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Liebe Leserinnen und Leser, liebe Mitglieder,


nach dem Rekordsommer 2018 ist nun der Herbst eingekehrt. Die Tage werden kürzer, die Nächte kälter und in den Supermärkten stapeln sich Spekulatius und Dominosteine.

Unsere Redaktion ist aber noch längst nicht im Winterschlaf und hat Ihnen auch in diesem vorletzten Newsletter des Jahres wieder eine ganze Reihe interessanter Links und Artikel zusammengestellt.


Ganz besonders möchten wir Ihnen die Podiumsdiskussion "Wohnen ist ein Menschenrecht! – Für bezahlbaren Wohnraum!" des Netzwerks "arm in Arm" am 10. Oktober im Wichernhaus in Dortmund ans Herz legen.


Kommen Sie gut durch den Herbst, wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Mit freundlichen Grüßen 


Ihr Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.

 

 

1. Veranstaltungshinweis "Wohnen ist ein Menschenrecht" am 10. Oktober 2018

Bild: Veranstaltungsplakat "arm in Arm"

 

Das Netzwerk „arm in Arm“ lädt am 10.Oktober zu einer Diskussionsveranstaltung zum Thema „Wohnen ist ein Menschenrecht! – Für bezahlbaren Wohnraum!“  ins Wichernhaus, Stollenstr. 36, 44145 Dortmund ein.

Aufgrund des immer enger werdenden Dortmunder Wohnungsmarktes, steigender Mieten und den verbundenen Problemen für Menschen mit kleinem Geldbeutel, sollen Handlungsansätze aufgezeigt werden, wie auch zukünftig bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann und welche Handlungsmöglichkeiten die Stadt Dortmund hat.

An der Veranstaltung nehmen auch Stadtrat Ludger Wilde, Dezernent für Umwelt, Planen und Wohnen sowie Thomas Böhm, Leiter des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung teil.

Das Netzwerk "arm in Arm" ist ein Zusammenschluss zahlreicher sozial arbeitender Akteure, dem u.a. der Paritätische Dortmund, bodo e.V., DGB, AWO, Caritas Dortmund und der Mieterverein angehören.

Datum: Mittwoch, 10. Oktober 2018
Uhrzeit: 18:00 Uhr
Ort: Wichernhaus, Stollenstraße 36, 44145 Dortmund

 

 

2. Rückblick auf den Wohngipfel

Bild: mietenwahnsinn.info

Zweieinhalb Stunden Wohngipfel - Chance vertan

Am 21.September fand im Berliner Kanzleramt der groß angekündigte Wohngipfel statt. Zweieinhalb Stunden lang suchten Politiker und Vertreter der Immobilienbranche nach einem geeigneten Ausweg aus der Wohnungsnot. Als einziger Interessensvertreter der Mieterseite war unser Dachverband, der Deutsche Mieterbund (DMB) geladen.

Im Minutentakt konnten die Beteiligten ihre Statements abgeben. Redezeit für den Präsidenten des Deutschen Mieterbundes: 60 Sekunden. Zu wenig, um die großen Probleme, insbesondere für Mieterinnen und Mieter mit kleinem Geldbeutel, auch nur annähernd zu erläutern.

Das Ergebnis: Ein 13-seitiges Arbeitspapier, gefüllt mit zahlreichen Absichtserklärungen und altbekannten Werkzeugen: weniger bürokratische Hürden beim Neubau, Steuererleichterungen, Einführung eines Baukindergeldes und die Senkung der Modernisierungsumlage von 11% auf 8%. Letztere jedoch nur in Gebieten, die die Länder als angespannten Wohnungsmärkte über eine Verordnung festlegen. Dortmund gehört nicht dazu. Zudem will die NRW-Landesregierung solche Mieterschutzverordnungen abschaffen.

Sofortmaßnahmen, die den aktuell vorhandenen Druck am Wohnungsmarkt abfedern könnten: Fehlanzeige. "Leistungsniveau und Reichweite" des Wohngeldes sollen ab 2020 angepasst werden. Bis 2021 sollen 100.000 neue Sozialwohnungen entstehen. In Anbetracht der von Experten geforderten 80.000 Sozialwohnungen pro Jahr, also auch alles andere als der große Wurf.


Entsprechend kritisch äußerten sich Vertreter von Mieterinnen und Mietern. "In der Sache aber hat der Wohngipfel aus unserer Sicht wenig Neues gebracht. Das Eckpunktepapier der Bundesregierung enthält neben einer Reihe von Absichtserklärungen vor allem Hinweise auf altbekannte Vorschläge und Vereinbarungen“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das Ergebnis des Wohngipfels.

Die ausführliche Stellungnahme des DMB finden Sie hier

Die Sicht des Mietervereins zur aktuellen Situation stellte Tobias Scholz in einem großen Interview mit den Ruhrnachrichten dar.

Alternativer Wohngipfel am Vortag
Am Vortag des Treffens im Kanzleramt fand der alternative Wohngipfel ebenfalls in Berlin statt, zu dem mehr als 200 Initiativen und Organisationen aufgerufen hatten. Darunter auch der Mieterverein. Den ganzen Tag lang wurden in zahlreichen Workshops und Podiumsdiskussionen Handlungsmöglichkeiten erarbeitet, um der aktuellen Wohnraummisere zu begegnen. An der abschließenden Protestkundgebung am 21.September vor dem Kanzleramt beteiligten sich mehr als 2.500 Teilnehmer.

Die Pressemitteilung zum alternativen Wohngipfel finden Sie hier

3. Mietererfolg gegen Vonovia-Modernisierungen

Bild: Mirko Kussin

Mietererfolg

Im Spenhofweg in Dortmund-Eving können Mieter einen echten Erfolg gegen unnötige Modernisierungen durch die Vonovia verbuchen. Das Unternehmen wollte an den Gebäuden aus den 1970er-Jahren unter anderem die erst 14 Jahre alten doppelverglasten Fenster gegen dreifachverglaste austauschen und die vorhandenen Balkone vergrößern – natürlich verbunden mit entsprechenden Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierung und Wohnraumvergrößerung.

Dank des Widerstandes der dortigen Mieterinitiative rund um Heinz-Jürgen Grobelny, nahm das Unternehmen von seinen Plänen Abstand und tauscht die noch völlig intakten Fenster nicht aus. Auch die Balkone werden nicht vergrößert. Die Mieterhöhungen sollen entsprechend geringer ausfallen.

4. Neuer Dortmunder Wohnungsmarktbericht

Bild: Wohnungsmarktbericht, Amt für Wohnen und Stadterneuerung

Anfang September stellte die Stadt Dortmund den neuen Wohnungsmarktbericht  vor. Im aktuellen Mieterforum 53 berichteten wir ausführlich darüber. Kernaussage der Studie: Die Lage bleibt angespannt, auch wenn sich erste Erfolge abzeichnen.

Zwar liegt Dortmund im Bereich der Nettokaltmieten (noch) deutlich unter dem Bundesdurchschnitt, jedoch zeigt die Leerstandsquote von nur 1,8% wie angespannt die Situation aktuell ist. Ein Grund der Wohnungsknappheit: Dortmund wächst - auf dem sowieso schon hohen Niveau von über 600.000 Einwohnern. Diese gute Entwicklung führt zu einem akuten Handlungsbedarf. 2.000 neue Wohneinheiten sollen zukünftig pro Jahr fertiggestellt werden, um den Druck vom Markt zu nehmen.

Die Kollegen der Nordstadtblogger berichteten ebenfalls ausführlich über den neuen Wohnungsmarktbericht.


5. Herbstlaub - Tipps der Verbraucherzentrale

Bild: pixabay


Herbstzeit - Laubzeit
Mit dem beginnenden Herbst fallen auch die ersten Blätter von den Bäumen. Für Mieter bedeutet dies nicht selten einen zusätzlichen Arbeitsaufwand bei der Kehrwoche. Während viele von ihnen noch immer auf den altbewährten Straßenbesen zurückgreifen, nutzen zunehmend mehr Mieterinnen und Mieter die sogenannten Laubbläser. Diese Geräte erleichtern zwar die Arbeit, gleichzeitig verärgern sie aber auch die Nachbarschaft aufgrund des Lärms, den diese Geräte erzeugen.

Auch die Entsorgung des zusammengekehrten Laubs stellt Mieter immer wieder vor Probleme: Die Biomülltonne ist voll, aber der zusammengekehrte Laubberg ist immer noch vorhanden. Also ab in die Restmülltonne? Verbrennen? Oder gar in die blaue Papiertonne?

Die Verbraucherzentrale hat in einem kleinen Artikel alle wichtigen Hinweise zum Thema Laub, Laubentsorgung und Laubbläser übersichtlich zusammengefasst. Mit diesen Tipps vermeiden Sie sowohl Ärger mit den Behörden als auch genervte Mitbewohner.

6. BGH: Bei Schönheitsreparaturen entscheidet der Mietvertrag, nicht Absprachen zwischen Mieter und Vormieter

Bild: pixabay

Trotz Absprache kein Anspruch auf Schönheitsreparaturen
In einem neuen Urteil hat der Bundesgerichtshof Ende August entschieden, dass Mieter einer unrenoviert übernommenen Wohnung auch dann nicht verpflichtet sind, Schönheitsreparaturen durchzuführen, wenn sie sich gegenüber dem Vormieter dazu verpflichtet hatten.

In dem zu entscheidenden Fall hatte der Vermieter dem Mieter die Wohnung unrenoviert überlassen. Gleichzeitig sah der Mietvertrag vor, dass der Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet sein sollte. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. März 2015 (Az. VIII ZR 185/14) ist eine solche Vertragsgestaltung unwirksam, wenn der Vermieter dem Mieter bei Mietbeginn nicht einen finanziellen Ausgleich für die vorhandenen Gebrauchsspuren des Vormieters zahlt. Dies war nicht geschehen.

Der Vermieter berief sich aber darauf, dass der Mieter seinerzeit mit dem Vormieter vereinbart hatte, die Schönheitsreparaturen zu übernehmen. Als Vermieter sei er deshalb so zu stellen, als habe er dem Mieter eine renovierte Wohnung überlassen und könne somit von dem Mieter auch die Kosten für Schönheitsreparaturen verlangen.

"Wir begrüßen, dass der Bundesgerichtshof insoweit Klarheit für alle Mieter geschaffen hat, die für den Erhalt einer Wohnung ihren Vormieter von Schönheitsreparaturen freistellen mussten oder müssen, wie es heute in vielen Städten mit einem knappen Angebot an Wohnraum an der Tagesordnung ist,“ sagte Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des DMB.

BGH (Az. VIII ZR 277/16)
Eine Kommentierung des Urteils finden Sie auf den Seiten des DMB.

8. Termine und Veranstaltungstipps

Foto: pixabay 

Infoveranstaltungen des Mietervereins

Aktuelle Veranstaltungen in der VHS und im Arbeitslosenzentrum zum Thema Mieterschutz und Mieterrechte finden Sie auf der Webseite des Mietervereins.

https://www.mieterverein-dortmund.de/veranstaltungen.html