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Liebe Leser:innen, liebe Mitglieder,

willkommen zu einem neuen Newsletter Ihres Mietervereins. In dieser Ausgabe informieren wir Sie über Pläne der LEG, künftig die Mieten „so stark wie regulatorisch möglich“ zu erhöhen.

Außerdem berichten wir über einen Baugipfel ohne Impulse, erklären, was das neue Gebäudeenergiegesetz für Sie bedeutet und über den Ärger von Mieter:innen in der Dortmunder Nordstadt.

Darüber hinaus gibt es wie immer Tipps und Infos rund ums Thema Wohnen sowie einige Links zu interessanten Berichten in anderen Medien.

Wie wünschen Ihnen einen goldenen Oktober!

Ihr Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.

Neues aus Dortmund & dem Mieterverein

LEG plant Mieterhöhungen 

Laut verschiedener Medienberichte plant das zweitgrößte Wohnungsunternehmen des Landes aufgrund gestiegener Kosten deutliche Mieterhöhungen. Dabei will der LEG-Vorstandsvorsitzende Lars von Lackum die Mieten „so stark wie regulatorisch möglich“ erhöhen. Allein in Dortmund hält die LEG nach eigenen Angaben knapp 14.000 Wohnungen.

Dabei beobachtet der Mieterverein Dortmund bereits seit Jahren, dass das Unternehmen die rechtlichen Rahmenbedingungen überreizt. „Uns liegen regelmäßig Mieterhöhungen der LEG vor, die den Mittelwert des Mietspiegels zum Teil deutlich überschreiten. Bei Widersprüchen durch uns oder unsere Mitglieder, korrigiert die LEG nur für den Einzelfall. An der offensichtlichen Geschäftspraxis, den Mietspiegel zu überreizen, hält die LEG, trotz aller Kritik, seit Jahren fest“, kritisiert Rechtsanwalt Martin Grebe, Leiter für Miet- und Wohnungsrecht beim Mieterverein Dortmund.

„Bereits in den letzten Jahren hat die LEG die Mieten über dem Bundesschnitt erhöht. Jetzt sollen die Mieterinnen und Mieter erneut für eine verfehlte Geschäftspolitik zahlen. In der vermeintlichen Boomphase der letzten Jahre wurden Milliarden an die Aktionäre als Dividenden ausgezahlt. Das Geld fehlt jetzt an allen Ecken und Enden“, kritisiert Markus Roeser, Wohnungspolitischer Sprecher des Mieterverein Dortmund. Er rät Mieter:innen, künftige Mieterhöhungen der LEG genau zu prüfen. Nutzen Sie dazu auch unseren Ratgeber und den Mietspiegelrechner. Beide Tools finden Sie hier.

Unsere ausführliche Pressemeldung finden Sie auf unseren Webseiten.

Unser Landesverband hat sich ebenfalls in einem Pressestatement zu der Ankündigung positioniert.

Problemhaus Mozartstraße

Im September schaffte es erneut eine sogenannte "Problemimmobilie" in der Nordstadt in zahlreiche Medienberichte. Der Grund war eine zunächst unberechtigte fristlose Kündigung aller Mieter:innen in der überwiegend von Sinti und Roma bewohnten Immobilie. Anschließend folgte die faktische Räumung des Gebäudes.

Ungewöhnlich: Der Vermieter ist kein Unbekannter. Ganz im Gegenteil. Es handelt sich um einen bekannten Künstler aus Paderborn, ebenfalls mit rumänischen Wurzeln.

Auf die Probleme in der Mozartstraße wurde der Mieterverein im März dieses Jahres aufmerksam, als Mieter:innen erstmals aufgrund einer angedrohten Versorgungssperre um Hilfe baten. Damals konnte die Sperre abgewendet werden. Es folgten Kündigungsandrohungen und später auch fristlose Kündigungen.

Bei einem Ortstermin Ende September, machten sich gleich mehrere Behörden ein Bild von der Situation und stellten Manipulationen an der Stromversorgung des Hauses fest. Wer die Leitungen manipulierte blieb unklar.  Formell wurde das Haus zwar nicht für unbewohnbar erklärt, kurzfristig mussten jedoch mehrere Familien mit insgesamt neun Kindern eine neue Bleibe finden. Sie sprachen von Druck, der ausgeübt wurde, damit sie die fristlosen Kündigungen akzeptierten.

Inzwischen ist das Gebäude leergezogen und wird anscheinend zum Verkauf angeboten. Die Lokalzeit Dortmund berichtete Anfang Oktober über diesen Fall. Das Video finden Sie hier. Der Bericht beginnt ca. bei Minute 9.35. Auch die Ruhrnachrichten berichteten.

Neues aus Bund & Land

Baugipfel ohne Impulse

Im September kam es zum lang erwarteten „Wohngipfel“ im Kanzleramt. Das Ergebnis: 14 Maßnahmen, mit denen die Politik die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt zu beruhigen will.

Es sind 14 Punkte, die vielfach nicht mehr als Absichtserklärungen oder vage Willensbekundungen bleiben.

14 Punkte, die sich weder mit dem Mietrecht noch mit der Absenkung der Kappungsgrenzen in angespannten Wohnungsmärkten oder einer Verlängerung der Mietpreisbremse beschäftigen.

14 Punkte, die weder zu mehr bezahlbarem Wohnraum noch zu sinkenden Mieten führen.

„Es fehlt der Bundesregierung nach wie vor ein Plan, wie die Krise am Wohnungsmarkt gelöst werden soll“, kommentierte Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes.

Die Pressemitteilung unseres Bundesverbandes finden Sie hier.

Eine Einordnung des Mietervereins Bochum können Sie hier lesen.

Mietrecht

Heizkostenspiegel 2023

Zu den erhöhten Kaltmieten müssen Mieter:innen inzwischen höhere Energie- und Heizkosten zahlen. Diese finden Sie auf Ihren Nebenkostenabrechnungen, die viele Mieter:innen bereits erhalten haben oder noch bekommen. Ob Ihre Heiz- und Betriebskosten richtig berechnet sind, können Sie bei uns überprüfen lassen. Ein erster Anhaltspunkt dafür könnte der im September erschienene Heizspiegel der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online sein. Dieser ermöglicht ein Vergleichen Ihrer Heizkosten mit dem landesweiten Durchschnitt. Der Heizspiegel differenziert nach Wohnungs- und Heizungstypen.

Auf den Webseiten des DMB finden Sie eine ausführliche Einordnung. 

GEG – was bedeuten die neuen Regelungen für Mieterinnen und Mieter

Das Gebäudeenergiegesetz tritt Anfang 2024 in Kraft. Damit werden Vorgaben für neu installierte Heizungsanlagen eingeführt, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. So müssen ab 2024 neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten wird diese Vorgabe mit Inkrafttreten des Gesetzes verpflichtend.

Für Heizungsanlagen in bestehenden Gebäuden gibt es Übergangsfristen. Das Gesetz sieht auch Änderungen zum Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch vor.

Viele wichtige Fragen zum neuen Gesetz beantworten die Experten des DMB auf den Webseiten des Mieterbundes.

Verbraucherschutz

Neue Sammelklage stärkt Verbraucherschutz

Bisher konnten Verbraucher:innen, die ihre Rechte gegen große Unternehmen durchsetzen wollten, auf das Instrument der Musterfeststellungsklage zurückgreifen. Dabei zogen klageberechtige Verbände stellvertretend vor Gericht, das feststellte, ob Verbraucher:innen das Recht haben, eine Entschädigung zu fordern.

Seit Ende September gibt es nun auch in Deutschland "echte" Sammelklagen. In solch einem Verfahren wird nicht nur wie bisher, die Berechtigung für eine Entschädigung festgestellt sondern auch sofort über die Höhe der Entschädigung entschieden, sodass eine individuelle Klage nicht mehr notwendig ist.

Die Verbraucherzentrale NRW informiert auf Ihrer Webseite ausführlich über das neue Verfahren. Ob es im Fall der Streitigkeiten um die Fernwärme-Preiserhöhungen bei E.ON ebenfalls zu einer Sammelklage kommt, erfahren Sie, wenn Sie den News-Alert der Verbraucherzentrale abonnieren. 

Neues aus den Medien

taz

Boom von Balkonkraftwerken
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ntv

Heizsaison: Anbieterwechsel kann sich lohnen
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WAZ

Vonovia wird Fahrradverleiher.
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RUHR24

Anwohnerparken wird teurer
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