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Die Bundestag hat heute am 25.03.2020 den Gesetzentwurf zur „Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ beschlossen. Am Freitag, den 27.03.2020 soll das Gesetz abschließend im Bundesrat beraten und beschlossen werden. Der Mieterverein Dortmund informiert über die vom Bundestag beschlossenen Neuregelungen im Zuge der Corona-Pandemie:
Nachdem wir vergangenen Donnerstag, 12.03.20, aufgrund der erhöhten Infektionsgefahr begonnen haben, persönliche Beratungsgespräche auf Telefontermine umzustellen, haben im Mieterverein am Montag, den 16.03.2020 entschieden die Geschäftsstelle des Mietervereins für den Publikumsverkehr zu schließen. Beratungstermine werden als telefonische Beratungsgespräche zum vereinbarten Termin durchgeführt. Mitglieder, mit...
(dmb) Durch Betriebsschließungen, Kurzarbeit oder mangelnde Aufträge wird die bisherige Lebensgrundlage vieler Mieter kurzfristig entfallen. Die Pflicht zur Mietzahlung wird sie vor kaum überwindbare Herausforderungen stellen. Der Bundesgesetzgeber muss sofort handeln, um Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnungen und deren Kündigung sowie der Kündigung der für den Lebensunterhalt erforderlichen Gewerberäume zu schützen.
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