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		<title>Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.</title>
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		<description>Aktuelles vom Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.</description>
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			<title>Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.</title>
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		<lastBuildDate>Thu, 19 Mar 2026 15:57:00 +0100</lastBuildDate>
		
		
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			<title>Mietsteigerungen bei Vonovia auf Rekordniveaui</title>
			<link>https://www.mieterverein-dortmund.de/news-detail.html?&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=787&#38;cHash=1cab4bd0a9bfc58a3ddbf26ed6ef4985</link>
			<description>Am 19. März stellte Europas größtes Wohnungsunternehmen seinen Geschäftsbericht 2025 
vor. Die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[„Vonovia greift den finanziell ohnehin schon gebeutelten Mieterinnen und Mietern  immer tiefer in die Tasche. In Kommunen ohne Mietpreisbremse liegen die Angebote der  Vonovia deutlich über dem Mietspiegel. In vielen Städten versucht Vonovia außerdem,  mit erfunden Wohnwertmerkmalen die Mieten weit über das zulässige Maß hinaus zu  erhöhen. Das Gebaren von Vonovia zeigt, dass ohne ein robustes Mietrecht Wildwest Methoden herrschen. Wir brauchen eine flächendeckende Ausweitung des  Mieterschutzes und einen Mechanismus, der verhindert, dass unrechtmäßig hohe  Mieten in die Berechnungen des Mietspiegels einfließen“, so Hans-Jochem Witzke,  Vorsitzender des Mieterbundes Nordrhein-Westfalen.
Im Jahr 2025 erhöhten sich die Mieten von Vonovia um 4,1 %. Die marktbedingten  Mieterhöhungen, also ohne Erhöhungen durch Neubau und Modernisierung, lagen bei  2,6 % und damit nur knapp unter dem Rekordwert vom letzten Jahr. Eine <link https://www.mieterbund-nrw.de/fileadmin/2025_Uploads/PM/DMB_Analyse_Angebotsmieten_Vonovia.pdf - external-link-new-window "Opens internal link in current window">Untersuchung  des Deutschen Mieterbundes</link> zeigt, dass in Städten wie Lübeck oder Essen 100 bzw.  80 % der Angebote gegen die Mietpreisbremse verstoßen würden, die aber mangels  Landesverordnung in diesen Städten nicht gilt.
In Städten wie Hamburg, Berlin, Dresden, Dortmund und jüngst auch Stuttgart <link https://www.mieterbund-nrw.de/fileadmin/2025_Uploads/Daten/Urteile_gegen_Vonovia_Mieterhoehungen-1.pdf - external-link-new-window "Opens internal link in current window">haben  die Gerichte Mieterhöhungen von Vonovia für unzulässig erklärt.</link> Diese Erfolge haben jedoch einen  faden Beigeschmack. Denn ein Großteil der Mieterinnen und Mieter hatte diesen  unrechtmäßigen Mieterhöhungen, aus Angst oder Unwissenheit, bereits zugestimmt.  „Das ist vor allem deswegen fatal, weil nicht nur die Mieterhöhungen in diesen Fällen  damit bestehen bleiben, sondern weil diese damit auch in die Neuberechnung der  Mietspiegel miteinfließen. Das bedeutet, dass durch diese unrechtmäßigen Erhöhungen  von Vonovia die Mieten für alle steigen!“, so Witzke.
Um die aggressiven Mieterhöhungen von Konzernen wie Vonovia einzuhegen, fordert der  Deutsche Mieterbund einen sechsjährigen Mietenstopp und eine Verschärfung und  Ausweitung der Mietpreisbremse. Durch eine Reform des §5 Wirtschaftsstrafgesetz  könnten die Kommunen effektiv gegen Mieten vorgehen, die mehr als 20 % über dem  Mietspiegel liegen. Mit diesen Maßnahmen wäre den Mieterinnen und Mietern sehr  geholfen. Die Konzepte liegen auf dem Tisch, die Politik muss handeln.&nbsp;
<i>Pressemitteilung DM NRW // 19.03.2026</i>]]></content:encoded>
			<category>Wohnungspolitik</category>
			<category>Vonovia</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 19 Mar 2026 15:57:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
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			<title>Betriebskosten in NRW steigen weiter – Heizung bleibt größter Kostenfaktor</title>
			<link>https://www.mieterverein-dortmund.de/news-detail.html?&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=786&#38;cHash=675c53f589c04974b1973b97d840899a</link>
			<description>Die durchschnittlichen Betriebskosten in Nordrhein-Westfalen lagen im Jahr 2024 bei 2,71 Euro pro...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Größter Kostentreiber bleibt die Heizung, inklusive Warmwasser, mit durchschnittlich 1,32 Euro pro Quadratmeter (Spanne: 0,41 bis 2,23 Euro). Damit entfällt fast die Hälfte der gesamten Betriebskosten allein auf das Heizen. Bei den Heizkosten war außerdem der größte Anstieg im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen, und zwar im Durchschnitt um ganze 16 Cent pro Quadratmeter im Monat.
„Die Zahlen zeigen, dass die Belastungen durch die sogenannten „zweite Miete“ weiterhin rasant ansteigen. Insbesondere die Heizkosten stellen viele Haushalte vor enorme finanzielle Herausforderungen“, erklärt Hans-Jochem Witzke, 1. Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes NRW. „Gerade in Zeiten einer erneuten Energiekrise und insgesamt wachsender Unsicherheit brauchen wir einen starken und effektiven Mieterschutz bei den Heizkosten, der diese Kostenanstiege abfedert“, so Witzke weiter. 
Weitere Heizkostensteigerungen drohen durch die Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz. Der Einbau von Gas- und Ölheizungen soll demnach weiter möglich sein. Wie Mieterinnen und Mieter vor extrem hohe Verbrauchskosten geschützt werden sollen, ist noch unklar. Dazu hatte der Bundesverband des Deutschen Mieterbunds zusammen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband letzte Woche einen Vorschlag für einen relativen Heizkostendeckel, der sich an dem Preis für die wirtschaftlichste Heizungsoption orientiert, vorgelegt. 
„Vermieter wählen die Heizungsart aus, und sollten daher auch das Kostenrisiko tragen. Es darf nicht sein, dass die Mieterinnen und Mieter am Ende die Zeche für unwirtschaftliche Entscheidungen ihrer Vermieter zahlen. Technologieoffenheit darf kein Freibrief für eine Kostenfalle zu Lasten der Mieterhaushalte sein, und der vorgeschlagene relative Heizkostendeckel bietet hier einen wirksamen Schutz vor unkalkulierbaren Preissteigerungen“, kommentiert Witzke den Vorschlag.
Einen ebenfalls signifikanten Anstieg von 33 Cent auf 38 Cent pro Quadratmeter und Monat hat es bei den Versicherungskosten gegeben. Hier erinnert der Vorsitzende des DMB NRW an das Wirtschaftlichkeitsgebot: „Auch und gerade bei durchlaufenden Posten sind Vermieter verpflichtet, Angebote regelmäßig zu prüfen und Kostensteigerungen nicht einfach weiterzureichen“, betont Witzke.
Ansonsten hat es bei allen Posten entweder keine Veränderung oder leichte Anstiege gegeben, rückläufig sind lediglich die Kosten für Antenne/Kabel – dies ist damit zu erklären, dass Vermieter seit Mitte 2024 Kabelgebühren nicht länger als Betriebskosten auf ihre Mieterinnen und Mieter umlegen dürfen (Wegfall des Nebenkostenprivileg). Seitdem müssen Mieterinnen und Mieter sich selbst einen Anbieter suchen.
Der Betriebskostenspiegel 2024 für Nordrhein-Westfalen ist ab sofort auf der Website des <link https://www.mieterbund-nrw.de/mieterservice/betriebskostenspiegel. - external-link-new-window "Opens internal link in current window">DMB NRW abrufbar</link>.&nbsp;&nbsp;Er dient als Orientierung für einzelne Betriebskostenpositionen, ersetzt jedoch nicht die sorgfältige Prüfung der Nebenkostenabrechnung durch die Expertinnen und Experten eines örtlichen Mietervereins. Es handelt sich zudem um Durchschnittswerte auf Landesebene, die in erster Linie dazu dienen, allgemeine Trends und Veränderungen in NRW darzustellen. Die angegeben Kosten können von Ort zu Ort, und auch von Haushalt zu Haushalt stark variieren.&nbsp;
<i>Pressemitteilung DMB NRW // 18.03.2026</i>]]></content:encoded>
			<category>Miet- und Wohnungsrecht</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 18 Mar 2026 13:51:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Rosenmontag</title>
			<link>https://www.mieterverein-dortmund.de/news-detail.html?&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=785&#38;cHash=49652a6fa1c18873a9953e9c9d16b9f3</link>
			<description>Am Rosenmontag (16.02.2026) ist die Geschäftsstelle des Mieterverein nur von 10:00 Uhr bis 12:00...</description>
			<content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
			<category>Wir über uns</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 13 Feb 2026 16:32:05 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Geänderte Öffnungszeiten Empfang 16.2.-6.3.2026</title>
			<link>https://www.mieterverein-dortmund.de/news-detail.html?&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=784&#38;cHash=7bcf4d75615d946d09873c0f1b5c23f6</link>
			<description>In der Zeit vom 16.2. bis zum 6.3.2026 ist unser Empfang und unsere Telefonzentrale nur...</description>
			<content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
			<category>Wir über uns</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 13 Feb 2026 16:20:37 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Diskriminierungsschutz auf dem Wohnungsmarkt durch Bundesgerichtshof gestärkt – Planerladen und Mieterverein begrüßen Urteil </title>
			<link>https://www.mieterverein-dortmund.de/news-detail.html?&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=783&#38;cHash=33a63059ccfa3ac6e45f096f6b42e86d</link>
			<description>Der Bundesgerichtshof sprach einer Wohnungssuchenden eine Entschädigung zu, die aufgrund ihres...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Im <link https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026025.html - external-link-new-window "Opens internal link in current window">konkreten Fall</link> bewarb sich eine Frau mit pakistanisch klingendem Namen auf eine Wohnung und erhielt eine Absage. Um ihren Verdacht, dass sie aufgrund ihres Namens diskriminiert wurde zu überprüfen, führte sie mehrere Testings durch. Sie bewarb sich mehrfach sowohl mit verschiedenen ebenfalls pakistanisch klingenden Namen sowie den Namen „Schneider“, „Schmidt“ und „Spieß“, während sie die Angaben zum Einkommen, Haushaltsgröße und der Berufstätigkeit identisch beließ. Wenig überraschend für von Diskriminierung Betroffene sowie Beratungsstellen wie die der Planerladen gGmbH und dem Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. erhielten Schneider, Schmidt und Spieß Zusagen, während alle weiteren Besichtigungsanfragen vom Maklerbüro abgelehnt wurden.
Die durch die Testings erlangten Indizien deuteten darauf hin, dass die Betroffene aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert wurde. Nun würde sich nach dem AGG die Beweislast verschieben: Der Beklagte müsste nachweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Umstritten war jedoch, ob das AGG überhaupt greift, da die Diskriminierung von dem beauftragten Maklerbüro ausging und nicht vom Vermietenden, mit welchem schlussendlich ein Vertragsverhältnis bestehen würde.
<b>Hausverwaltungen können als Passivlegitimierte für Diskriminierung haftbar gemacht werden</b>
Die Beratungsstelle für Antidiskriminierungsarbeit der Planerladen gGmbH kennt solche Fälle: „Vor vier Jahren haben wir zum Beispiel eine Person bei einer Klage in einem ganz ähnlichen Fall begleitet: Der Wohnungssuchende erhielt, nachdem er zuerst telefonisch mit einer Mitarbeiterin der Hausverwaltung gesprochen hatte, auf seine Anfrage per E-Mail keine Einladung zu einem Besichtigungstermin. Sein Verdacht auf rassistische Diskriminierung bestätigte sich nach einem eigenen sowie einem weiteren, von uns durchgeführten Testing“, berichtet Regina Hermanns, Mitarbeiterin der Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit der Planerladen gGmbH. 
Bereits damals erkannte das Amtsgericht entgegen der früheren Rechtsprechung die sogenannte Passivlegitimation der Hausverwaltung an. Das bedeutet, dass von Vermietenden Beauftragte wie Maklerbüros oder Hausverwaltungen für diskriminierendes Verhalten verantwortlich gemacht werden können, auch wenn sie selbst nicht Vertragspartner des Mietverhältnisses sind. Da sich die Diskriminierung in einem sehr frühen Stadium des Anmietungsprozesses ereignete, in dem der*die Eigentümer*in noch gar nicht im Spiel gewesen ist, hat die Hausverwaltung die Vermietung im Wesentlichen beeinflusst, indem sie die Vermittlung vorgenommen hat. Auch die Ergebnisse der Testingverfahren wurden als Indizien dafür als ausreichend eingestuft, um eine Benachteiligung durch die Hausverwaltung nahezulegen.
<b>Mehr Rechtssicherheit, doch weiterhin Reformbedarf</b>
Dass diese Einschätzung nun im aktuell behandelten Fall vom BGH bestätigt wurde, gibt Anlaufstellen wie dem Mieterverein Dortmund oder dem Planerladen mehr Rechtssicherheit in der Beratungsarbeit, indem es Testings als Nachweis der Diskriminierung anerkennt und den Diskriminierungsschutz Betroffener durch das AGG stärkt. Doch trotz dieses wegweisenden Urteils besteht weiterhin Handlungsbedarf, da das AGG im Bereich Wohnen zu lückenhaft ist und dringend reformiert werden muss.
„Eine Wohnung ist existenziell für die eigene Lebensgestaltung und gesellschaftliche Teilhabe. Umso wichtiger, dass der BGH diejenigen stärkt, denen der Zugang hierzu aufgrund von Diskriminierung verschlossen bleibt“, sagt Markus Roeser, Wohnungspolitischer Sprecher des Mieterverein Dortmund.
Mieterverein und Planerladen raten Betroffenen, Abläufe und Aussagen festzuhalten und sich kurzfristig beraten zu lassen. Mögliche Ansprüche müssen innerhalb kurzer gesetzlicher Fristen geltend gemacht werden.&nbsp;
<i>Pressemitteilung&nbsp;Planerladen gGmbH – Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit im Handlungsfeld Wohnen und Mieterverein Dortmund 29.01.2026</i>
<i></i>]]></content:encoded>
			<category>Urteile des BGH</category>
			<category>Wohnungspolitik</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 30 Jan 2026 12:56:10 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Mieterverein ruft zur bundesweiten Mietendemo auf</title>
			<link>https://www.mieterverein-dortmund.de/news-detail.html?&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=782&#38;cHash=3dbea8241761b43533ea86e117c7cd78</link>
			<description>Ganz egal ob in München, Freiburg, Stuttgart, Berlin, Dresden, Würzbug, Frankfurt oder  Bochum...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<section><b>Die Politik? Schaut weg. Oder macht mit.</b>
Sie tut so, als würde gebaut. Jeden Tag verschwinden Sozialwohnungen. Aus bezahlbar wird unleistbar.&nbsp; Was früher Nachbarschaft war, wird heute zur Geldanlage einiger weniger. Wohnungen stehen leer, Altbauten weichen Eigentumsprojekten. Ganze Viertel werden aufpoliert und verkauft. Staatliche Immobilien werden an Investmentfirmen verscherbelt, anstatt sie für bezahlbares Wohnen und Gewerbe zu nutzen. Unsere Nachbarschaft verschwindet, das jahrzehntelange Zuhause weicht dem möblierten Apartment. Handwerksbetriebe verschwinden, die Kneipen sterben, Kulturorte werden verdrängt. Dafür kommen Glasfassaden, Kettenläden, Luxus-Cafés. Alles glänzt. Aber niemand kann’s bezahlen.
<b>Wir sagen: UNS GLANGT’S! SCHNAUTZE VOLL! FAXEN DICKE! …</b>
Wir lassen uns nicht rauskündigen. Nicht rausmodernisieren. Nicht rausspekulieren.<br />Wir stehen als Mieter:innen zusammen. Wir lassen uns nicht spalten.Wir fordern einen Politikwechsel:&nbsp;Mieten deckeln! Leerstand verhindern! Spekulation stoppen! Keinen Ausverkauf von öffentlichem Boden! Sozialwohungen erhalten!
<b>Wir sind alle betroffen:</b>
Die Studentin auf Zimmersuche. Die Familie mit Platzmangel. Der Rentner mit Minirente. Die Pflegekraft mit Mindestlohn. Der Azubi, der nicht ausziehen kann. Die Rollstuhlfahrerin ohne barrierefreien Wohnraum. Der Wohnungssuchende mit dem vermeintlich “falschen” Nachnamen.&nbsp;Der Handwerksbetrieb, der schließen muss. Die Alleinerziehende, die kaum über die Runden kommt.
Wir sind nicht das Problem. Wir sind die Menschen die hier leben. Unsere Stadt gehört nicht dem Profit und der Spekulation.&nbsp;
Nicht Dawonia. Nicht Vonovia, Nicht BlackRock. Nicht Airbnb. Nicht irgendwelchen Fonds in Luxemburg.<br />Nicht den Vermieter:innen.
Uns gehört die Stadt! Darum gehen wir auf die Straße.
Weil wir hier wohnen.<br />Weil wir hier leben.<br />Weil wir hier bleiben.
<h4>UNS GLANGT’S! MIETEN RUNTER. STADT FÜR ALLE. JETZT!</h4>
&nbsp;7. Februar 2026, 14 Uhr – Odeonsplatz, München</section>
<h5></h5>
<section>Aktuell wird die Demo getragen von folgenden Erstunterzeichnenden Organisationen:
<link https://ausspekuliert.de/></link>
<i style="color: rgb(51, 51, 51); font-family: &quot;ITC Stone? Sans W01&quot;, &quot;Open Sans&quot;, Arial; font-size: 19px; background-color: rgb(238, 238, 238); "><span style="background-color: transparent; color: rgb(226, 16, 0); text-decoration-line: none; transition: color 0.15s; position: relative; "><link https://ausspekuliert.de/></link></span></i>
#ausspekuliertAbbrechen AbbrechenArchitects for Future MünchenDeutscher MieterbundDGB Region MünchenDMB Landesverband BayernGEW MünchenGrüne MünchenKampagne MietenstoppKooperative Großstadt eGDie Linke MünchenDie Linke BayernLigsalz8Mehr Lärm für MünchenMietergemeinschaft Burmester-BauernfeindstraßeMietergemeinschaft Herzogstraße 86Mietergemeinschaft Mieter am ParkMietergemeinschaft Oberländer 5Mietergemeinschaft Palais SüdfriedhofMieterverein BochumMieterverein DortmundMieterverein KölnMieterverein NürnbergMieterverein München e.V.Münchner FlüchtlingsratMünchner ForumDer Paritätische in Bayern Bezirksverband OberbayernRecht auf Stadt Köln#StopHeimstaden Berlinver.di MünchenWörth8 e.V.&nbsp;
<link https://www.mieterverein-bochum.de/?gad_source=1&gad_campaignid=20364779746&gclid=EAIaIQobChMIxZ2vgYLKkQMVapKDBx1QOB4MEAAYASAAEgKaYfD_BwE></link>
<i style="color: rgb(51, 51, 51); font-family: &quot;ITC Stone? Sans W01&quot;, &quot;Open Sans&quot;, Arial; font-size: 19px; background-color: rgb(238, 238, 238); "><span style="background-color: transparent; color: rgb(226, 16, 0); text-decoration-line: none; transition: color 0.15s; position: relative; "><link https://woerth8.de/></link></span></i>
<link https://www.stopheimstaden.org/></link></section>]]></content:encoded>
			<category>Wohnungspolitik</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 12 Jan 2026 15:21:11 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Geänderte Erreichbarkeit Telefonzentrale vom 16. bis 18.12.2025</title>
			<link>https://www.mieterverein-dortmund.de/news-detail.html?&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=763&#38;cHash=303d265de5f11403b8da95ebafbae3f8</link>
			<description>Die Telefonzentrale des Mieterverein ist vom 16. bis 18.12.2025 zu geänderten Zeiten erreichbar:

</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div><ul><li>Dienstag, 16.12.2025: 10 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr</li><li>Mittwoch, 17.12.2025: 10 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr</li><li>Donnerstag, 18.12.2025: Telefonzentrale ist geschlossen</li><li>Freitag, 19.12.2025: regulär von 08 bis 14 Uhr geöffnet</li></ul></div>
<div></div>
<div>Persönliche Besuche in der Geschäftsstelle sind während der Öffnungszeiten, auch am Donnerstag, den 18.12.25, weiterhin möglich. Die Telefonisches Kurzberatung findet weiterhin unter den direkten Durchwahlen statt.</div>]]></content:encoded>
			<category>Wir über uns</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 15 Dec 2025 08:02:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Interview – Die Wärmewende in dezentral  beheizten Mietwohnungen</title>
			<link>https://www.mieterverein-dortmund.de/news-detail.html?&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=781&#38;cHash=2211e395091ae709d6990f1c86b505fd</link>
			<description>Rund 35 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland fallen in den Bereich Wohnen. Für den...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b style="">Worin liegt die Herausforderung bei der Modernisierung von dezentralen Heizungen?</b>
 Die Wärmewende erfordert einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmebereitstellung für Raum-wärme und Warmwasser. Gerade in Dortmund gibt es noch viele Wohnungen, die nicht an eine Zentralheizung angeschlossen sind, sondern dezentral erwärmt werden Dazu gehören Wohnungen mit einer Gastherme (Gasetagenheizung), einem Nachtstromspeicher oder mit Gas- oder Öl-Einzelöfen. Bei einer Erneuerung der Heizungsanlage sind Zentralheizungen für ein ganzes Gebäude im Vorteil, weil bei diesen „einfach nur“ ein Gaskessel im Keller durch eine Wärmepumpe oder einen Fernwärmeanschluss ersetzt werden muss. Die Umrüstung dezentral beheizter Wohnungen erfordert mehr Abwägung und Planung. Eigentümer:innen müssen die Gasanschlüsse stilllegen und zurückbauen, eine alternative, nachhaltige Heizungsvariante im Gebäude realisieren und die Heizkosten verteilen.<br /> <br /> <b style="">Wer entscheidet über die Heiztechnik und den Energieträger?</b>
Generell entscheiden die Eigentümer:innen über den Energieträger und lassen die zugehörige Technologie einbauen. Somit schaffen sie in diesen Gebäuden technische Sachzwänge. Mieter:innen können nicht mitentscheiden. Bei dezentralen Heizungen müssen sie die Verantwortung für den Betrieb (Wartung, ggf. Schornsteinfeger) übernehmen und haben maximal die Wahl des Energielieferanten. Nach wie vor – und im Zuge der kommunalen Wärmeplanung noch mehr – gilt es hier, die Eigentümer:innen an ihre Pflichten zu erinnern, welche sich aus Verfassung und Gebäuderichtlinien ergeben.<br /> <br /> <b style="">In den letzten Jahren wurden bereits in vielen Siedlungen Gasetagenheizungen durch Zentralheizungen ersetzt. Was spricht dafür?</b>
Grundsätzlich ist eine Zusammenführung der Etagenheizungen energetisch, technisch und auch perspektivisch sehr sinnvoll. Es muss jedoch zuvor die zukünftige Form der Wassererwärmung geklärt werden. Wenn das Trink- und Duschwasser bisher schon elektrisch erwärmt wurde, so wird das wohl auch zukünftig die einfachere Lösung sein – ggf. dann mit moderneren Durchlauferhitzern.<br /> <br /> <b style="">Was ist bei der Versorgung mit Warmwasser zu beachten?</b>
Gasetagenheizungen erfüllen oft eine Doppelfunktion: Heizung und Warmwasser. Wird bei einer Modernisierung beides zentralisiert, ist das mit viel Aufwand und Installation verbunden, weil zusätzlich eine hausweite Warmwasserzirkulation einzubauen ist. Wer nur die Heizung zentralisiert, kann darauf verzichten und sowohl die erforderliche Gesamtheizleistung als auch die Fixkosten für eine Wärmepumpe oder einen Fernwärmeanschluss reduzieren. Die Wassererwärmung erfolgt dann in jeder Wohnung separat – zum Beispiel elektrisch oder mit einer kleinen Wärmepumpe mit Warmwasserspeicher, die das zentrale Heizungssystem als Wärmequelle nutzt.
<b>Ist Warmwasser mit Strom denn nicht teurer?</b>
Das hängt davon ab. Wenn das Wasser bereits zuvor elektrisch erwärmt wurde, ändert sich nichts – im Idealfall verbessert sich sogar die Effizienz durch Umrüstung auf elektronische Durchlauferhitzer oder den Einbau von Thermostatmischern an Duschen. Wird von Gas auf elektrische Wassererhitzung umgestellt, so ist der Strom zwar der teurere Energieträger, aber fossile Energieträger werden zunehmend mit CO2-Abgaben beaufschlagt. Dagegen ist im örtlichen Strommix (und bei Ökostrombezug ohnehin) schon ein relativ hoher Anteil an erneuerbaren Energien enthalten. Durch eine Entscheidung gegen eine zentrale Warmwasserzirkulation lassen sich zusätzliche Verteilverluste und Kosten vermeiden.

<b>Welche Vorteile hat die Zusammenlegung der Gasetagenheizungen?</b>
In jeder Wohnung ist mit den Heizkörpern und Heizleitungen schon ein wesentlicher Teil des Heizungssystem vorhanden. Die wohnungsseitigen Systeme werden nur noch verbunden, z.B. über einen nicht mehr genutzten Kamin, und zentral über eine Heizung versorgt. Auch im Sinne späterer Umstellungsbedürfnisse, wie der Anschluss an Nah- oder Fernwärme oder an eine Wärmepumpe, ist ein Zentralheizungssystem für das Bestandsgebäude technologieoffen, effizient und weniger betreuungsintensiv. Wartungsarbeiten, Schornsteinfeger, Reparaturen etc. fallen nur noch an einer zentralen Einheit an und nicht in jeder Wohnung.

<b>Wie sind die technischen Alternativen für Gasetagenheizungen abzuwägen?</b>
Es ist zu klären, ob und wie sich eine klassische Zentralheizung realisieren lässt, damit die vorhandene Infrastruktur für die Beheizung der Wohnung weiterhin nutzbar bleibt. Für eine vorausschauende Planung ist es wichtig zu wissen, ob das Gebäude im Zuge der kommunalen Wärmeplanung zukünftig im Fernwärmeausbaugebiet liegt und welche Übergangslösungen möglich sind.

<b>Was wäre wichtig, damit die Umstellung für Mieter:innen günstig erfolgt?</b>
Private Kleinvermieter:innen, Hausverwaltungen und WEGs sollten unbedingt von der Kommune oder dem Land darin unterstützt werden, eine passende Lösung für das Gebäude zu finden. Anreize sollten geschaffen werden, sich frühzeitig damit zu befassen und Übergangslösungen für erst später zugängliche Wärmenetze möglich gemacht werden. Wer als Eigentümer:in die Probleme aussitzt, findet später keine durchdachte Lösung und holt sich im Zweifel weitere Konflikte ins Haus. Im Zuge der Wärmewende ist sowohl energietechnisches als auch mediatives Know-how gefragt. Mit einer Energieberatung, einem durchdachten Modernisierungskonzept und frühzeitiger Einbeziehung der Bewohner:innen schafft man Akzeptanz für die bevorstehenden Maßnahmen. Insbesondere ist es bei WEGs wichtig, dass Eigentümer:innen vereint die Modernisierung anstreben und sich dafür eine externe Moderation zur Unterstützung holen.&nbsp;
<b>Checkliste für Mieter:innen</b><br /> Ist die Modernisierung sinnvoll?
<ul><li>Wohne ich in einem Fern- / Nahwärmeausbaugebiet?</li><li>Wird mein Wasser bisher mit Strom erhitzt? Sind Elektroleitungen für Durchlauferhitzer vorhanden </li><li>oder gibt es Platz für eine kleinem Warmwasserwärmepumpe?</li><li>Habe ich noch einen alten hydrauli-schen Durchlauferhitzer? Die Erneuerung durch elektronische Geräte spart deutlich Wasser und Strom (vgl. Duschrechner der VZ: www.verbraucherzentrale.nrw/duschrechner)</li><li>Wie alt ist die Gastherme in meiner Wohnung? Bis wann müsste sie erneuert werden?</li><li>Habe ich meine Vermieter:in schon auf eine günstige, neutrale Energieberatung hingewiesen?</li></ul>
<link http://mieterforum.mvdo.de/mieterforum/82/ - external-link-new-window "Opens internal link in current window">Erschienen im Mieterforum Nr.82 (IV/2025)</link>]]></content:encoded>
			<category>Wohnungspolitik</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 10 Dec 2025 13:24:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Engagement vor Ort: Schönes erhalten — Zukunft gestalten</title>
			<link>https://www.mieterverein-dortmund.de/news-detail.html?&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=779&#38;cHash=d6d2444162bc73bcf9fb62befe3c3214</link>
			<description>Der Althoffblock im Kreuzviertel gehört zu den beliebtesten Wohnquartieren der Stadt. Das ab 1914...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Auch heute noch ist der Althoffblock im Bestand des Spar- und Bauvereins und gehört zu den gefragtesten Objekten des Wohnungsunternehmens. Wer dort einziehen möchte, benötigt einen langen Atem, denn die Warteliste ist lang. Ein Grund, warum der Althoffblock so beliebt ist, sind dessen Bewohner:innen, die eine motivierte und engagierte Nachbarschaftsinitiative ins Leben gerufen haben. Mit einigen dieser aktiven Anwohner:innen sprachen wir über Engagement an der Basis, aktuelle Herausforderungen und die Idee des genossenschaftlichen Wohnens.
<b>Innenhöfe als grüne Inseln</b><br />„Der Ausgangspunkt der Initiative war letztendlich die geplante Umgestaltung der Innenhöfe und der Grünflächen“, sagt Beatrice und zeigt Pläne des ausführenden Landschaftsarchitekten. „Das war Anfang 2021.“ Die über Jahrzehnte von den Bewohner:innen liebevoll gestalteten Innenhöfe – grüne Stadtinseln mit altem Baumbestand und großen Rasenflächen – bekamen gepflasterte Wege, natürliche Gefälle wurden durch Betonelemente abgestützt und alter Baumbestand sollte aus Sicherheitsgründen gefällt werden. <br /> <br /> In Zeiten des Klimawandels eine unnötige Versiegelung von Flächen, fand die Initiative. Die engagierten Mitglieder begannen sich zu vernetzen, informierten die Anwohner:innen des Blocks und gingen aktiv auf den Spar- und Bauverein zu. „Den Kern bilden dabei 10 bis 15 Personen, die sich regelmäßig treffen“, erklärt Petra. Und weiter: „Je mehr Menschen sich anschließen, desto wirksamer können wir unser
Quartier mitgestalten. Durch eine größere Präsenz stärken wir unser Mitbestimmungsrecht. So schaffen wir gemeinsam die Möglichkeit uns bei Brennpunktthemen wie dem Mietspiegel für Genossenschaften und der Fernwärme gezielt einzubringen.“ Und so kristallisierten sich schnell weitere Maßnahmen des Wohnungsunternehmens heraus, die die Initiative kritisierte. Etwa steigende Nutzungsentgelte durch Modernisierungsmaßnahmen, der Einbau moderner Hauseingangstüren in die historischen Fassaden sowie der Anschluss des Blocks an das Fernwärmenetz. „Der Spar- und Bauverein spricht von 10 bis 30 Prozent niedrigeren Kosten“, sagt Karin. „Aber ob das dauerhaft so bleiben wird, konnte uns niemand versprechen.“
<b>Geschützter Denkmalbereich</b><br />Es folgten viele Protestaktionen, offene Briefe wurden geschrieben, Unterschriften gesammelt, Petitionen gestartet und Erfolge erzielt: Im Sommer 2024 wurde der Althoffblock durch einen Beschluss des Stadtrats als Denkmalbereich unter Schutz gestellt. Doch auf diesen Erfolgen ruhen sich die Mitglieder der Initiative nicht aus. Hinter der Kritik an den diversen Maßnahmen des Spar- und Bauvereins steht eine deutlich größere Frage im Mittelpunkt: Wie muss genossenschaftliches Wohnen aussehen, damit Teilhabe, Mitgestaltung und Mitbestimmung gewährleistet sind und die Genoss:innen eben nicht zu Mieter:innen werden, die keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Genossenschaft haben.
Folgerichtig engagieren sich einige Bewohner:innen des Althoffnlocks auch in der 2023 gegründeten Initiative „Genossenschaft von unten Dortmund“, die sich für mehr Mitbestimmung einsetzt. „Wir möchten, dass sich genossenschaftliche Werte wie die Versorgung mit günstigem Wohnraum, Solidarität und eine Mitbestimmung auf Augenhöhe mit Vorständen und Aufsichtsräten durchsetzen“, verdeutlicht Kirsten.
<b>Genossenschaftliche Mitbestimmung</b><br />Doch bei einer Genossenschaft mit mehr als 20.000 Mitgliedern stoßen basisdemokratische Ideen schnell an ihre Grenzen. Organe wie die gewählte Vertreterschaft sollen die Partizipation der Genoss:innen gewährleisten, sind jedoch vom operativen Geschäft weitgehend ausgeschlossen. Und wie lassen sich eigentlich ganz unterschiedliche, legitime Einzelinteressen so zusammenbringen, dass sich jedes Mitglied ausreichend repräsentiert fühlt? Eine Frage, die weder schnell noch einfach zu beantworten ist und die deshalb breit diskutiert werden muss.
Neben dem kritischen Blick auf die Entscheidungen des Spar- und Bauvereins setzt sich die Initiative auch für ein gutes Zusammenleben der Bewohner:innen des Althoffblocks ein und organisiert immer wieder Feste rund um die Gebäude. Das stärkt das soziale Miteinander, die Identifikation mit dem direkten Umfeld und das Verantwortungsbewusstsein für die Nachbarschaft. Denn nur wer sich kennt, achtet auch aufeinander.
 Das Engagement im Althoffblock zeigt eindrucksvoll, wie wertvoll und wirksam Nachbarschaftsarbeit vor Ort sein kann. Wo Menschen sich zusammenschließen, um ihre unmittelbare Lebensumgebung zu gestalten, entsteht gelebte Mitbestimmung – jenseits von Gremien und Geschäftsordnungen. Solche Initiativen sind eine unverzichtbare Ergänzung zur organisierten Arbeit des Mietervereins: Sie greifen auf, was im Alltag spürbar ist, bringen Anliegen direkt aus der Bewohnerschaft ein und tragen dazu bei, dass sozialer Zusammenhalt und Mitverantwortung im Quartier lebendig bleiben – beharrlich, solidarisch und mit Wirkung für das ganze Viertel.
<link http://mieterforum.mvdo.de/mieterforum/82/ https://mieterforum.mvdo.de/mieterforum/82/ external-link-new-window "Opens internal link in current window"><i>Autor: Mirko Kussin Erschienen im Mieterforum Nr.82 (IV/2025)&nbsp;</i></link>]]></content:encoded>
			<category>Wohnungspolitik</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 08 Dec 2025 12:46:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Ende der Hängepartie?</title>
			<link>https://www.mieterverein-dortmund.de/news-detail.html?&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=778&#38;cHash=488f75e4621292d928b5b0374012e218</link>
			<description>Die Bilder gingen bundesweit durch die Presse: Innerhalb von wenigen Stunden mussten im September...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Im Herbst 2017 dachte wohl noch niemand, dass die Gebäude auch acht Jahre später noch immer leer stehen würden. Zwar laufen aktuell Modernisierungen, aber die meisten Betroffenen sind längst in neuen Wohnungen und Nachbarschaften angekommen. Die Räumung war für sie ein Abschied für immer.<br /> <br /> Neben der psychischen Belastung, innerhalb eines Tages die eigene Wohnung zu verlieren, mussten die betroffenen Mieter:innen viele Dinge organisieren und bezahlen: Kurzfristig eine Unterkunft für den Übergang finden, dann eine passende Wohnung und schließlich einen Umzug organisieren. Kosten, die den damaligen Mieter:innen bis heute größtenteils nicht erstattet wurden. Denn wer für die Schäden aufkommen muss, hängt an der Frage, ob die Räumung überhaupt gerechtfertigt war.
<h3>Juristisches Hin und Her</h3>
 Dass es am Hannibal Brandschutzmängel gab, steht außer Frage. Ob diese Mängel allerdings die sofortige Räumung der Gebäude rechtfertigten, musste vor Gericht geklärt werden. Die Lütticher 49, damals Eigentümerin des Hannibal, verwies darauf, dass die Mängel 2017 zeitnah hätten behoben werden können. Die Stadt Dortmund hingegen sah im Falle eines Brandes gravierende Gefahren für Leib und Leben, die eben nicht kurzfristig hätten behoben werden können.<br /> <br /> 2021 entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, dass die Maßnahme rechtmäßig gewesen sei. Die Stadt habe die Gebäude räumen dürfen. Sie habe allerdings verfahrensrechtliche Schritte nicht korrekt beachtet und könne deswegen die Kosten der Räumung nicht der Eigentümerin in Rechnung stellen. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Damit hätte die Klärung zu Ende sein können. Beide Seiten legten gegen das Urteil Beschwerde ein. So kam es nun zur erneuten Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster.
<h3> Gutachterliche Klärung</h3>
 Der vom Gericht bestellte Gutachter kam zu dem Schluss, dass am Tag der Räumung im Falle eines Brandes keine Gefahr für Leib und Leben der Menschen bestanden habe. Aus Sicht der Stadt unverständlich. Auf Rückfrage musste der Gutachter jedoch einräumen, dass im Brandfall – insbesondere bei nicht funktionierenden Steigleitungen – in den obersten Stockwerken eine höhere Gefahr bestanden haben könnte.<br /> <br /> Schlussendlich entschied das OVG allerdings, dass die Maßnahme unverhältnismäßig gewesen sei. Es hätte mildere Mittel gegeben als eine sofortige Räumung aller Wohnungen. Laut eines Prozessteilnehmers deutete das Gericht beispielsweise an, dass eine Räumung auf besonders gefährdete Stockwerke oder Wohnungen hätte reduziert werden können. Die genaue Urteilsbegründung lag zum Redaktionsschluss noch nicht vor. Eine inhaltliche Bewertung der Entscheidung, auch mit Blick auf Schadensersatzansprüche, ist daher noch nicht möglich.

<h3>Noch eine Runde weiter?</h3>
Eine Revision gegen das Urteil hat das Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen. Damit liegt eigentlich eine endgültige Klärung vor. Die Stadt Dortmund hat allerdings die Möglichkeit gegen diesen Ausschluss der Revision beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einzulegen, ähnlich wie zuvor gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen.  An den Tagen nach dem Urteil, ließ die Stadt offen, ob sie eine Beschwerde einlegen werde. Zuvor wird sie sicherlich die Urteilsbegründung prüfen. Sollte sich die Stadt für eine Beschwerde entscheiden, wäre das Urteil des OVG noch nicht rechtskräftig.
<h3>Verjährung drohte</h3>
„Wenn das Urteil rechtskräftig wird, hätten die Betroffenen die Möglichkeit ihre Schadensersatzforderungen geltend zu machen. Ansonsten geht die Hängepartie mit unklarem Ausgang weiter“, kommentiert Markus Roeser, Wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund.  Eigentlich wären die Schadensersatzansprüche bereits längst verjährt. Dem Mieterverein Dortmund lag allerdings bereits ein Verjährungsverzicht der Stadt Dortmund vor, der zwischenzeitlich bis zum 31.12.2026 verlängert wurde. „Das ist ein gutes Signal für die Betroffenen. So können Sie abwarten, ob die Beschwerde gegen das aktuelle Urteil erfolgreich ist, und müssen im Zweifel nicht die falsche Seite verklagen“, so Roeser.&nbsp;
<h3>Schadensersatz FAQ&nbsp;und aktueller Stand</h3>
Bereits zur ersten drohenden Verjährung im Jahr 2020 hatte der Mieterverein Dortmund auf seiner Internetseite Informationen für Mieter:innen bereitgestellt, die in Erwägung zogen, Schadenersatz geltend zu machen.&nbsp;
<link file:2239 - download "Opens internal link in current window">FAQ Stand 05.12.2025&nbsp;</link>
<link file:1668 - download "Opens internal link in current window">Musterformular Auflistung Schadensersatzansprüche&nbsp;</link>
<b>Wichtig</b>
 Alle Schadensersatzforderungen müssen als genauer Betrag beziffert und belegt werden, beispielsweise durch die Rechnung für eine Umzugsfirma.
<link https://mieterforum.mvdo.de/mieterforum/82/ - external-link-new-window "Opens internal link in current window">Ursprünglich erschienen im Mieterforum Nr. 82 (IV/2025) - Stand 03.12.2025</link>]]></content:encoded>
			<category>Hannibal Dorstfeld</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 03 Dec 2025 12:56:27 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Breites Bündnis fordert: Keine Versorgungssperren bei Verschulden des Vermieters – schon gar nicht im Winter!</title>
			<link>https://www.mieterverein-dortmund.de/news-detail.html?&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=776&#38;cHash=1491f6fc9bc161dc5a64bae35cf1e034</link>
			<description>Obwohl Mieterinnen und Mieter ihre Miete und Vorauszahlungen pünktlich zahlen, kann die Gas- oder...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Über einen solchen Fall in Hagen berichtete am 25. November der WDR in der Sendung „Servicezeit“. Zuvor hatte bereits die Westfalenpost berichtet. Aufgrund der Versorgungssperre wird das Haus für unbewohnbar erklärt. Ähnliche Fälle gibt es landesweit. Rechtlich dürfen Versorgungsunternehmen bei bestehenden Rückständen die Versorgung einstellen. Nach Ansicht des Bündnisses „Wir wollen wohnen!“ trifft das bei Mehrfamilienhäusern aber die Falschen.
„Heizung, Strom und Wasser sind unverzichtbar. Deswegen lösen Sperren grundsätzlich Notlagen aus. Die Mieterinnen und Mieter haben die Rückstände nicht verursacht und stehen nun trotzdem ohne Bleibe da – mitten im Winter. Versorgungssperren müssen ausgeschlossen werden, wenn die Mieter ihre Zahlungen geleistet haben. Als Sofortmaßnahme vor Wohnungsverlust und kalter Wohnung fordern wir ein Winter-Moratorium mit dem Ziel, auf Sperrungen in den kalten Monaten zu verzichten,“ so Hans-Jochem Witzke, Sprecher des Bündnisses „Wir wollen wohnen!“.
Aktuelle rechtliche Möglichkeiten, gegen eine drohende Sperre vorzugehen, sind begrenzt. Mieterinnen und Mieter können versuchen über Abtretungen und Verhandlungen mit dem Versorger eine Sperrung zu verhindern, sind aber auf die Bereitschaft des Versorgers angewiesen. Im Hagener Fall wurde die Sperre trotz möglicher Abtretungen von mehreren tausend Euro pro Monat vollzogen. 
Auch die Aufsichtsbehörden, insbesondere die Wohnungsaufsichten der Kommunen, sind bei angedrohten Sperrungen bisher nicht in der Lage wirksam tätig zu werden. Das Wohnraumstärkungsgesetz erlaubt nämlich eine Intervention erst bei vollzogener Sperre. Im Rahmen einer Ersatzvornahme kann die Kommune dann die Rückstände ausgleichen und dem Vermieter in Rechnung stellen. Dazu fehlen aber häufig die finanziellen Mittel. Es muss gesetzlich die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Kommunen vor einer Versorgungssperrung aktiv werden können. Zudem muss die Landesregierung den Kommunen ausreichend finanzielle Mittel für diese „Ersatzzahlungen“ an den Versorger zur Verfügung zu stellen. 
Generell fordert das Bündnis „Wir wollen wohnen!“, dass solche Sperrungen ganz abgeschafft werden. Denn für Mieterinnen und Mieter ist diese Situation katastrophal. Völlig unverschuldet müssen sie hinnehmen, dass ihre Wohnungen für unbewohnbar erklärt werden. Für tragfähige Lösungen braucht es daher unverzüglich einen geänderten Rechtsrahmen.

]]></content:encoded>
			<category>Wir wollen wohnen!</category>
			<category>Wohnungspolitik</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 26 Nov 2025 18:34:54 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Wer die Fristen verpasst, zahlt drauf</title>
			<link>https://www.mieterverein-dortmund.de/news-detail.html?&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=771&#38;cHash=93f64bda6cdff1c61caa335f19807477</link>
			<description>Seit Juni gibt es neue Regeln beim Stromanbieterwechsel. Mieter:innen, die umziehen, müssen nun...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4>Neuer Anbieter? Jede Stunde zählt</h4>
<span style="font-weight: normal; ">Am 6. Juni 2025 ist eine wichtige Neuerung in Kraft getreten: Der Wechsel des Stromanbieters muss technisch innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Damit setzt die Bundesnetzagentur eine EU-Vorgabe um, die den Wettbewerb stärken soll. Aber was heißt das konkret für Verbraucher:innen?</span>
<h4>Vorweg</h4>
 Die 24-Stunden-Regel betrifft den technischen Ablauf im Hintergrund - nicht Ihre Kündigungsfristen. Wenn Sie also wechseln möchten, müssen Sie weiterhin fristgerecht kündigen oder ein Sonderkündigungsrecht, z. B. bei einer Preiserhöhung, nutzen. Ist das erledigt, geht der technische Wechsel deutlich schneller als früher.
<h4>Obacht bei Umzügen</h4>
 Besonders wichtig ist die neue Regel beim Wohnungswechsel. Denn ein rückwirkender Wechsel - also eine verspätete Anmeldung bei Ein- oder Auszug - ist nun nicht mehr erlaubt. Wer sich beim Einzug nicht rechtzeitig beim neuen Anbieter meldet, landet automatisch in der Grundversorgung und die ist meist teurer. Noch mehr Vorsicht ist allerdings beim Auszug geboten. Wer seinen Auszug zu spät meldet, bleibt weiter Vertragspartner:in und zahlt womöglich den Strom der Nachmieter:innen.
<h4>Unser Tipp</h4>
 Informieren Sie Ihren Stromanbieter frühzeitig über den geplanten Umzug. Lesen Sie am Umzugstag unbedingt den Zählerstand ab und notieren Sie sich die Zahl. Ein Handyfoto, im Idealfall mit eingeblendetem Datum, ist schnell gemacht und kann bei Unstimmigkeiten ein hilfreicher Beleg sein.  MaLo-ID statt Zählernummer Wenn Sie den Anbieter wechseln möchten, reicht die Zählernummer künftig nicht mehr aus. Sie brauchen zusätzlich die sogenannte, elfstellige&nbsp;<span style="color: rgb(0, 29, 53); font-family: &quot;Google Sans&quot;, Arial, sans-serif; font-size: 16px; ">„</span>Marktlokations-Identifikationsnummer&quot;, kurz MaLo-ID. Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer letzten Stromrechnung. Beim Einzug ist sie häufig im Übergabeprotokoll notiert. Vermieter:innen und Vormieter:innen sollten Ihnen aber ebenso weiterhelfen können. Fragen Sie einfach nach. Auch der Netzbetreiber kann sie herausfinden, aber das dauert für gewöhnlich deutlich länger.
<h4> Hinweis zu Beratung</h4>
Mitglieder des Mietervereins Dortmund können bei der Verbraucherzentrale kostenfrei eine persönliche Rechtsberatung zu verbraucherrechtlichen Fragen erhalten. Dazu zählt auch die Beratung zu Strom- und Gasverträgen. Die Beratungsstellen und Kontaktdaten finden Sie <link 3#812 - internal-link "Opens internal link in current window">hier</link>.&nbsp;
<h4>Technischer Wechsel vs. Vertragswechsel: Was ist der Unterschied?</h4>
Der Begriff „24-Stunden-Wechsel“ klingt erst mal, als könnten Sie heute kündigen und schon morgen beim neuen Anbieter Strom beziehen. So einfach ist es leider nicht, denn der technische Wechsel ist nicht dasselbe wie der vertragliche Anbieterwechsel.
<h4>Ein Beispiel</h4>
Angenommen, Sie möchten Ihren Stromvertrag kündigen, weil Ihr Anbieter eine Preiserhöhung angekündigt hat. Sie nutzen Ihr Sonderkündigungsrecht – die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist, darf der neue Anbieter einspringen.
Und hier kommt der technische Wechsel ins Spiel: Früher konnte es bis zu drei Wochen dauern, bis der Wechsel technisch umgesetzt wurde. Seit Juni 2025 darf dieser Vorgang nun nur noch maximal 24 Stunden in Anspruch nehmen. Das heißt, der Wechsel funktioniert schneller, aber nicht sofort auf Ihren Wunsch hin. Kurz gesagt: Vertragswechsel = Ihr rechtlicher Schritt: Kündigung beim alten Anbieter und Vertrag mit dem neuen. Technischer Wechsel = Die Umstellung im Hintergrund zwischen Anbieter, Netzbetreiber und Zählerverwaltung. Die dauert jetzt nur noch 24 Stunden.
<link https://mieterforum.mvdo.de/mieterforum/81/4/ - external-link-new-window "Opens internal link in current window"><i>Autor: Mirko Kussin Erschienen im Mieterforum Nr. 81 (III/2025)</i></link>]]></content:encoded>
			<category>Wohnungspolitik</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 16 Sep 2025 12:00:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Wer will was in Dortmund?</title>
			<link>https://www.mieterverein-dortmund.de/news-detail.html?&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=770&#38;cHash=9c136f23cc271c08d5c85644372aa9de</link>
			<description>Was wird in der Stadt neu gebaut? Werden Wohnungsmängel und Mietwucher aktiv verfolgt? Welche Rolle...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Für viele Menschen wird es immer schwieriger in Dortmund passenden, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Und auch, wenn über das Mietrecht hauptsächlich im Bund und teilweise in den Ländern entschieden wird, ist die Kommunalwahl für Mieter:innen von hoher Bedeutung. Denn der Stadtrat stellt entscheidende Weichen für die Stadtentwicklung. Doch das Thema Wohnen nimmt in den Wahlprogrammen der Dortmunder Parteien einen unterschiedlichen Schwerpunkt ein. Im Folgenden möchten wir anhand einiger Themen aufzeigen, worin sich die Parteien unterscheiden.
<h4>DOGEWO21 und DSG stärken! </h4>
Über die kommunalen Wohnungsunternehmen DOGEWO21 und die Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft (DSG) ist die Stadt Dortmund selbst Vermieterin und kann direkten Einfluss auf einen Teil des Wohnungsmarktes nehmen. Mit einem Bestand von knapp 16.000 Wohnungen ist DOGEWO21 einer der größten Vermieter in Dortmund. Die DSG wurde nach der letzten Kommunalwahl gestärkt, um wieder mehr Wohnungen bauen zu können. Mit Ausnahme von Aufstockungen hatte DOGEWO21 zuvor nicht mehr selbst gebaut – einige wenige Leuchtturmprojekte ausgenommen.&nbsp; 
In den letzten fünf Jahren schüttete DOGEWO21 insgesamt 18 Mio. € an ihre Gesellschafter DSW21 und Sparkasse Dortmund aus. Die DSG wiederum benötigte eine Finanzspritze der Sparkasse, um ihre Projekte durchführen zu können. Das langfristige Verhältnis zwischen den beiden kommunalen Wohnungsunternehmen ist noch unklar. Damit beide Unternehmen in den nächsten Jahren die Möglichkeit haben, Neubauten und Modernisierungen bei günstigen Mieten zu realisieren, benötigen sie ausreichend Kapital. Die Gewinnausschüttungen müssen daher gestoppt werden. Ein Ausverkauf der Wohnungen darf es nicht geben!
<h4>DOGEWO21 &amp; DSG –&nbsp;Was planen die Parteien? </h4>
SPD 
<ul><li>Neubau, vorwiegend Mehrfamilienhäuser durch die DSG (DOGEWO21 wird nicht erwähnt) </li><li>Mehr städtische Grundstücke an die DSG </li><li>Wohnung bei DOGEWO21 &amp; DSG trotz Schufa-Eintrag&nbsp;</li></ul>
Grüne 
<ul><li>Neubau durch DOGEWO21 und DSG </li><li>Gewinnausschüttung bei DOGEWO21 stoppen, dafür Neuinvestitionen </li><li>Wohnung bei DOGEWO21 &amp; DSG trotz Schufa-Eintrag&nbsp; </li></ul>
&nbsp;CDU
<ul><li>Ausverkauf von städtischen Wohnungen (an Mieter:innen) </li></ul>
&nbsp;Linke
<ul><li>Mietenstopp bei DOGEWO21 </li><li>Gewinnausschüttung bei DOGEWO21 stoppen </li></ul>
&nbsp;FDP
<ul><li>DSG gescheitert </li><li>Privater Neubau vor kommunalem Neubau </li></ul>
&nbsp;AFD
<ul><li>Keine Lösungsvorschläge</li></ul>
<h4>Sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau stärken!</h4>
Dortmund hatte einmal knapp 100.000 Sozialwohnungen, heute sind es nur noch 21.000 – mit fallender Tendenz. Mindestens 40.000 Wohnungen befinden sich inzwischen in der Hand von börsennotierten Wohnungsunternehmen und Fonds. Oftmals handelt es sich dabei um die Bestände ehemals gemeinnütziger Unternehmen. Jedes Jahr fließen mehrere Millionen Euro in diese Finanzgeschäfte statt in die Verbesserung der Wohnsituation in Dortmund. 
Gleichzeitig fließt viel Geld in den Bau neuer Sozialwohnungen. Diese unterliegen dann für eine begrenzte Zeit einer Preisbindung. Laut Erhebungen der Stadt Dortmund hätte die Hälfte der Menschen Anspruch auf eine Sozialwohnung. Der soziale Wohnungsbau ist daher alles andere als ein Nischenmarkt für einen kleinen Teil der Bevölkerung.
Ideal wäre die Regelung „einmal Sozialwohnung, immer Sozialwohnung”. Die Förderbedingungen können Kommunen allerdings nicht beeinflussen. Quoten-Regelungen für den Neubau oder Vergaberichtlinien für städtische Grund-stücke bieten jedoch Handlungsspielraum. Umso wichtiger ist es, gemeinwohlorientierte Unternehmen zu fördern, die langfristig auf bezahlbaren Wohnraum setzen.
<h4>&nbsp;Sozialer Wohnungsbau – Was wollen die Parteien? </h4>
SPD 
<ul><li>30 % Quote für Sozialen Wohnungsbau beibehalten </li><li>Stärkung DSG um mehr Sozialen Wohnungsbau zu ermöglichen </li><li>Neubau von 2.000 Wohnungen, vorwiegende durch DSG und Genossenschaften </li><li>Große Bauprojekte nur noch bei Verkauf von Flächen an die Stadt </li></ul>
&nbsp;Grüne
<ul><li>Neubau durch DOGEWO21, DSG und Genossenschaften&nbsp; </li><li>40 % Sozialwohnungen bei Neubauprojekten + 10 % preisgedämpft </li></ul>
&nbsp;CDU
<ul><li>Keine festen Quoten für Sozialwohnungen </li></ul>
&nbsp;Linke
<ul><li>Grundstücksverkauf nur an Genossenschaften oder in Erbpacht </li><li>70 % Sozialwohnungen bei Neubauprojekten </li><li>Bauprojekte mit 100 % Sozialen Wohnungsbau ermöglichen&nbsp; </li></ul>
&nbsp;FDP
<ul><li>Keine Lösungsvorschläge </li></ul>
&nbsp;AFD
<ul><li>Keine Lösungsvorschläge</li></ul>
<h4>Gegen Problemvermieter:innen vorgehen</h4>
In Dortmund gibt es noch immer viele Problemimmobilien, in denen menschenwürdiges Wohnen nicht möglich ist. Hinzu kommen die Häuser, die durch Vernachlässigung unbewohnbar werden. Hinter diesen Problemen stecken häufig fragwürdige Investitionsmodelle. Instandhaltungen und Reparaturen werden nur in geringem Umfang durchgeführt, während dennoch hohe Mieten verlangt werden. Wer kann, zieht schnell wieder weg. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohnungen finden sich allerdings meist schnell Nachmieter:innen. Zielgruppe sind Menschen, die es auf dem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt besonders schwer haben, darunter Menschen mit Migrationshintergrund oder mit sehr geringen Einkommen. 
Die Möglichkeiten, sich gegen solche Geschäftsmodelle mietrechtlich zu wehren, sind meist begrenzt. Umso wichtiger ist es, dass die Wohnungsaufsicht der Stadt in solchen Fällen ordnungsrechtlich einschreiten kann. Dafür braucht es neben dem politischen Willen auch zusätzliches Personal in der Wohnungsaufsicht. Wichtig wären auch finanzielle Mittel, um im Notfall selbst Reparaturen als sogenannte Ersatzvornahme durchzuführen – beispielsweise, wenn eine Heizung nicht repariert wird. Langfristig muss es jedoch das Ziel sein, diese Immobilien in vertrauensvollere Hände zu überführen. 
<h4>Vorgehen gegen Problemvermieter:innen – Wofür stehen die Parteien?&nbsp;&nbsp;</h4>
SPD 
<ul><li>Ankauf Problemimmobilien durch die Stadt&nbsp; </li><li>Stärkung Wohnungsaufsicht </li></ul>
&nbsp;Grüne
<ul><li>Ankauf von Problemimmobilien durch die Stadt </li><li>Sanierung durch gemeinwohlorientierte Organisationen </li></ul>
&nbsp;CDU
<ul><li>Ankauf und Sanierung von Problemimmobilien durch die Stadt </li><li>Anschließender Weiterverkauf nach Sanierung </li></ul>
&nbsp;Linke
<ul><li>Wohnungsaufsicht stärken, Haushaltsmittel für Ersatzvornahmen </li></ul>
&nbsp;FDP
<ul><li>Keine Lösungsvorschläge&nbsp; </li></ul>
&nbsp;AFD
<ul><li>Keine Lösungsvorschläge </li></ul>
<h4>Mietwucher bekämpfen</h4>
Gerade auf einem angespannten Wohnungsmarkt haben Menschen, die eine Wohnung suchen, nur wenig Auswahl. Wer dringend etwas Neues benötigt, hat kaum Verhandlungsmöglichkeiten. Solch eine Notsituation auszunutzen und überhöhte Mieten zu verlangen kann strafbar sein. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage ist es für Mieter:innen jedoch schwierig, diese Vergehen zu verfolgen. Kommunen haben diesbezüglich mehr Spielraum. Die Stadt Frankfurt betreibt dies seit einigen Jahren erfolgreich. So können überhöhte Mieten effektiv abgesenkt werden. 
<h4>Mietwucher bekämpfen – Was wollen die Parteien?</h4>
SPD 
<ul><li>Verstärkte Verfolgung von Mietwucher und Mietpreisüberhöhung durch die Stadtverwaltung </li></ul>
&nbsp;Grüne
<ul><li>Verstärkte Verfolgung von Mietwucher und Mietpreisüberhöhung durch die Stadtverwaltung </li></ul>
&nbsp;CDU
<ul><li>Keine Lösungsvorschläge&nbsp; </li></ul>
&nbsp;Linke
<ul><li>Verstärkte Verfolgung von Mietwucher und Mietpreisüberhöhung durch die Stadtverwaltung </li></ul>
&nbsp;FDP
<ul><li>Keine Lösungsvorschläge </li></ul>
&nbsp;AFD
<ul><li>Keine Lösungsvorschläge</li></ul>
<h4>Fazit </h4>
Alle Parteien erkennen in ihren Wahlprogrammen an, dass der Wohnungsmarkt in Dortmund angespannt ist und es Lösungen braucht. Diese unterscheiden sich jedoch stark in der Ausrichtung und Detailtiefe. Die AFD schweigt sich zu relevanten Lösungen aus. CDU und FDP sehen scheinbar als einzigen Ausweg, schneller (privat) zu bauen. Städtische Wohnungskonzerne will man nicht stärken, die CDU sogar in Teilen verkaufen. Die CDU möchte immerhin gegen Problemimmobilien vorgehen. Bei SPD, Grüne und Linke findet sich eine Kombination von Maßnahmen, die den gemeinwohlorientierten Wohnungsmarkt stärken und der Stadt eine aktive Rolle auf dem Wohnungsmarkt geben sollen. Außerdem soll die Wohnungsaufsicht gestärkt und konsequenter gegen Wuchermieten vorgegangen werden.&nbsp;
<link https://mieterforum.mvdo.de/mieterforum/81/8/ - external-link-new-window "Opens internal link in current window"><i>Erschienen im Mieterforum Nr. 81 (III/2025)</i></link>]]></content:encoded>
			<category>Wohnungspolitik</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 02 Sep 2025 13:44:07 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Wohnungskrise in Dortmund spitzt sich zu. Das Bündnis „Wir wollen wohnen!“ fordert eine soziale Wohnungspolitik in den Kommunen.</title>
			<link>https://www.mieterverein-dortmund.de/news-detail.html?&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=769&#38;cHash=f8e8f93b641b4258fb009cbda562a592</link>
			<description>Bezahlbares Wohnen ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit, auch in Dortmund. Doch die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify; line-height:13.0pt"><span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif"></span></p>
Zudem liegt die Leerstandsquote mit knapp unter 2 Prozent unter den von Fachleuten empfohlenen 3 Prozent, was auf einen angespannten Wohnungsmarkt hindeutet. Dass sich die Lage ohne entschlossenes politisches Handeln weiter verschärfen wird, zeigt die Entwicklung der Sozialwohnungen: Laut Wohnungsmarktbericht der Stadt Dortmund gäbe es 2030 nur noch 13.200 Wohnungen mit Preisbindung. Ein Rückgang von fast 41,2 Prozent. 
<i>„Das Thema Wohnen gehört ganz oben auf die kommunalpolitische Agenda“,</i> betont Susanne Neuendorf, Geschäftsführerin des DMB Mieterbund Dortmund e.V., Mieterschutzverein,<i> „Wer zur Kommunalwahl antritt, muss sagen, wie er oder sie bezahlbares Wohnen sichern will und kann nicht nur auf Bund und Land verweisen. Alle politischen Ebenen können und müssen ihren Beitrag für bezahlbares Wohnen leisten.“</i>
Zwar sind Bund und Länder für das Mietrecht und die Finanzierung der sozialen Wohnraumförderung verantwortlich, doch auch die Kommune verfügt über Instrumente eine soziale Wohnungspolitik zu stärken.
<i>„Eine wichtige Stellschraube für eine soziale kommunale Wohnungspolitik sind Dogewo21 und DSG. Der öffentliche Wohnungsbau muss ausgeweitet werden und soll allein der Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum dienen. Zudem kann die Kommune bei Neubauprojekten Vorgaben zum Anteil von Sozialwohnungen machen. Eine Quote von 50 Prozent ist notwendig, da in den kommenden Jahren viele Sozialwohnungen aus der Preisbindung fallen. Völlig inakzeptabel ist es zudem über einen teilweisen Verkauf der kommunalen Bestände nachzudenken“,</i> so Markus Roeser, Wohnungspolitischer Sprecher des Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.
<i>„Zu uns kommen immer mehr Menschen, die mit ihren Wohnkosten überfordert sind. Wir brauchen die Stärkung der Fachberatung zur Vermeidung und zum Abbau von Wohnungslosigkeit. Der Verlust der Wohnung ist für die Betroffenen eine Katastrophe. Präventiv Wohnungsverluste zu vermeiden, ist daher erstes Mittel der Wahl. Falls das nicht möglich ist, schnell eine neue Wohnung zu beschaffen, braucht es ein strukturiertes Angebot bei uns in Dortmund. Die Landesinitiative „Endlich ein Zuhause“ bietet beides erfolgreich. Wir sehen den nächsten Stadtrat in der Pflicht, das Angebot nachhaltig im kommunalen Haushalt zu verankern. Falls das nicht gelingt, fällt dieses Angebot ersatzlos weg. Eine Lücke, die von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen direkt trifft“</i>, erläutert Tim Hammerbacher, Geschäftsführer der AWO Dortmund. 
<i>„Durch die hohen Wohnkosten haben Beschäftigte Probleme eine bezahlbare Wohnung in der Nähe ihrer Arbeitsstelle zu finden. Das führt zu erhöhtem Verkehrsaufkommen und Unternehmen haben Schwierigkeiten, Fachkräfte anzuwerben. Eine soziale Wohnungspolitik entlastet die Verkehrsinfrastruktur und ist Teil kommunaler Wirtschaftsförderung. Diese Zusammenhänge müssen bei kommunalen Investitionsentscheidungen mitgedacht werden,“</i> betont Bärbel Sumagang, Geschäftsführerin DGB-Region Dortmund-Hellweg.
<i>&quot;Insbesondere von Diskriminierung Betroffenen wird der Zugang zu Wohnraum bei einem angespannten Wohnungsmarkt erschwert. Ein schwaches Gleichbehandlungsgesetz - wie das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in seiner aktuellen Form - bietet ihnen unzureichende Möglichkeiten, sich zu wehren. Eine umfassende Reform des Gesetzes sowie eine breit ausgebaute Beratungs- und Unterstützungslandschaft kann hier die Situation deutlich verbessern. Es bedarf Veränderungen auf kommunaler Ebene mit der Schaffung von Beratungsstellen, auf Landesebene mit einem Landesantidiskriminierungsgesetz und auf Bundesebene mit einer Reform des AGG“</i>, ergänzt Andreas Schruba Dias, von der Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit der Planerladen gGmbH, Mitglied im Paritätischen NRW. 
Hintergrund:
Die Mietsteigerungen beziehen sich auf die Angebotsmieten. Sie sind ein Indikator für die Preisdynamik des Mietwohnungsmarktes und spiegeln die aktuelle Marktlage wider. Stark steigende Angebotsmieten erschweren Umzüge und Mobilität; sie führen dazu, dass Menschen weite Pendelwege zur Arbeit zurücklegen und / oder in Wohnungen bleiben, die nicht zu ihrer Lebenssituation passen.
Mit Leerstand ist hier der marktaktive Leerstand gemeint. Das bedeutet, dass diese Wohnungen innerhalb von drei Monaten bezugsfertig sind. Eine Leerstandsquote von etwa 3 Prozent wird als Indikator eines „gesunden Wohnungsmarktes“ gesehen. Schon geringe Abweichungen nach unten erhöhen den Konkurrenzdruck bei der Wohnungssuche. Besonders für Menschen mit wenig Einkommen oder ohne festen Wohnsitz verschärft das die Situation erheblich. Die Zahlen sind den neuesten Zensusdaten von 2022 entnommen.
Die Angaben zum Sozialwohnungsbestand beziehen sich auf den Zeitraum von 2024 bis 2030. In vielen Fällen werden weniger Sozialwohnungen gebaut als aus der Bindung fallen, weswegen der Bestand weiter abnimmt.
<p style="text-align:justify"><i><span style="font-size:10.0pt; line-height:107%; font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif">Das NRW-Aktionsbündnis <link https://www.wir-wollen-wohnen-nrw.de/ - external-link-new-window "Opens internal link in current window">„Wir wollen wohnen!“</link> ist ein Zusammenschluss bestehend aus Deutscher Mieterbund NRW e.V., Deutscher Gewerkschaftsbund NRW, Paritätischer Wohlfahrtsverband NRW&nbsp;e.V., Landesarbeitsgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt NRW, Caritas in NRW, Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V., Sozialverband Deutschland NRW e.V., Sozialverband VdK NRW&nbsp;e.V. Wir setzen uns ein für den Erhalt und den Ausbau des Mieterschutzes in NRW und für die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum.</span></i></p>
<p style="text-align:justify"><i>Pressemitteilung zum lokalen &quot;Wir wollen Wohnen&quot; Aktionstag in Dortmund, am 29.08.2025</i></p>
<p style="text-align:justify; line-height:13.0pt"><span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif"></span></p>]]></content:encoded>
			<category>Wohnungspolitik</category>
			<category>Wir wollen wohnen!</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 01 Sep 2025 17:02:11 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Urteile – Neues aus dem Gerichtssaal</title>
			<link>https://www.mieterverein-dortmund.de/news-detail.html?&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=765&#38;cHash=82ce21a6d68698b2e2cf40685b6b4be1</link>
			<description>Balkonkraftwerk – fehlende Ästhetik kein Ablehnungsgrund
Spätestens seit der Neufassung des § 554...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Im vorliegenden Fall hatte der Mieter ohne vorherige Zustimmung der Vermieterin ein Balkonkraftwerk an seinem Balkon installiert. Die Vermieterin verlangte daraufhin die Entfernung der Anlage und berief sich dabei auf mehrere Argumente: Die Solaranlage beeinträchtige das äußere Erscheinungsbild des Hauses, stelle bei Sturm ein Sicherheitsrisiko dar und könne im Brandfall das Anleitern der Feuerwehr behindern. 
Dies sah das zuständige Landgericht Hamburg anders. Nach Auffassung des Gerichts war die Installation zulässig und rechtmäßig, da die Vermieterin nach der neuen Gesetzeslage zur Zustimmung verpflichtet gewesen wäre. Die Kammer sah das subjektive Schönheitsempfinden der Vermieterin nicht als ausreichenden Grund für die Verweigerung der Erlaubnis an. Auch die weiteren von ihr vorgebrachten Argumente überzeugten nicht. Das Balkonkraftwerk sei, so das Gericht, im konkreten Fall ausreichend gesichert und ob die Feuerwehr weiterhin im Brandfall anleitern könne, sei nicht relevant, da ausreichend Fluchtwege vorhanden seien. Auch die Tatsache, dass der Mieter vorab keine Erlaubnis eingeholt hatte, spielte keine Rolle, weil ein genereller Anspruch auf Genehmigung bestand. Das Landgericht ließ daher die Frage offen, ob es sich bei dem konkreten Balkonkraftwerk überhaupt um eine bauliche Veränderung handelte für die eine Erlaubnis der Vermieterin erforderlich gewesen wäre. Diese Entscheidung stärkt die Rechte von Mietenden und ist wichtiges Signal für alle, die mit Sonnenenergie ihre Stromrechnung senken wollen.
<b>Landgericht Hamburg, Beschluss vom 13. Dezember 2024, 311 S 44/24</b>&nbsp;
<b>Unser Tipp </b>
Auch wenn es im vorliegenden Fall nicht nötig war: Wer ein Balkonkraftwerk installieren möchte, sollte dieses vor der Installation dem Vermieter ankündigen und die genauen Pläne dokumentieren. So lassen sich unnötige Streitigkeiten vermeiden. Darüber hinaus ist es vor der Installation sinnvoll zu prüfen, ob eventuell Schäden über den Betrieb des Balkonwerks durch eine bestehende Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Wenn nicht, raten wir dringend zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung.&nbsp;
<b>Eigenbedarf –</b><b>fehlende Besichtigung ist ein Indiz für unzulässige Vorratskündigung</b>
Bei einer Eigenbedarfskündigung müssen Vermietende im Kündigungsschreiben einen ernsthaften und hinreichend konkreten Nutzungswunsch für sich selbst, nahe Familienangehörige oder Angehörige des Haushalts darlegen.&nbsp;
Im konkreten Fall begründete der Vermieter die Kündigung damit, dass seine Tochter nach Abschluss ihrer Ausbildung plane, ihren Lebensmittelpunkt aus dem Ausland (Schweden) nach Hamburg zu verlegen. Sie habe sich auf verschiedene Jobangebote in Hamburg beworben und wolle dort künftig leben.&nbsp;
Hierin sah das Gericht eine unzulässige Kündigung auf Vorrat. Die Kündigungsgründe waren zu vage. Weder waren die beruflichen Perspektiven der Tochter konkret dargelegt. Noch enthielt die Kündigung nähere Angaben zur Ausbildung und der tatsächlichen Chancen auf eine Anstellung am Wohnort der Tochter. Ein erhebliches Gewicht maß das Gericht der Tatsache bei, dass die Tochter die Wohnung nicht einmal besichtigt hatte. Das wertete das Amtsgericht als starkes Indiz gegen ernsthaften Eigenbedarf. Die Entscheidung entspricht der gängigen Rechtsprechungspraxis. Neu ist die Wertung der fehlenden Besichtigung als wichtiges Indiz gegen einen ernsthaften Nutzungswunsch.
<b>AG Hamburg, Beschluss vom 20. Dezember 2024, 49 C 154/24</b>
<b>Unser Tipp</b>
Für die Wirksamkeit einer Kündigung kommt es immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an. Lassen Sie eine Eigenbedarfskündigung immer beim Mieterverein prüfen. Stellt sich zudem nach dem Auszug heraus, dass die Eigen-
bedarfsgründe nur vorgetäuscht wurden, bestehen Schadenersatzansprüche.
<b>Schönheitsreparaturen &amp; bunte Wände –</b><b>Vermieter muss sich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen</b>
Wenn Mietende die Wohnung nach Ende der Mietzeit nicht im vertragsgemäßen Zustand zurückgeben, machen sie sich grundsätzlich schadensersatzpflichtig. Im vorliegenden Fall gab ein Mieter seine Wohnung unrenoviert und mit farbig gestrichen Wänden bei Mietende zurück. So hatte er die Wohnung auch bei Mietbeginn übernommen. Gleichwohl akzeptierte der Vermieter den unrenovierten und farbigen Zustand nicht. Nach Wohnungsrückgabe ließ er die Wohnung weiß überstreichen. Die Kosten hierfür, sowie die Kosten für den Mietausfall während der Renovierungszeit stellte er dem ehemaligen Mieter in Rechnung. Der Mieter weigerte sich zu zahlen, sodass das zuständige Amtsgericht entscheiden musste.&nbsp;
Nach einer Grundsatzentscheidung des BGH ist ein Mieter gemäß §§&nbsp; 535, 241 II, 280 BGB zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine im neutralen Farbton gestrichene übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, der von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird. Hier lag die Besonderheit darin, dass die Wohnung bereits bei Mietbeginn farbig gestrichen war. Daher sah das Amtsgericht keine Verpflichtung, hier eine mit buntem Farbanstrich überlassene Wohnung zum Ende der Mietzeit im neutralen Farbton zu streichen.&nbsp;
Hinzu kam, dass auch die mietvertragliche Schönheitsreparaturklausel unwirksam war. Nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 536 BGB wäre daher der Vermieter selbst während der Mietzeit verpflichtet gewesen, regelmäßig zu streichen. Die Entscheidung des Amtsgericht Hanau liegt auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung des BGH bei unrenoviert übernommenen Wohnungen. Sie stellt klar, dass eine farbig gestrichen angemietete Wohnung auch so am Ende der Mietzeit zurückgegeben werden kann.
<b>AG Hanau, Beschluss vom&nbsp;</b><b>29. November 2024, Az: 32 C 265/23</b>&nbsp;
<b>Unser Tipp</b> 
Zur Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln gibt es für Laien unüberschaubare Flut von Gerichtsentscheidungen. Ein Wort kann im Einzelfall über die Wirksamkeit einer Mietvertragsregelung entscheiden. Bestehen Differenzen über den Umfang von Renovierungspflichten bei Auszug, sollten Sie sich rechtzeitig vor Übergabe beraten lassen.&nbsp;
<i>Autorin: Rieke Wittler (Mieter helfen Mieter Hamburg, Mit Ergänzungen von Martin Grebe</i>
<link https://mieterforum.mvdo.de/mieterforum/80/8/ - external-link-new-window "Opens internal link in current window">Erschienen im Mieterforum Nr. 80 II/2025</link>]]></content:encoded>
			<category>Urteile des BGH</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 28 Jul 2025 14:15:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Vonovia Siedlung Am Bahnhof Tierpark – Immer was Neues</title>
			<link>https://www.mieterverein-dortmund.de/news-detail.html?&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=764&#38;cHash=cc457447c5c0d9055a8102fd2e3b3fee</link>
			<description>In der Siedlung „Am Bahnhof Tierpark“ in Brünninghausen wohnen etliche Mieter:innen schon seit...</description>
			<content:encoded><![CDATA[2018 berichteten wir im Mieterforum 53 ausführlich über die umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen an den Gebäuden Am Bahnhof Tierpark 18 - 42. Rund 10 Millionen Euro hatte Vonovia seinerzeit in die Hand genommen, Fenster wurden ausgetauscht, Dächer und Kellerdecken gedämmt, Fassaden verschönert. Streit gab es damals aufgrund der intransparenten Modernisierungsankündigungen. Die engagierte Mieter:innen-Initiative warf dem Unternehmen vor, mit zu geringen Abzügen für Instandhaltung gerechnet zu haben und mit theoretischen Einsparungen zu rechnen, die in der Alltagspraxis nicht zu erzielen seien. Doch damit war der Ärger nicht vorbei.
<b>Neuer Kessel, alte Leitungen</b>
In den jüngsten Mieterhöhungen nach Mietspiegel, verwies Vonovia auf die vermeintlich vollständig modernisierte Heizungsanlage. Heiko Kleinot, der seit rund 50 Jahren dort wohnt, führt aus, worum in diesem Fall vor dem Amtsgericht Dortmund (Az. 423 C 5782/23) gestritten wurde: „Die Heizungsanlage wurde zwar erneuert, aber das Ringleitungssystem, über das die Wärme zu den einzelnen Gebäude transportiert wird, wurde so belassen.“ Eine Entscheidung, die andere Modernisierungsmaßnahmen ad absurdum führt. Da tauscht das Unternehmen für viel Geld Fenster aus, dämmt Dächer, Treppenhäuser, Kellerdecken und installiert eine neue Heizungsanlage, aber nimmt große Wärmeverluste beim Verteilen über das marode Leitungssystem in Kauf.&nbsp;
Mit Unterstützung des Mietervereins gelang es Kleinot und seinem Mitstreiter Alwin Bartsch jedoch, dass Vonovia die jüngsten Mieterhöhung in diesem Punkt korrigierte. Ein toller Erfolg, durch den die anfälligen Leitungen aber auch nicht besser werden. „In diesem Jahr gab es schon wieder Versorgungsausfälle“, sagt Bartsch. Rund 300 Mieterinnen und Mieter wohnen in den Häusern, insbesondere die Älteren freuen sich, dass sie zwei Ansprechpartner aus ihren Reihen haben, die sie über neue Entwicklungen informieren, Tipps geben können und im Zweifelsfall einen heißen Draht zum Mieterverein haben.
<b>Nicht alles, was glänzt …</b>
Optisch haben die Maßnahmen den Bestand in Brünninghausen sichtbar aufgewertet. „Grey to gold“ nennt Vonovia die Strategie, mit der das Immobilienunternehmen in die Jahre gekommene Gebäude sowohl optisch und energetisch modernisiert als auch durch Maßnahmen wie barrierearme Zugänge zeitgemäße Nutzungsanforderungen erfüllt. Ob es dafür gold schimmernde Metallelemente im Eingangsbereich braucht, ist sicherlich auch eine Frage des ganz persönlichen Geschmacks. Für den Immobilienriesen jedoch soll die Modernisierung in Brünninghausen ein Startschuss für weitere „Grey to gold“-Projekte sein. So wird beispielsweise Vonovia Regionalleiter Ralf Peterhülseweh auf dem Portal „Wohnungswirtschaft heute“ wie folgt zitiert: „Die Verwandlung von Grau zu Gold ist nicht nur eine ästhetische Verbesserung, sondern auch ein verantwortungsvoller Schritt in Richtung einer lebenswerteren und umweltfreundlicheren Zukunft. Unser Bestand bietet eine ‚Grey to Gold‘ Blaupause für vernünftige zukunftweisende Modernisierungen von Siedlungen des 20. Jahrhunderts.“&nbsp;
Doch trotz schöner neuer Fassaden hören Bartsch und Kleinot auch immer wieder von Problemen der Mieter:innen mit Vonovia. Neben Unklarheiten bei den Betriebskostenabrechnungen sind es aktuell die Ankündigungen zur Installation der sogenannten „Multisensor plus“-Rauchmelder, die Vonovia bundesweit in ihren Beständen einbauen lassen will. Im Mieterforum 79 zeigten wir bereits ausführlich, warum diese Geräte, die Daten, die sie sammeln und die Kosten, die auf Mieter:innen umgelegt werden sollen, problematisch sind.
<b>Überwachung oder Brandschutz</b>
Im Kern geht es darum: Die „intelligenten“ Rauchmelder sammeln kontinuierlich Daten über Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit in der Wohnung. Kleinot und Bartsch sehen darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre und befürchten, dass die gesammelten Daten missbraucht werden könnten. „Und die Kosten sollen dann auch noch auf die Bewohner:innen umgelegt werden“, erklärt Kleinot. „Aber wofür? Den Komfortgewinn, den Vonovia anführt, sehe ich nicht.“ Bartsch ergänzt: „Wenn diese Geräte auf freiwilliger Basis installiert würden, wäre es kein Problem. Wenn jemand kontinuierlich Temperatur und Luftfeuchtigkeit in seiner Wohnung überwachen möchte, kann er das ja gerne tun. Aber wenn mein Vermieter mir solche Geräte vorschreiben will, wehre ich mich.“&nbsp;
Mit dieser Skepsis stehen die Mieter:innen in Brünninghausen nicht allein: Bundesweit formiert sich aktuell Protest gegen die Datenkraken in den eigenen vier Wänden. Auch Bartsch verweist auf eine Online-Petition des Mietervereins Dortmund, die den Stopp des Einbaus der Multisensor Plus-Geräte fordert.
<b>Solidarität als Erfolgsrezept</b>
Bartsch und Kleinot zeigen, wie wichtig es ist, sich als Mieterschaft zu organisieren und gemeinsam aufzutreten. Mit Solidarität, fachkundige Unterstützung und einem engen Austausch untereinander können Mieter:innen der Macht großer Wohnungskonzerne erfolgreich entgegentreten. Ein ermutigendes Beispiel für alle, die sich gegen den Mietenwahnsinn börsennotierter Unternehmen, Intransparenz und Willkür zur Wehr setzen wollen.
<b>Online-Petition</b>
Wenn Sie ebenfalls von Vonovias Rauchmeldertausch betroffen sind oder Ihnen das Vorgehen des Unternehmens missfällt, können Sie die <link https://t1p.de/zb2tq - external-link-new-window "Opens internal link in current window">Petition des Mietervereins</link> mit Ihrer Unterschrift unterstützen.
<i><link https://mieterforum.mvdo.de/mieterforum/80/14/ - external-link-new-window "Opens internal link in current window">Autor Mirko Kussin, erschienen im Mieterforum Nr. 80 II/2025</link></i>]]></content:encoded>
			<category>Vonovia</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 24 Jul 2025 14:07:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Neue Bundesregierung – Wenig Fortschritt beim Mieterschutz</title>
			<link>https://www.mieterverein-dortmund.de/news-detail.html?&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=767&#38;cHash=4e39d451ee5e0cc3b324e12aa47e44ff</link>
			<description>Die Bundestagswahl war auch eine mietenpolitische Richtungswahl. Im Zentrum stand die Frage: Sollen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Mietpreisbremse&nbsp;</b><b>Verlängert, aber nicht verstetigt</b>
Die Mietpreisbremse wird um vier Jahre verlängert und gilt weiterhin nur in von den Bundesländern festgelegten „angespannten Wohnungsmärkten“. Eine dauerhafte oder flächendeckende Regelung ist nicht vorgesehen. Damit bleibt die Mietpreisbremse ein befristetes Instrument mit begrenzter Wirkung, das viele Mieter:innen gar nicht schützt – etwa in zahlreichen Städten des Ruhrgebiets. Ein Lichtblick ist die Überlegung, Verstöße gegen die Mietpreisbremse künftig mit Bußgeldern ahnden zu wollen. Bislang mussten Mieter:innen selbst aktiv werden und rechtliche Schritte riskieren. Künftig könnte der Staat selbst eingreifen. Allerdings bleibt vieles vage: Erst eine Expert:innen-Kommission soll bis Ende 2026 Vorschläge erarbeiten. Konkrete Verbesserungen sind also frühestens 2027 zu erwarten – wenn überhaupt.
<b>Mieterhöhungen -&nbsp;</b><b>Kein zusätzlicher Schutz</b>
Auch eine Entlastung der Mieter:innen beim Thema Mieterhöhung, etwa durch eine Absenkung der sogenannten Kappungsgrenze fehlt. Mieten dürfen weiterhin alle drei Jahre um bis zu 20 Prozent erhöht werden. Es deutet sich sogar an, dass die Begrenzung von Mieterhöhungen bei Modernisierung – bisher 2 bis 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche – zur Disposition steht. Zwar bleibt im Koalitionsvertrag offen, in welche Richtung die Änderung gehen könnte, doch die Formulierung, dass „wirtschaftliche Investitionen in die Wohnungsbestände angereizt“ werden sollen, lässt Schlimmes für Mieter:innen befürchten.
<b>Kündigungsschutz</b>
<b>Hoffnung auf Verbesserungen</b>
Im Bereich Kündigungsschutz gibt es ebenfalls Ankündigungen: Die sogenannte Schonfristzahlung, mit der Mieter:innen eine fristlose Kündigung durch nachträgliche Zahlung der Mietschulden abwenden können, soll künftig auch für ordentliche Kündigungen wegen Zahlungsverzugs gelten. Das wäre ein wichtiger Schritt, um Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit zu verhindern. Allerdings bleibt auch diese Formulierung im Koalitionsvertrag unklar. Ein verbesserter Schutz vor Eigenbedarfskündigungen, die in der Beratungspraxis immer häufiger werden, ist hingegen nicht vorgesehen. Das Problem der missbräuchlichen Eigenbedarfskündigungen bleibt damit ungelöst, obwohl die SPD im Wahlkampf noch Nachbesserungen angekündigt hatte.
<b>Indexmieten und Kurzzeitvermietungen -&nbsp;</b><b>Viel Unklarheit</b>
Die Koalition will auch Indexmieten und Kurzzeitvermietungen regulieren – allerdings nur in angespannten Wohnungsmärkten, nicht bundesweit. Bisher gibt es bei Indexmieten – also Mieten, die sich am Verbraucherpreisindex orientieren – keine Begrenzung für Mieterhöhungen. Zwar wird eine Regulierung angekündigt, doch wie diese konkret aussehen soll, ist nicht ausformuliert. Auch bei Kurzzeitvermietungen, sind keine klaren Maßnahmen benannt. 
<b>Gemeinnützigkeit und Vorkaufsrecht -&nbsp;</b><b>Wenig Substanz</b>
Finanzmarkt- und profitorientierte Wohnungsunternehmen sind ein entscheidender Treiber für steigende Mieten. Die Koalition will deshalb gemeinnützige und gemeinwohlorientierte Akteur:innen stärken. Die von der Ampel eingeführte „Wohnungsgemeinnützigkeit light“ soll mit Investitionszuschüssen versehen werden. In welcher Höhe und unter welchen Bedingungen? Das sagt der Koalitionsvertrag nicht. Sinnvoll wäre der klare Ausbau, um dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Kommunen sollen ihr Vorkaufsrecht zu limitierten Preisen leichter ausüben können, auch bei sogenannten Share Deals. Das sind Verkäufe, bei denen Käufer:innen nicht die Immobilie erwerben, sondern Anteile des Unternehmens zeichnen, das die Immobilie hält. Das könnte spekulative Verkäufe verhindern und mehr Einfluss auf die Entwicklung von Wohnungsbeständen ermöglichen. Zum Thema Grunderwerbssteuerbefreiung bei Share Deals sagt der Vertrag nichts. In der Regel werden Käufer:innen hier weiterhin keine Grunderwerbssteuer zahlen müssen.
<b>Papier ist geduldig-&nbsp;</b><b>Entscheidend ist die Umsetzung</b>
Die Erfahrung mit der Ampelkoalition hat gezeigt: Entscheidend ist nicht, was im Koalitionsvertrag steht, sondern was tatsächlich umgesetzt wird – und in welchem Tempo. Viele gute Reformansätze im Ampel-Koalitionsvertrag hatte der frühere FDP-Justizminister Marco Buschmann einfach ausgesessen. Nun sind mit dem Justiz-, Bau- und Umweltministerium drei Schlüsselressorts in SPD-Hand. Es bleibt zu hoffen, dass dies zu mehr Engagement für den Mieter:innenschutz führt.
<b>Mit angezogener Handbremse -&nbsp;</b><b>Kein grundlegender Wandel</b>
Der Koalitionsvertrag enthält wenige positive Ansätze und bleibt in vielen Punkten vage und unkonkret. Ein grundlegender Wandel in der Mieten- und Wohnungspolitik zugunsten des Mieter:innenschutzes ist nicht erkennbar. Mieter:innen müssen sich weiterhin auf Mieterhöhungen und rechtliche Unsicherheiten einstellen. Die dringend benötigte Entlastung bleibt aus. Entscheidend wird sein, ob die angekündigten Maßnahmen tatsächlich und zeitnah umgesetzt werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.&nbsp;
<link https://mieterforum.mvdo.de/mieterforum/80/6/ - external-link-new-window "Opens internal link in current window">Erschienen im Mieterforum Nr. 80 II/2025</link>]]></content:encoded>
			<category>Wohnungspolitik</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 16 Jul 2025 14:22:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Kampagne des Planerladen Fair vermieten – Diskriminierung verbieten</title>
			<link>https://www.mieterverein-dortmund.de/news-detail.html?&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=766&#38;cHash=784fdfad032f5a9d3c7cb50ee423f5fa</link>
			<description>Eine dreiköpfige Familie bewirbt sich auf eine Wohnung, doch die Angestellte des...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) besteht eigentlich bereits seit 2006 eine gesetzliche Grundlage, um Diskriminierung zu verbieten. Dieses definiert jedoch Ausnahmen, sodass in manchen Fällen Diskriminierung nicht geahndet werden kann. Es ist dadurch zu schwach und weist enorme Schutzlücken auf. Deshalb will der Planerladen mit der Kampagne „Fair vermieten – Diskriminierung verbieten“ für diese Problematik des ungenügenden Diskriminierungsschutzes sensibilisieren und fordert eine Reform des AGGs.
<b>Folgen der Ungleichbehandlung</b>
Diskriminierung hat viele Gesichter – Migrationshintergrund, Religion, Geschlecht und weitere Merkmalszuschreibungen, an denen sich Ungleichbehandlungen aufhängen. In seinem Jahresbericht gab das Beratungsnetzwerk ada.nrw – in dem die Servicestelle für Antidiskriminierungsberatung des Planerladen Mitglied ist – an, dass 2023 insgesamt 900 Diskriminierungsfälle in ihren Beratungsstellen gemeldet wurden. Dies ist jedoch nur die Spitze des Eisbergs: Da das Gesetz noch viel zu wenig bekannt ist, die Beratungsinfrastruktur oftmals an ihre Kapazitätsgrenzen stößt und besonders ländliche Räume unterversorgt sind, ist von einer deutlich höheren Dunkelziffer auszugehen. In 2023 fanden insbesondere im Lebensbereich Wohnen, sei es bei der Wohnungssuche oder aufgrund rassistischer Einstellung in der Nachbarschaft, mit 13 % die viertmeisten Diskriminierungsfälle statt. Die Folgen der Ungleichbehandlung sind drastisch: Integration und Teilhabe am Wohnungsmarkt werden erschwert. Anhaltende Wut und Hilflosigkeit bringen tiefgreifende, negative Auswirkungen für die psychische und körperliche Verfassung mit sich. Außerdem minimieren sich die Auswahlmöglichkeiten an passenden Wohnungen und Betroffenen bleibt oft nichts anderes übrig, als kleinere und/oder schlechter ausgestattete Wohnungen zu höheren Mieten zu akzeptieren – das Armutsrisiko steigt.
Die Beratungsarbeit für Antidiskriminierung basiert auf dem AGG, stößt aber dort regelmäßig an dessen Grenzen. In seiner aktuellen Form ermöglicht das AGG nämlich keinen diskriminierungsfreien Zugang zu Wohnraum und gleiche Chancen für alle. Dabei stellt Wohnen ein Grundbedürfnis dar und ist Basis für die Teilhabe in anderen gesellschaftlichen Bereichen.&nbsp;
<b>Gesetz mit Reformbedarf</b>
Die notwendigen Reformforderungen wurden bisher nicht aufgegriffen und umgesetzt. Dies erschwert es den Betroffenen, ihr Recht durchzusetzen. Ausnahmeregelungen wie sogenannte soziale Belegungskonzepte oder die eingeräumte Freiheit der Vermieter:innen mit weniger als 50 Wohnungen, die Mietinteressierten – mit Ausnahme rassistischer Diskriminierung – grundlos abzulehnen, zeigen nur einige der Schutzlücken auf. Es stellt sich die Frage, wieso ein Gesetz, das Gleichbehandlung erreichen will, Ungleichbehandlung doch ermöglicht. Eine Reform des AGGs ist dringend nötig, um den Diskriminierungsschutz in Deutschland an die Standards der EU-Richtlinien und die UN-Menschenrechtskonvention anzupassen.
<b>Aufmerksamkeit durch Provokation</b>
Hier setzt die Kampagne des Planerladens an, die auf die Thematik der Diskriminierungsmöglichkeit trotz des davor schützenden Gesetzes aufmerksam macht und eine dringend nötige Reform des AGGs fordert. Sechs Motive beschreiben bildkräftig und prägnant jeweils eine Lücke im AGG. Betitelt sind diese mit bewusst provokativen Aussagen wie „Keine Wohnung für Ausländer!“ oder „Keine Wohnung für Schwule!“. Vielleicht zu provozierend oder unsensibel für manche, jedoch gleichzeitig Aufmerksamkeit ziehend, augenöffnend und im Gedächtnis bleibend für andere. Das Posten der Motive auf Social Media auf dem Instagram-Account des Planerladen sowie die geschalteten Anzeigen zielen darauf ab, eine breite Öffentlichkeit zu erreichen. Erläuternde Texte auf der Website www.planerladen.de/agg-reform, Plakate im öffentlichen Raum, ein auffällig gestalteter Aufsteller beim Housing Action Day und eine Versandaktion von 1.000 Briefen an Unternehmen verschiedenster Branchen, in denen dargelegt wurde, wie ein reformiertes AGG auch ihnen nützt, sind weitere Bausteine der Kampagne. Gleichzeitig wurden und werden Unterschriften für das bundesweite Bündnis „AGG-Reform – Jetzt!“ gesammelt, welches einen Änderungskatalog für das bestehende AGG erarbeitet hat und die Reformierung des AGGs fordert.&nbsp;
Die Kampagne fand im Rahmen des Projekts INKLUDO 2.0 statt und wurde durch AMIF-Mittel der EU kofinanziert.&nbsp;
<i><link https://mieterforum.mvdo.de/mieterforum/80/10/ - external-link-new-window "Opens internal link in current window">Autorin : Planerladen gGmbH Erschienen im Mieterforum Nr. 80 II/2025</link></i>]]></content:encoded>
			<category>Wohnungspolitik</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 16 Jul 2025 14:20:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Wohnung zu heiß – Rechte von Mieter:innen</title>
			<link>https://www.mieterverein-dortmund.de/news-detail.html?&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=768&#38;cHash=387a5b05c0fcef96b34ec0e9bc2efae2</link>
			<description>Ein sommerlicher Temperaturanstieg in der Wohnung ist grundsätzlich kein Mangel, auch nicht in...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) heizte sich eine Berliner Dachgeschosswohnung im Sommer auf bis zu 46 Grad Celsius auf. Die Temperaturunterschiede zwischen innen und außen betrugen bis zu 19 Grad, mindestens aber 10 Grad Celsius. Normales Wohnen sei unmöglich gewesen, Wachskerzen in der Wohnung schmolzen, Pflanzen gingen ein und der Wellensittich habe einen Hitzschlag erlitten. Hier sollen eine fristlose Kündigung und ggf. Schadensersatzansprüche möglich sein.<br /> &nbsp;<br /> Hamburger Mieter:innen einer Obergeschosswohnung bemängelten, dass die Sommertemperaturen tagsüber bei 30 Grad und nachts noch bei mehr als 25 Grad Celsius lagen. Selbst stundenlanges Lüften brächte keinen Erfolg. Das Gericht ging hier von einem unzureichenden Wärmeschutz aus und billigte den Mieter:innen für die hochpreisige, qualitativ gut ausgestattete Neubauwohnung eine Mietminderung von 20 Prozent zu. Gleichzeitig, so der Deutsche Mieterbund, müssen Vermieter:innen für einen den Regeln der Technik entsprechenden sommerlichen Wärmeschutz sorgen. Sie müssen die Mietwohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand versetzen. Sie können beispielsweise Außenjalousien anbringen lassen.<br /> Verlangen können Mieter:innen Außenjalousien aber nicht, denn es ist Sache der Vermieter:innen, wie sie Sonnenschutz schaffen, den Mangel „unerträgliche Hitze“ beseitigen (AG Leipzig 164 C 6049/04).<br /> &nbsp;<br /><b> Wichtig: </b>Mieter:innen, die selbst eine Sonnenmarkise anbringen wollen, brauchen hierfür die Zustimmung der Vermieter:innen. Die müssen trotz ihres schutzwürdigen Interesses an einer einheitlichen Fassadengestaltung grundsätzlich zustimmen, da es zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehört, dass sich Mieter:innen vor starker Sonneneinstrahlung schützen können. Das gilt insbesondere auch dann, wenn die Markise das optische Erscheinungsbild des Hauses nicht wirklich beeinträchtigt, weil sie sich farblich anpasst (AG Schöneberg 7 C 456/11).
 <br /><i>Pressemitteilung Deutscher Mieterbund&nbsp;01. Juli 2025</i>]]></content:encoded>
			<category>Miet- und Wohnungsrecht</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 01 Jul 2025 13:34:30 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Vonovia hält an Fantasiezuschlägen bei Mieterhöhungen fest –  Gerichtsverfahren unterstützen!</title>
			<link>https://www.mieterverein-dortmund.de/news-detail.html?&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=762&#38;cHash=32b2ea780f6af4556c3d16991ba1278e</link>
			<description>Vonovia hat seit Februar in vielen ihrer über 20.000 Wohnungen in Dortmund Mieterhöhungen nach dem...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. (DMB) und der DMB Mieterbund Dortmund e.V., Mieterschutzverein vertreten mehrere Vonovia Mieter, die sich gegen diese Zuschläge wehren und den Mieterhöhungen nur bis zur Höhe des zur Baualtersklasse und Ausstattung passenden Mittelwertes des Dortmunder Mietspiegels zugestimmt haben. Die Vereinsitglieder haben gegenüber Vonovia die <link https://www.mieterverein-dortmund.de/news-detail.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=753&cHash=96ef8adb47529d481b6c4343530bcec8 - - "Opens internal link in current window">Fantasiezuschläge </link>als unbegründet zurückgewiesen und im Gegenzug zudem hilfsweise wertmindernde Merkmale zum Ausgleich genannt.
Nun liegen in zahlreichen Fällen die Antwortschreiben der Vonovia vor. <link https://www.ruhrnachrichten.de/dortmund/vonovia-mieterin-mietererhoehung-schock-diese-fantasiezuschlaege-lasse-ich-mir-nicht-bieten-w995750-2001550031/>Öffentlich</link>&nbsp;und in Schreiben an Mieter, weist Vonovia darauf hin, dass auch entsprechend wertmindernde Abschläge berücksichtigt werden könnten. Dies ist nach Wahrnehmung der Mietervereine aber nicht der Fall. Tragen Mieter entsprechende Nachteile auf, werden diese mit fadenscheinigen Begründungen zurückgewiesen. Vonovia droht den betroffenen Mietern nun mit Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung
<b>Bundesweites Modell</b>
Bundesweit beobachten Mietervereine ein entsprechendes Vorgehen der Vonovia. Vorstandsvorsitzender Rolf Buch&nbsp;<link https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-mietspiegel-2024-vonovia-chef-spricht-von-manipulation--senat-widerspricht-energisch-13065373.html _blank>spekulierte zudem öffentlich darüber, dass die Steigerungen so gerine sein, dass der Berliner Mietspiegel manipuliert worden wäre</link>&nbsp;(siehe Tagesspiegel vom 22.01.2025).In Berlin wurden vermeintliche Zuschläge für Nähe zu ÖPNV und gute Einkaufslage <link https://www.berliner-mieterverein.de/presse/pressearchiv/vonovia-laesst-sich-oepnv-und-nahversorgung-zahlen.htm>bereits allerdings mehrfach von Amtsgerichten zurückgewiesen</link>. Auch aus Hamburg liegt ein Urteil des Amtsgerichts Barmbek (824 C 144/24) vor, dass einen entsprechenden Versuch zurückweist. 
Wie Dortmunder Gerichte entscheiden werden, ist noch unklar. Für betroffene Mieter bedeutet dies eine hohe Unsicherheit in den Verfahren. Die Dortmunder DMB-Mietervereine gehen davon aus, dass Vonovia darauf spekuliert, dass daher ein Großteil der Mieter zustimmen wird. 
<b>Bedeutung für die Gesamtstadt</b>
Aus Sicht der Mietervereine sind die Fantasiezuschläge ein massiver Angriff auf den Mietspiegel und ein weiterer Versuch die Mieten weiter nach oben zu treiben. Denn das Vorgehen hat auch folgen für alle anderen Mieter in Dortmund. Die überhöhten Mieterhöhungen können zum Teil in den nächsten Mietspiegel einfließen.
„Es ist wichtig, dass sich möglichst viele Vonovia Mieter gegen das Vorhaben wehren. Wenn Vonovia mit ihren Fantasiezuschlägen durchkommt, treibt das zum einen die Mieten für alle Mieter in Dortmund. Wenn das Vorgehen durch die Gerichte gestoppt wäre, hätte dies Signalwirkung für Vonovia, aber auch andere Vermieter“, erläutert Susanne Neuendorf, Geschäftsführerin des DMB Mieterbund Dortmund e.V., Mieterschutzverein 
<b>Crowd-Funding</b>
Häufig sind die strittigen Mieterhöhungen im Vergleich zu möglichen Prozesskosten gering. Gerade für Mieter mit wenig Einkommen, könnte das Risiko eines Prozesses daher zu hoch eingeschätzt werden. Da es sich hier um eine grundsätzliche Frage handelt, die Auswirkung für alle Mieter in Dortmund hat, möchten die Dortmunder Mietervereine möglichst viele Vonovia Mieter dabei unterstützen sich gegen die Mieterhöhungen zu wehren. Möglichst viele der Fantasiezuschläge sollen gerichtlich geklärt werden.
Die Mietervereine selbst dürfen ihre Mitglieder nicht vor Gericht vertreten. Im Falle einer abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung über die Mietervereine, würden maximal 150 € Prozesskosten für die Mitglieder entstehen, falls sie das Verfahren nicht oder nur teilweise gewinnen würden
Um möglichst viele Mitgliedern eine Klage zu ermöglichen, haben die Mietervereine eine <b><link https://www.startnext.com/gegen-fantasiezuschlaege-von-v - external-link-new-window "Opens internal link in current window">Crowd-Funding Kampagne</link> </b>gestartet: „Aus unserer Sicht sind die Mieterhöhungen in der Höhe nicht berechtigt und es lohnt sich gegen Vonovia vor Gericht zu kämpfen. Da Vonovia erneut rechtliches Neuland ausprobiert, können wir allerdings nicht sicher sagen, wie die Dortmunder Gerichte entscheiden werden“, erläutert Markus Roeser, Wohnungspolitischer Sprecher Mieterverein Dortmund e.V., „unsere Mitglieder stehen daher vor der Wahl, ob sich das Verfahren für sie persönlich lohnt. Es ist aber für einen großen Teil der Mieter unserer Stadt relevant, dass Vonovia hiermit nicht durchkommt. Daher haben wir erstmalig eine Crowd-Funding Kampagne gestartet und werben für eine Unterstützung.“
<b>Forderung an Vonovia: „Stoppt die Mieterhöhungen mit Fantasiezuschlägen!“</b>
Besser als eine Klärung vor Gericht wäre es selbstverständlich, wenn Vonovia seine Fantasiezuschläge wieder in der Schublade verschwinden ließe. „Beide DMB Mietervereine fordern daher Vonovia auf Mieterhöhungen mit Fantasiezuschlägen in Zukunft zu unterlassen und bei laufenden Verfahren auf Zustimmungsklagen zu verzichten und die erteilten Zustimmungen auf den Mittelwert zu akzeptieren“,&nbsp; so Neuendorf und Roeser.

<h2><b><span style="font-size:14.0pt; line-height:107%"></span></b></h2>
<h2>Beispiele aus der Argumentation der Vonovia</h2>
<h3>Zuschläge für vermeintlich überdurchschnittlichen Standard</h3>
<b>Waschmaschinenanschluss inkl. -stellplatz in der Wohnung</b>
„Der Waschmaschinenanschluss in der Wohnung kann durchaus als wohnwerterhöhend betrachtet werden, da die Wäsche nicht bis in den Keller getragen werden muss. Die Wege werden kurz gehalten“ (Stellungnahme Vonovia)
Einschätzung Mietervereine
Ein Waschmaschinenanschluss und Stellplatz in der Wohnung ist als Standardausstattung anzusehen und kann bereist über einfach Abzweigungen hergestellt werden In einigen vorliegenden Fällen ist zwar ein Anschluss, aber kein Abfluss vorhanden. Mieter müssen die Waschmaschine beispielsweise in die Badewanne abfließen lassen. Sofern kein Trockner in der Wohnung aufgestellt werden kann, muss die Wäsche zudem dennoch in den Trockenraum getragen werden. Im Zweifel muss die dann nasse und schwerere Wäsche durch das Haus getragen werden. 
Die Höhe de verlangten Zuschlags aus bekannten Fällen von 0,09 €/m² - 0,12&nbsp;€/m² zeigt im Vergleich zum Mietspiegel-Zuschlag für die Modernisierung des gesamten Badezimmers (+0,18 €/m² bei Modernisierungen nach 2025; + 0,08 €/m² Modernisierung 2009 bis 2014) die Unerheblichkeit dieses Ausstattungsmerkmals.
<b>Handtuchheizkörper</b>
„Dieser kann ebenfalls als positives Ausstattungsmerkmal aufgeführt werden, da dieser das Bad heizt. Feuchte Handtücher werden schneller getrocknet, sodass weniger Feuchtigkeit im Raum ist. Dies beugt Schimmelbildung vor. Zudem können die Kleidung oder Handtücher erwärmt werden. Zudem sind sie meist platzsparender als herkömmliche Heizkörper“ (Stellungnahme Vonovia)
Einschätzung Mietervereine
Das ein Heizkörper einen Raum heizt ist selbstverständlich. Andersherum wäre ein fehlender Heizkörper ein Substandard. Bei einer Badsanierung und im Neubau ist der Handtuchheizkörper überdies seit Jahren beobachteter Standard. Beides wird an anderer Stelle des Mietspiegels bereits berücksichtigt. So sieht der Mietspiegel für die gesamte Modernisierung des Badezimmers einen Zuschlag von 0,18 €/m² vor. Dagegen soll ein Mieter in der südlichen Innenstadt im Neubau (Baujahr 2017) für einen Handtuchheizkörper 0,25 €/m² (knapp 14 €/Monat) mehr zahlen.
Inwiefern einer Schimmelbildung vorgebeugt wird, ist zweifelhaft. Zum einen wird die Heizleistung bei einer dauerhaften Nutzung für Kleidung und Handtücher eingeschränkt. Für die Luftfeuchtigkeit ist der Bauzustand, sowie das Heiz- und Lüftungsverhalten entscheidend, nicht der Heizungstyp. 
<b>„Bevorzugter Stadtteil“ Dortmund Eving, Brechten</b>
Der Stadtteil Brechten gehört zum Stadtbezirk Dortmund Eving. Dieser ist durch viele Grünflächen bzw. Naherholungsgebiete geprägt. So befindet sich das Naturschutzgebiet Auf dem Brink, das Wandergebiet Lappen ohne Kronen, das Naturschutzgebiet Herrentheyer Wald, der Volkspark sowie die nationalen Waldgebiete Süggelwald und Grävingholz in unmittelbarerer Nähe. Zudem ist der Dortmund-Ems-Kanal bei Holthausen in wenigen Minuten mit dem Auto erreichbar. Diese Orte laden zum Verweilen und zu Spaziergängen in der Natur ein. Eine gute Verkehrsanbindung ist durch die Bus- und U-Bahnhaltestellen sowie die Nähe zu der A2 gegeben. Ferner sind einige Restaurants und Kindergärten nicht weit entfernt. Läden des täglichen Bedarfs, wie z. B. Netto oder Rewe, sind fußläufig erreichbar. Die Lage ist somit wohnwerterhöhend anzusehen. (Stellungnahme Vonovia)
Einschätzung Mietervereine
Typisch für Dortmund als Großstadt ist daher großflächige Struktur, mit mehr als 60 einzelnen Stadteilen, von denen viele urbanen und viele geradezu dörflichen Charakter haben. 63 % der Fläche der Stadt besteht aus Grünflächen, die zum größten Teil zugänglich sind. Die von der Vonovia beschriebene Nähe des Mietobjektes zu Grünflächen ist dementsprechend kein besonderes Merkmal, sondern stadttypisch. Im Übrigen ist die von Ihnen beschriebene unmittelbare Nähe zu den Grünflächen relativ. Tatsächlich bedarf es eines Fußweges von ca. 30 Minuten, um die Gebiete zu erreichen. Tatsächlich kann von nahezu jedem Ort in der Stadt mit einem solchen Fußweg eine Grünfläche zur Naherholung erreicht werden. Vonovia beschreibt dementsprechend eine stadttypische Lage, die keinen Mehrwert bedeutet. Auch die Möglichkeit einer Autofahrt zum Dortmund-Ems-Kanal kann sicherlich nicht als wohnwerterhöhend betrachtet werden.
<h3>Wohnwertmindernde Merkmale aus Sicht der Mietervereine</h3>
<b>Kleines Badezimmer</b>
„Ein kleines Badezimmer stellt nicht zwangsläufig einen Nachteil dar. Die Größe der Räume ist gemäß aktuellem Mietspiegle nicht von Bedeutung. Zudem weisen die Wohnräume eine größere Wohnfläche auf, sofern das Bad von kleiner Größe ist“ (Stellungnahme Vonovia)
Einschätzung Mietervereine
Das Merkmal soll kein Gewicht haben können, weil es im Mietspiegel nicht genannt sei. Mit dem Argument entzieht Vonovia seinen eigenen Spannenzuschläge die Grundlage.
Das vorhandene Badezimmer ist unterdurchschnittlich klein und eng. Es reicht gerade aus, um die üblichen Sanitärgeräte wie Spülstein, Badewanne, und Toilette unterzubringen. Für eine Bewegungsfreiheit innerhalb des Badezimmers verbleibt darüber hinaus kein Raum. Dies führt dazu, dass weder ein Wäscheständer für Kleinwäsche aufgestellt werden kann noch ausreichende Bewegungsfläche für Reinigungsarbeiten im Bad besteht. 
<b>Badezimmer ohne Fenster</b>
„Innenliegende Badezimmer sind meist mit einem Lüftungsgitter oder Ähnlichem ausgestattet, sodass ein Fenster nicht zwangsläufig erforderlich ist. Im Zweifel kann eine Lüftung des Raumes erfolgen, indem die Tür zum Bad aufgelassen wird. Auf diese Weise kann die Luft zirkulieren“ (Stellungnahme Vonovia)
Einschätzung Mietervereine:
Ob eine Lüftung vorhanden ist, weiß Vonovia für den konkreten Fall offenbar nicht (!) („meist mit einem Lüftungsgitter…“). Ein fehlendes Fenster im Bad wird allgemein als nachteilig wahrgenommen. Bei der Frage der Lüftung eines Badzimmers und gerade bei einer vorhandenen Toilette, geht es nicht nur um Luftfeuchtigkeit. Auch Toilettenübliche Gerüche möchten die meisten Menschen nicht über die Wohnung entlüften. 
<b>Setzungsrisse</b>
„Setzungsrisse lassen sich aufgrund des Verkehrs nicht verhindern. Diese sind im Laufe der Zeit leider als üblich anzusehen“ (Stellungnahme Vonovia)
Einschätzung Mietervereine:
Setzungsrisse sind zwar in vielen Häusern vorhanden, aber sicherlich keine standardmäßige Belastung in allen Häusern in Dortmund. Im Gegenteil gehen wir davon aus, dass sie von den meisten Menschen als wohnwertmindernd aufgefasst werden, deuten sie doch auf Mängel am Haus hin. Die Tatsache, dass sie nicht verhindert werden können, sagt nichts darüber aus, ob sich ein Merkmal wohnwertmindernd auswirkt. 
<b>Nicht beheizbare Küche</b>
„Dieser Aspekt ist nicht zwangsläufig nachteilig. Die Küche wird nicht als Wohnraum aufgefasst. Zudem wird dieser automatisch beim Kochen und Backen aufgezeigt. Ihre Wohnung weist eine offene Küche auf, sodass die Küche indirekt mit geheizt wird“ (Stellungnahme Vonovia)
Einschätzung Mietervereine
Die Wohnung hat keine klassische offene Küche. Inwiefern eine nicht beheizbare Küche kein Nachteil sein soll, ist nicht nachvollziehbar. Die Zubereitung eines Frühstücks und Kaffeekochen würde sicher nicht ausreichen, um einen Raum aufzuheizen.
Bereits in den für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau bis zum Jahre 1985 geltenden gesetzlichen Vorschriften galten für Wohnungen Mindestanforderungen, die erfüllt sein müssen. Dazu gehören Heizkörper in allen Wohnräumen inklusive Bad und Küche (nicht in Abstellräumen oder Fluren).
<i>Gemeinsame Pressemitteilung der DMB Mietervereine in Dortmund // 06.06.2025&nbsp;</i>

]]></content:encoded>
			<category>Vonovia</category>
			<category>Wohnungspolitik</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 06 Jun 2025 11:24:20 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Vonovia baut Multissensor Plus ein Viele Fragen offen – Mieterverein fordert Stopp des Einbaus / Petition gestartet</title>
			<link>https://www.mieterverein-dortmund.de/news-detail.html?&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=761&#38;cHash=cc45491b3f62f34ca36e8b8714bb6ce6</link>
			<description>Vonovia hat angekündigt in mehreren Dortmunder Siedlungen im Laufe des Monats die bisherigen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Rechtliches Neuland - Prozesse drohen</b>
Der Konzern möchte die MultisensorPlus Geräte als Modernisierung zwangsweise in Wohnungen einbauen. Ob Mieter:innen den Einbau der MultisensorPlus Geräte dulden müssen, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Anders als bei Rauchwarnmeldern, gibt es keine gesetzliche Vorgabe. Die ersten Geräte wurden erst Mitte 2024 in anderen Städten eingebaut. Entsprechende Gerichtsverfahren laufen noch. 
<b>Zahlreiche Verfahren drohen </b>
Beim Mieterverein haben sich in den letzten Monaten zahlreiche Mitglieder gemeldet, die den Einbau nicht wünschen und nicht dulden wollen und sich im Zweifel von Vonovia verklagen zu lassen. Aus Sicht des Mietervereins wären dies unnötige Verfahren.
<i>„Wir fordern Vonovia auf diese Art der Zwangsbeglückung zu beenden und die neuen Geräte nur dort einzubauen, wo Mieter:innen dies explizit wünschen. Es besteht keine Notwendigkeit die bisherige Technologie zu ändern. Die vorhandenen Rauchwarnmelder erfüllen die rechtlichen Vorgaben“</i>, sagt Markus Roeser, Wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund, <i>„wenn Vonovia von dem Produkt überzeugt ist, sollte sie aktiv darum werben, statt die Geräte zwangsweise einzubauen“.</i>
<b>Petition</b>
Der Mieterverein hat eine <link https://www.openpetition.de/petition/online/vonovia-stopp-den-einbau-von-multisensor-plus - external-link-new-window "Opens internal link in current window">Online Petition</link> gestartet, die Vonovia auffordert den Einbau zu stoppen. Es kann online unterschrieben werden. Auf der Plattform Open Petition können ebenso Unterschriftenlisten ausgedruckt und analog gesammelt werden. Die Unterschriftenlisten sind auch in der Geschäftsstelle des Mietervereins erhältlich.&nbsp;
<b>Hintergrund Modernisierung</b>
Nach §555d BGB haben Mieter:innen eine Modernisierung zu dulden. Diese liegt vor unter anderem vor, wenn eine Wohnwertverbesserung geschaffen wird. Eine Ausnahme gibt es, wenn eine besondere Härte vorliegt, die Baumaßnahme z.B. aus gesundheitlichen Gründen eine zu große Belastung bedeutet. Verweigern Mieter:innen nach ausreichender Ankündigung der beauftragten Firma den Zugang zu ihrer Wohnung, kann der Vermieter auf eine Duldung klagen. Ein Gericht würde dann entscheiden, ob eine Modernisierung vorliegt und in diesem Fall dem Datenschutz ausreichend genüge getan wurde. Sollten Mieter:innen das Verfahren verlieren, müssten sie die Kosten tragen. Der Mieterverein geht davon aus, dass für ein Verfahren vor dem Amtsgericht 400 – 500 € Kosten anfallen würden. Im Falle einer passenden Rechtsschutzversicherung, entsprechend der Selbstbeteiligung. Hierzu sollte vorher eine rechtliche Beratung eingeholt werden.&nbsp;
<i>Pressemitteilung Mieterverein Dortmund // 06.05.2025</i>

]]></content:encoded>
			<category>Vonovia</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 07 May 2025 15:25:48 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>„arm_in_Arm“ – Übergabe sozialpolitisches Forderungspapier</title>
			<link>https://www.mieterverein-dortmund.de/news-detail.html?&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=759&#38;cHash=f42f08680f95c1dc1b8841a37e7a4cf9</link>
			<description>Das Bündnis „arm_in_Arm“ überreichte am 27.03.2025 ein Forderungspapier zur 
Kommunalwahl an den...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Das Bündnis „arm_in_Arm“ ist ein Netzwerk aus Wohlfahrtsverbänden, Kirchen,  Gewerkschaften und Mieterverein, das sich aus einer gemeinsamen Armutskonferenz  entwickelt hat. Das Netzwerk setzt sich seitdem kontinuierlich mit dem Thema Armut in  Dortmund auseinander und trägt es in die Stadtgesellschaft und die Politik.
 Im Vorfeld der Kommunalwahl hatte das Bündnis seine Vorstellungen zu verschiedenen  Themen wie Wohnen, Arbeitslosigkeit und Seniorenpolitik in einem <link file:2193 - download "Opens internal link in current window">gemeinsamen  sozialpolitischen Forderungspapier (pdf)</link> zusammengefasst. Darin wird u.a. die Schaffung von  bezahlbarem Wohnraum, die Senkung der Arbeitslosigkeit sowie Sicherheit und Mobilität  für Senior*innen gefordert. Dies wurde nun an den Oberbürgermeister und an die  Ratsmitglieder der demokratischen Parteien in Dortmund übergeben. 
 Tim Hammerbacher (GF AWO Dortmund) und Klaus Waschulewski (DGB Dortmund) stellten als Sprecher die Bedeutung und Dringlichkeit der Forderungen dar und informierten  zu Ursprung und Zielen des Bündnisses „arm_in_Arm“. Das Bündnis plant, sich mit seinen  Forderungen zur Bekämpfung von Armut auch in den nächsten Monaten in die  Vorbereitung der Kommunalwahl einzubringen. Oberbürgermeister Thomas Westphal dankte den Bündnispartner*innen und forderte dazu auf, einig zu sein gegen „Zechprellerei des Landes und des Bundes“. Auch die anderen anwesenden Ratsmitglieder dankten den Akteur*innen aus der Stadtgesellschaft für die  zusammengetragenen Informationen und forderten zu einem „solidarischen Dortmund“ auf.
<i>Medieninformation &quot;arm in Arm&quot; - Netzwerk für soziale Sicherheit // 27.03.2025</i>]]></content:encoded>
			<category>Wohnungspolitik</category>
			<category>Wir wollen wohnen!</category>
			<category>Wohnungsmarkt</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 27 Mar 2025 21:11:04 +0100</pubDate>
			<enclosure url="https://www.mieterverein-dortmund.de/uploads/media/Broschuere_arm_in_Arm_digital.pdf" length ="2447187" type="application/pdf" />
		</item>
		
		<item>
			<title>Grand City Property: Mieterverein Dortmund warnt vor fehlerhaften Mieterhöhungen</title>
			<link>https://www.mieterverein-dortmund.de/news-detail.html?&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=758&#38;cHash=d0f8192064f90864220a34895f562151</link>
			<description>Der Mieterverein Dortmund und Umgebung an der Kampstr. 4 warnt vor fehlerhaften Mieterhöhungen auf...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-top:9.0pt"><b><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif">„Alle uns bisher bekannten aktuellen Mieterhöhungen der Grand City Property zum 01.05.2025 sind fehlerhaft. Der Vermieter hat Mittelwert und Oberwert der jeweiligen Baualtersklasse vertauscht und verlangt so überhöhte Mieterhöhungen. Ursache könnte ein EDV-Fehler sein. Wir haben Grand City Property aufgefordert alle fehlerhaften Mieterhöhungen in Dortmund zurückzunehmen.“ </span></b><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif">erläutert Markus Roeser, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund.</span></p>
<p style="margin-top:9.0pt"><b><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif">Jede Mieterhöhung prüfen</span></b></p>
<p style="margin-top:9.0pt"><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif">Betroffene Mieterinnen und Mieter sollten daher die Mieterhöhung unbedingt überprüfen. Hierzu haben sie mindestens zwei Monate Zeit Der Mieterverein Dortmund empfiehlt dies unbedingt zu tun. Einmal zugestimmt, kann dies auch bei einer falschen Mieterhöhung nicht mehr korrigiert werden. Ratgeber und Mietspiegelrechner, die bei der Überprüfung helfen, finden Sie auch auf unserer <link 50 - internal-link "Opens internal link in current window">Homepage</link>.&nbsp;</span></p>
<p style="margin-top:9.0pt"> </p>
<span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif">Mitglieder des Mietervereins, die Ihre Miterhöhung überprüfen lassen möchten, senden Ihre Mieterhöhung und Ihren Mietvertrag in Kopie per Post oder E-Mail (pdf) an <link info@mvdo.de - mail "Opens internal link in current window">info@mvdo.de</link> oder geben die Unterlagen in Kopie in der Geschäftsstelle, Kampstraße 4 in der Dortmunder Innenstadt ab. Dann erfolgt eine Rückmeldung zum weiteren Vorgehen. Eine Beratung ist auch für Neumitglieder möglich.&nbsp;</span>
<i>Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. 07.03.2025</i>]]></content:encoded>
			<category>Grand City Properties</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 10 Mar 2025 09:53:49 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Geänderte Öffnungszeiten</title>
			<link>https://www.mieterverein-dortmund.de/news-detail.html?&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=757&#38;cHash=d9cc3bb00fc07f50f998257f59ecd545</link>
			<description>Unsere Geschäftsstelle schließt am Rosenmontag, 03.03.2025, bereits um 13:00 Uhr. Wir bitten um Ihr...</description>
			<content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
			<category>Wir über uns</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 28 Feb 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Rauchmelder 2.0 - Spionage Rauchmelder?</title>
			<link>https://www.mieterverein-dortmund.de/news-detail.html?&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=756&#38;cHash=f2850dae8b431e03e9b0dd1674c3fb7b</link>
			<description>Nach einer Pilotphase in Hessen und Baden-Württemberg hat das Wohnungsunternehmen Vonovia...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Dass Rauchmelder viel Sicherheit für wenig Geld bieten, ist unbestritten. Nicht ohne Grund ist die Installation von Rauchmeldern seit Ende 2016 auch in Bestandsgebäuden gesetzlich vorgeschrieben. In der Regel müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege dienen, mit diesen, im Zweifel lebensrettenden, Geräten ausgestattet sein. Die Verantwortung für die Installation liegt bei den Eigentümer:innen der jeweiligen Immobilie.
<b>Die Dienstleister</b> 
Im vergangenen Jahr begann Deutschlands größtes Wohnungsunternehmen damit, in ausgewählten Beständen in Hessen und Baden-Württemberg die klassischen Rauchmelder durch Geräte namens „Multisensor plus“ zu ersetzen. Diese Rauchmelder 2.0 werden von Techem vertrieben, installiert und gewartet. Das Unternehmen ist laut eigenen Angaben Marktführer im Bereich der verbrauchsgerechten Erfassung und Abrechnung von Wärme und Wasser in Immobilien. Techem übernimmt für Vonovia auch das Energiemonitoring, einschließlich der Erfassung des Heizkörperverbrauchs.
<b>Funktionen und Kosten</b>
Die mit zahlreichen Zusatzfunktionen ausgestatteten Multisensor-Plus-Rauchmelder können vor Kohlenmonoxid warnen, Luftfeuchtigkeit sowie Temperatur messen und auch bei ungewöhnlicher Hitze Alarm schlagen. Über eine Funkverbindung sendet das Gerät die Messdaten an eine Basis, von der aus die Messdaten zu Servern weitergeleitet werden, um mittels der „Mein Vonovia“-App abgerufen zu werden.
Die Folgen: Vonovia nutzt die Möglichkeit, die – laut Medienberichten – über 130 Euro teuren Geräte als Modernisierungskosten teilweise auf die Kaltmiete umzulegen. In Bochum etwa sollen Mieter:innen für fünf neue Multisensor-Rauchmelder monatlich 4,26 Euro mehr Kaltmiete zahlen. Dazu kommen noch 1,46 im Monat für Betriebskosten. Statt günstige Geräte zu installieren, die alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen, investiert das Unternehmen mehrere Hundert Euro pro Wohneinheit und zwingt Mieter:innen damit Zusatzfunktionen auf, die zu Mieterhöhungen führen. Zudem installiert Vonovia Rauchwarnmelder in Zimmern, die nach Landesbauordnung gar keine benötigen.
<b>Datenschutz und Kritik</b>
Die Mehrkosten sind nur das kleinere Ärgernis. Datenschützer:innen kritisieren außerdem, dass die neuen Rauchmelder auch Daten über Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Kohlenmonoxid-Konzentration erfassen. Speziell die Temperatur- und Luftfeuchtigkeitswerte könnten dazu genutzt werden, das Heiz- und Lüftungsverhalten, aber auch die Anwesenheit in der Wohnung zu analysieren.
Mieterschutzorganisationen werfen Vonovia vor, die Einführung der neuen Geräte ohne ausreichende Transparenz durchzuführen. Neben der Sorge um Datenschutz kritisieren sie die Kosten, die auf die Mieter:innen umgelegt werden, da die Zusatzfunktionen für die Mieter:innen keinen Mehrwert bieten. 

<b>Die Reaktion</b>
Vonovia betont, dass Mieter:innen die Zusatzfunktionen der Geräte nicht aktivieren müssen. In einem Interview auf der Webseite des Unternehmens erklärt Elke Fischer, Bereichsleiterin Portfoliomanagement: „Wir haben Anpassungen vorgenommen und entschieden, die Geräte ‘default off’ zu installieren.“ Gesammelte Daten würden nicht mehr automatisch gespeichert und übermittelt, Mieter:innen müssten explizit zustimmen und die Datenübertragung aktivieren. Am Preis soll sich jedoch nichts ändern.
<b>Das Fazit</b>
Die neuen Rauchmelder bringen Mieter:innen nur wenige Vorteile. Wer sein Raumklima überwachen möchte, findet kostengünstige Geräte, die ohne smarte Funktionen auskommen. Ob und wie auch ohne Zustimmung Daten erhoben und gespeichert werden, bleibt unklar. Inwiefern der Einbau der Rauchwarnmelder überhaupt geduldet werden müsste, ist noch nicht final geklärt. Wir stehen aktuell bundesweit mit anderen Mietervereinen im Austausch und haben uns bereits an Vonovia gewandt.
<b>Der Tipp</b>
Wenn Sie die Ankündigung bekommen, dass ihre Rauchmelder ausgetauscht werden sollen, prüfen Sie für sich sorgfältig, ob Sie die Zusatzfunktionen nutzen möchten. Wer dies nicht möchten, sollte die beiliegende Datenschutzerklärung nicht unterschreiben. Mitglieder, die sich gegen den Einbau der Geräte wehren möchte, sollten unsere Rechtsberatung kontaktieren. Die Erfolgsaussichten lassen sich jedoch noch nicht einschätzen. Vermutlich werden erst Gerichtsentscheidungen Klarheit bringen oder genug Druck. Schließen Sie sich daher auch mit Ihren Nachbar:innen zusammen!&nbsp;
<link https://mieterforum.mvdo.de/mieterforum/79/14/ - external-link-new-window "Opens internal link in current window"><i>Autor Mirko Kussin, erschienen in Mieterforum Nr. 79 I/2025</i></link>]]></content:encoded>
			<category>Vonovia</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 12 Feb 2025 10:25:45 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
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