Die Bundesregierung hat den „Corona-Kündigungsschutz“ für Wohnungsmieter und gewerbliche Pächter nicht verlängert. Dieser gilt für Corona-bedingte Zahlungsrückstände im Zeitraum 01. April bis 30. Juni 2020. Die Bundesregierung hätte die Regelung für weitere Monate verlängern können. Konkret stand eine Verlängerung um drei Monate bis Ende September 2020 im Raum. Diese Möglichkeit wurde jedoch nicht genutzt.
Trotz Corona-Zeiten werden viele Menschen während der Sommerferien, zumindest für kurze Zeit, in den Urlaub fahren. Damit sie beruhigt in ihre Sommerferien reisen können und nach ihrer Rückkehr keine bösen Überraschungen erleben, hat der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. einige nützliche Tipps für Mieterinnen und Mieter zusammengestellt.
Wie schon in den Vorjahren organisieren Mieterforum Ruhr, der Landesverband DMB NRW und die Plattform Kritische Mieteraktionär*innen am Vorabend der Jahreshauptversammlung der Vonovia eine gemeinsame Veranstaltung. Aktivisten und Mietervereine aus Deutschland und Schweden berichten über ihre Erfahrungen und ihre Kritik an der Vonovia.
Seit Jahren streiten sich Mietervereine mit Deutschlands größtem Vermieter, der Vonovia, um Betriebskosten, die von Tochterfirmen abgerechnet werden. Durch das Urteil des Landgerichts München vom 14.05.2020 (LG München I 31 S 7015/19) hat ein Münchener Mieter nun einen Teilerfolg auf dem Weg zu einem erweiterten Einsichtsrecht erzielt. Der Bundesgerichtshof wird hierüber abschließend entscheiden.
Am 18. Mai 2020 stellte DOGEWO21, als Tochterunternehmen der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) und der Sparkasse Dortmund den Geschäftsbericht für das Jahr 2019 vor. Ein Schwerpunkt liegt auf der Bestandspflege. Wohnungsneubau spielt leider keine große Rolle.
Wer jetzt schon von Kurzarbeit betroffen ist, verfügt im April nur über ca. 60 – 65 % des bisherigen Netto-Eikommens, Selbstständigen brechen Einnahmen weg, gleichzeitig gibt es nur geringe Sparoptionen bei den Ausgaben. Zum 3. April ist die bisherige Miete in voller Höhe zu zahlen. Viele Betroffene fragen sich, wie sie jetzt oder im Mai „über die Runden“ kommen, ohne Stress und Ärger zu riskieren.
Die Bundestag hat heute am 25.03.2020 den Gesetzentwurf zur „Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ beschlossen. Am Freitag, den 27.03.2020 soll das Gesetz abschließend im Bundesrat beraten und beschlossen werden. Der Mieterverein Dortmund informiert über die vom Bundestag beschlossenen Neuregelungen im Zuge der Corona-Pandemie:
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