicht zu Lasten der Mieterinnen und Mieter geht: „Eine neue Regelung darf die Mieter nicht mehr belasten als bisher. Denn die Grundsteuer darf als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.“ Auch er plädiert für eine reine Bodensteuer, die unabhängig von der Art der Bebauung funktioniert. 

Die komplette und ausführliche Stellungnahme des Deutschen Mieterbundes finden Sie auf der Webseite des DMB.

4. "Mietpreisgarantie" - die LEG versucht es einmal mehr

Bild: Mieterverein Dortmund

Anfang April erhielten zahlreiche LEG-Mieterinnen und Mieter in Dortmund, aber auch anderen Städten Nordrhein-Westfalens Post von Ihrer Vermieterin: „Angebot zur Mietvereinbarung nach § 557 BGB zum 01.05.2018 – „Mietpreisgarantie“. Wer der angebotenen Mieterhöhung um 10 Euro im Monat zustimmt, soll 24 Monate lang keine weiteren Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel // § 558 BGB) erhalten.

Damit holt das ehemals landeseigene Wohnungsunternehmen alte Kamellen aus dem Keller, denn bereits im Jahr 2012 versuchte man mit den Ängsten seiner Mieter zu spielen und ihnen eine "freiwillige" Mieterhöhung unterzujubeln. Mieterhöhungen nach Modernisierungen sind davon ausgenommen. Der Mieterverein empfahl allen betroffenen Mieterinnen und Mietern das Angebot sorgfältig zu prüfen. In fast allen dem Mieterverein vorgelegten Angeboten, wäre nach dem Mietspiegel keine Mieterhöhung möglich gewesen.

Der Dortmunder Mietspiegel und ein Ratgeber zum Thema Mieterhöhungen sind auf der Webseite des Vereins und in der Geschäftsstelle in der Kampstr. 4 kostenfrei erhältlich.

Die Pressemitteilung des Vereins finden Sie ebenfalls auf unserer Webseite.

5. BGH: Neues Urteil schwächt Mieterposition

Bild: pixabay

In einem neuen Urteil hat der BGH entschieden, dass ein Vermieter künftig sofort Schadensersatz wegen einer Beschädigung der Mietsache fordern darf, ohne dass dem Mieter vorher eine Frist zur Beseitigung der Schäden gesetzt wurde. Damit schwächen die Richter in Karlsruhe die Position von Mieterinnen und Mietern im Fall von Schäden an der Mietsache.

Im verhandelten Fall hatte ein Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses  Schadensersatz wegen eines vom Mieter zu verantwortenden Schimmelbefalls in Höhe von 5.171,- Euro gefordert. Darüber hinaus bemängelte der Vermieter die mangelnde Pflege der Badezimmerarmaturen, einen Lackschaden an einem Heizkörper sowie einen fünfmonatigen Mietausfall. Der Bundesgerichtshof gab dem Vermieter Recht. Beruht die Beschädigung der Mietsache darauf, dass der Mieter die Wohnung nicht schonend und pfleglich behandelt hat, kann der Vermieter nach seiner Wahl entweder Schadensbeseitigung oder Schadensersatz, also Geld, fordern. 

"Der Bundesgerichtshof schwächt mit seiner Entscheidung die Position der Mieter. Ein Vermieter kann künftig sofort Schadensersatz wegen einer Beschädigung der Mietsache fordern, ohne dem Mieter vorher eine Frist zur Beseitigung der Schäden gesetzt zu haben", kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das BGH-Urteil (BGH VIII ZR 157/17).

Eine ausführliche Kommentierung des Urteils finden Sie auf den Seiten des DMB.

7. Termine und Veranstaltungstipps

Foto: pixabay 

Infoveranstaltungen des Mietervereins

Aktuelle Veranstaltungen in der VHS und im Arbeitslosenzentrum zum Thema Mieterschutz und Mieterrechte finden Sie auf der Webseite des Mietervereins.

https://www.mieterverein-dortmund.de/veranstaltungen.html