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Liebe Leserinnen und Leser, liebe Mitglieder,


auch wenn das neue Jahr nun schon ein paar Tage alt ist, wünschen wir Ihnen auf diesem Weg ein frohes, gesundes und glückliches 2019.

Auch in diesem Jahr versorgt Sie unser Newsletter wieder mit einer ganzen Reihe interessanter Links und Artikel zu aktuellen Themen rund ums Wohnen.

Kommen Sie gut durch die kalte Jahreszeit, wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.


Mit freundlichen Grüßen 


Ihr Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.

 

 

1. Neuer Mietspiegel für Dortmund

 

Die anhaltende Anspannung des Dortmunder Wohnungsmarktes geht auch am neuen Dortmunder Mietspiegel (Laufzeit 01.01.2019 bis 31.12.2020)  nicht vorbei. Hierfür wurden Neuvermietungsmieten und Mieterhöhungen aus den vergangenen vier Jahren im Rahmen einer repräsentativen Untersuchung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausgewertet.

Durch die neue Vollerhebung ist es zu einer Reihe von Verschiebungen im Mietspiegel gekommen. So sind Zu- und Abschläge weggefallen, weil kein statistischer Einfluss mehr nachweisbar war. Hierzu gehören etwa länger zurückliegende Modernisierungsmaßnahmen. Im Gegenzug haben sich jedoch teilweise deutliche Steigerungen der Preisspannen ergeben. Der Ausstattungszustand der Wohnungen in Dortmund hat sich demnach im Durchschnitt verbessert und spiegelt sich in höheren Durchschnittsmieten in den Baualtersklassen wieder.

"Für viele Wohnungen steigt die ortsübliche Vergleichsmiete um vier bis sechs Prozent im Jahr, im Einzelfall sogar höher. Besonders bei hohen Gebietszuschlägen oder in Wohnungen mit Modernisierungs­maßnahmen neueren Baualters sind solche Steigerungen feststellbar. Für Mieterinnen und Mieter ist es daher besonders wichtig bei einer Mieterhöhung die Einordnung einer Wohnung in den neuen Mietspiegel zu überprüfen“, erklärte Rechtsanwalt Martin Grebe vom Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.

Der Mietspiegel wird in der kommenden Ausgabe des Mieterforums Mitte März erscheinen.

In der Geschäftsstelle des Vereins an der Kampstr. 4 ist ab sofort ein kostenfreier Sonderdruck mit Berechnungshilfe erhältlich. Das PDF-Dokument können Sie hier downloaden. Der Mieterverein bietet zudem einen kostenfreien Online-Mietspiegel-Rechner an, der die Anwendung des Dortmunder Mietspiegels erleichtert

Die ausführliche Pressemitteilung des Mietervereins finden Sie auf auf der Webseite unter dem Punkt "Aktuelles".

2. Aktionsbündnis "Wir wollen wohnen" und Petition

Bild: DMB NRW

Breites NRW-Aktionsbündnis „Wir wollen wohnen!“ gegründet

Wohnraum in NRW ist Mangelware und schon jetzt für viele Menschen unbezahlbar. „Und was tut unsere Landesregierung? Sie plant heimlich, still und leise, wichtige Regelungen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter zu streichen. Das darf nicht passieren“, so Hans-Jochem Witzke, Sprecher des neu gegründeten NRW-Bündnisses „Wir wollen wohnen!“ und Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes NRW. Insgesamt acht Organisationen, darunter der Deutsche Mieterbund, Wohlfahrts- und Sozialverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund, haben Mitte Januar in Düsseldorf ein gemeinsames Forderungspapier vorgelegt.

Auch der Mieterverein Dortmund unterstützt das neue Wohnbündnis. Die Landesregierung plant alle Mieterschutzverordnungen, die eigentlich ausgebaut und verschärft werden müssten, abzuschaffen. 

„Die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen und eine abgesenkte Kappungsgrenze für Bestandsmieter gelten nicht in Dortmund, weil die Landesregierung es versäumt hat, hierfür aktualisierte Verordnungen vorzulegen, die die angespannte Lage auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt berücksichtigen. Zudem ist ein erweiterter Mieterschutz bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bedroht. So gilt durch eine Verordnung des Landes aktuell eine verlängerte Kündigungssperrfrist von fünf, statt nur drei Jahren“, erklärte, Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund.

Mit einer Online-Petition sowie klassischen Unterschriftenlisten will das Bündnis möglichst viele Mieterinnen und Mieter mobilisieren. Der Mieterverein ruft daher zur Unterzeichnung der Online-Petition „Wir wollen Wohnen“ auf:

https://weact.campact.de/petitions/wir-wollen-wohnen

Neben dem Erhalt und dem Ausbau des Mieterschutzes fordert das Bündnis die Errichtung von mehr bezahlbarem Wohnraum. „Laut Wohnungsmarktbericht der NRW.BANK werden jährlich rund 80.000 neue und vor allem bezahlbare Wohnungen benötigt“, erklärt Dr. Sabine Graf, Stellvertretende Vorsitzende DGB NRW. „Im Jahr 2017 waren es aber gerade einmal rund 48.000. Um diese Lücke zu schließen, ist eine deutlich höhere öffentliche Wohnraumförderung notwendig. Das Land muss hierfür eigene Haushaltsmittel bereitstellen. Zudem kann eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft ein perspektivisches Instrument sein. Der Markt wird es leider nicht richten, das haben die vergangenen Jahre deutlich gezeigt."

Den gesamten Forderungskatalog finden Sie hier. 
 

3. Vonovia koppelt Mietverträge mit "Energieliefervertrag"

Bild: MVDO

Verbraucherzentrale mahnt Vonovia-Gesellschaften ab

Die Verbraucherzentrale NRW hat zweifelhafte Vertragspraktiken bei der Deutschen Annington Beteiligungsverwaltungs GmbH und der MIRA Grundstücksgesellschaft (Vermieterinnen und bestandshaltende Tochtergesellschaften der Vonovia) sowie bei der Vonovia Energie Service GmbH (Vertragspartnerin der Energielieferung) abgemahnt.

Der Verbraucherzentrale liegen Fälle aus Bochum, Gelsenkirchen und Witten vor, in denen die beiden Vermietungsgesellschaften ihren Neumietern mit dem Vertragswerk zum Einzug gleich einen zweiten Vertag der Vonovia als neuen Stromlieferanten und in einem Fall auch noch als Gasversorger unterschoben, ohne dass die Betroffenen diesem separat zustimmten. Neumieter, die den Strom- und Gasbezug dieses Anbieters nicht wollen, müssen aktiv werden und den entsprechenden Passus im Mietvertrag streichen. Auch aus Dortmund sind dem Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. entsprechende Mietverträge bekannt.

Der im Mietvertrag versteckte Energieliefervertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr und verlängert sich ohne Kündigung gleich um ein weiteres. Der Tarif für Strom liegt in dem von der Verbraucherzentrale NRW geprüften Fall außerdem über dem Durchschnittspreis.

Die ausführliche, gemeinsame Pressemitteilung der Verbraucherzentrale und des DMB NRW finden Sie hier.

In der kommenden Ausgabe des Mieterforums werden wir dieses Thema ebenfalls aufgreifen.

4. Stadt will Fördergelder für Emissionsfreie Innenstadt

Bild: Stadt Dortmund, Pressestelle

Aktuell bemüht sich die Stadt Dortmund um EU-Fördergelder, die Projekte unterstützen sollen, die die Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Straßenverkehr, insbesondere in Ballungszentren, zum Ziel haben.

Bis zu 10,5 Millionen Euro könnte die Stadt erhalten, damit Maßnahmen wie die Förderung der Elektromobilität, Nahmobilitätskonzepte, Fußgänger- und Fahrradachsen in der City sowie die Schnellladung von E-Fahrzeugen und Bevorrechtigung von E-Taxen am Hauptbahnhof umgesetzt werden können. 

Ob und in welcher Höhe Dortmund gefördert wird, entscheidet sich wahrscheinlich im April dieses Jahres. Im Rathaus herrscht auf jeden Fall große Zuversicht.

5. Kunst in der Geschäftsstelle

Bild: Osman Xani, „Sonnenuntergang“, 2014, 110/80 cm, Acryl auf Leinwand 

Ab dem 14. Januar 2019 bis voraussichtlich Ende Februar 2019 wird in der Geschäftsstelle des Mietervereins eine Ausstellung des Malers Osman Xani gezeigt. Sein Werk umfasst sowohl Malerei auf Leinwand als auch raumgreifende Wand- und Fassadengestaltungen. Er experimentiert mit der Reduzierung von Formen, mit materiellen Strukturen und den Möglichkeiten der Farbe.

Osman Xani wurde 1970 in Polac, Kosovo, geboren und lebt seit 1999 in Dortmund. Er studierte in Prishtina Architektur. In seinem Atelier ART-DO an der Langestr.66 im Unionviertel gibt er auch Malkurse.

Weitere Informationen unter: www.art-xani.de

6. BGH: Kein Anspruch auf saubere Fenster

Bild: pixabay

Vermieter muss Fensterflächen einer Loftwohnung nicht reinigen

Mit einem bizarren Rechtsstreit mussten sich die Richter am BGH im August 2018 beschäftigen. In Mainz klagten die Mieter einer Loft-Wohnung im ersten Obergeschoss eines ehemaligen Fabrikgebäudes gegen ihren Vermieter.

Das Gebäude verfügte über eine großflächige Fensterfront mit mehreren Fenstersegmenten von je 1,3 m x 2,75 m. In deren Mitte befand sich jeweils ein zu öffnendes Fenster mit einer Fläche von 0,6 m x 1,25 m, während der übrige Teil des jeweiligen Glassegments nicht zu öffnen war. Die Mieter verklagten ihren Vermieter zu einer mindestens vierteljährlichen Reinigung der nicht zu öffnenden Glassegmente, da diese witterungsbedingt schnell verschmutzten, was den Blick nach außen beeinträchtige und so den Wohnwert mindere.

Der Bundesgerichtshof entschied, der Vermieter müsse die Fenster überhaupt nicht putzen lassen. Das gelte auch dann, wenn die Reinigung der Fenster mit starren Fenstersegmenten für den Mieter sehr schwierig sei. Der Mieter könne ja professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

"Das Ergebnis ist richtig. Der Vermieter muss die Wohnung während der Mietzeit in Ordnung halten, aber nicht putzen. Reinigungsarbeiten in oder an der Wohnung sind Sache des Mieters - egal, ob sie im Einzelfall einfach oder schwierig durchzuführen sind", sagte der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes, Ulrich Ropertz.

Eine Einordnung des DMB finden Sie hier.

8. Termine und Veranstaltungstipps

Foto: pixabay 

Infoveranstaltungen des Mietervereins

Aktuelle Veranstaltungen in der VHS und im Arbeitslosenzentrum zum Thema Mieterschutz und Mieterrechte finden Sie auf der Webseite des Mietervereins.

https://www.mieterverein-dortmund.de/veranstaltungen.html