Der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. erstellt zur Information seiner Mitglieder zahlreiche Ratgeber zu miet- und wohnungsrechtlichen Fragen. Die hier angebotenen Informationen ersetzen jedoch keine Rechtsberatung! Bei mietrechtlichen Problemen sollten Sie unbedingt rechtlichen Rat durch die Rechtsberatung des Mietervereins einholen. Nutzen Sie die Vorteile einer Mitgliedschaft im Mieterverein Dortmund!
Folgende Ratgeber sind an dieser Stelle als pdf-Dokumente verfügbar:
Eine neue Wohnung zu finden ist schon nicht leicht. Hat man endlich die passende gefunden, fehlt nur noch der Mietvertrag. Wenn da nicht noch der neue Vermieter einige Fragen hätte, eine horrende Kaution verlangt, und ein Makler Ansprüche stellen würde...
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Überraschend Besuch vom Vermieter? "Mir passt das jetzt leider gar nicht, bitte melden Sie sich schriftlich an. Auf Wiedersehen!" Mehr über Ihre Rechte und Pflichten erfahren Sie in unserem Ratgeber.
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Seit September 2001 gilt für alle Mietverhältnisse, dass ein Vermieter eine Betriebs- oder Heizkostenabrechnung spätestens nach zwölf Monaten dem Mieter
übermittelt haben muss (§ 556 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -).
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Vom Verkauf eines Hauses erfahren die betroffenen Mieter oft als letzte! In vielen Fällen steht plötzlich jemand vor der Tür, der angibt, der neue Hauseigentümer zu sein. Vielfach werden auch sofort neue Mietverträge oder Zusatzvereinbarungen einschließlich Mieterhöhung zur Unterschrift vorgelegt oder es wird die sofortige Mietzahlung verlangt. Das oft dreiste Auftreten der Käufer schüchtert Mieterinnen und Mieter meistens ein. Hinzu kommt die Ungewissheit, dass man gar nicht weiß, ob man als Mieter beim Hausverkauf geschützt ist. So kommt es oft zum Abschluss von Verträgen, durch die Mieter sich vielfach drastisch verschlechtern. Dabei sind Mieter beim Hausverkauf durch das Mietrecht gut geschützt!
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Für ihre Wohnung endet die Sozialbindung? Damit ändern sich einige Mietrechte, insbesondere im Bezug auf die Mieterhöhungen. Informieren Sie sich über die wichtigsten Regelungen, damit Sie zum nächsten Jahr nicht zu viel zahlen müssen.
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Die jährliche Heizkostenabrechnung bereitet vielen Menschen aktuell Sorgen. Aufgrund der massiv gestiegenen Preise für Energie, drohen hohe Nachforderungen. Doch nicht immer sind diese Forderungen auch berechtigt. Zum Ratgeber
Mieter haben die vereinbarte Miete zu zahlen und die Vermieter dafür Sorge zu tragen, dass sich die Wohnung in einem mängelfreien Zustand befindet. Dieser im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegte Grundsatz ist eindeutig (§ 535 BGB). Dennoch versuchen Vermieter, diese "Rollenverteilung" zu ihren Gunsten zu verschieben. Entweder soll der Mieter die Mängel gleich selbst beheben lassen, oder es wird eine Kostenbeteiligung gefordert. Grundsatzurteile haben hier sehr enge Grenzen gezogen.
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Unterkunftskosten (KdU) bei Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherung - wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Leistungen der Grundsicherung erhalten, steht Ihnen ein Anspruch auf Übernahme Ihrer Mietkosten zu. Im Ratgeber finden eine Kurzübersicht über die wichtigsten rechtlichen Probleme.
Wer eine neue Wohnung anmietet, muss wissen, wann er die alte Wohnung kündigen kann. Doppelmieten kann sich niemand leisten. Durch Mietrechtsränderungen zum 1. September 2001 und zum 1. Juni 2005 hat sich einiges geändert.
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Sie haben einen Mangel in Ihrer Wohnung, z. B. ein undichtes Fenster oder eine nicht richtig funktionierende Heizung? Dieser Ratgeber informiert Sie über Ihre Rechte bei Wohnungsmängeln und sagt Ihnen, worauf Sie unbedingt achten sollten.
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Die Spielregeln für allgemeine Mieterhöhungen bei freifinanzierten Wohnungen sind kompliziert, da einerseits die ortsübliche Miete für die jeweilige Wohnung bestimmt werden muss, andererseits Kappungs- und Sperrfristen zu beachten sind.
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Sie haben gehört, dass in Ihrem Haus modernisiert werden soll? Sie sind vielleicht sogar froh, weil Sie endlich ein Bad, eine Zentralheizung oder sogar neue Fenster bekommen sollen? In der Tat sind bei vielen Wohnungen aufgrund ihres schlechten Zustandes und ihrer unzeitgemäßen Ausstattung Reparaturen und Modernisierungen längst überfällig. Doch leider verkehrt sich der Traum vom "Schöner Wohnen" allzu oft in einen Alptraum von Lärm, Dreck und unbezahlbaren Mieten!
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Mit drei Monaten ist die Kündigungsfrist für eine Mietwohnung vom Gesetzgeber zum Vorteil der Mieter verkürzt worden. Dennoch können diese drei Monate viel zu lang sein, wenn die neue Wohnung schon gefunden ist und bezahlt werden will. Da bietet es sich doch an, auf eigene Faust einen Nachmieter zu finden. Doch Vorsicht: Den Begriff "Nachmieter" kennt kein Gesetz.
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Feuchtigkeit in den Wänden hat oft Schimmelpilzbefall zur Folge. Dieser ist erheblich gesundheitsgefährdend und bedarf sofortiges Handeln! Als erstes muss der Vermieter informiert werden. Und dann entbrennt in der Regel ein Streit darüber, wer die Schuld an den Ursachen trägt...
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Beachten Sie auch die Informationen des Landesnetzwerk Schimmel zur Vermeidung von Schimmel.
Umwandlung heißt: Aufteilung eines Mietshauses in rechtlich selbständige Eigentumswohnungen. Diese können dann einzeln verkauft werden. In einem Mietshaus haben alle Mieter den selben Vermieter. Dieses Haus kann nur als Ganzes verkauft werden. Mit der Umwandlung wird dies alles anders. Das Haus wird in Einzeleigentum aufgeteilt.
Es entstehen die sogenannten Eigentumswohnungen, die jetzt einzeln und an verschiedene Käufer veräußert werden können.
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Welche Pflichten bei Schnee und Eis zu beachten sind und welche Regelungen im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter gelten, haben wir für Sie zusammengefasst.
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Informationen zum Thema Wohngeld, insbesondere zur Wohngelderhöhung 2022, erhalten Sie auf unserer Themenseite und im Ratgeber.
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Keine Panik! Wie bei jedem Eigentümerwechsel gilt: "Kauf bricht nicht Miete" - der neue Hausbesitzer hat Ihren Mietvertrag vollständig mit zu übernehmen. Schützen Sie sich vor ungerechtfertigten Forderungen - informieren Sie sich über Ihre Rechte!
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