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Aktuelle Hinweise

Am 22. und 23. Dezember 2025 ist die Geschäftsstelle des Mietervereins geöffnet. Vom 24. Dezember 2025 bis 01. Januar 2026 ist die Geschäftsstelle wegen der Feiertage & Betriebsferien geschlossen. Sie erreichen uns dann wieder ab Freitag, den 02. Januar 2026 zu den üblichen Öffnungszeiten!

Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zu unserem Beratungsangebot: Mehr Informationen

Uns erreichen aktuell viele Heizkostenabrechnungen mit sehr hohen Nachforderungen, die zumindest in Teilen berechtigt sind. Ein sofortige, abschließende Prüfung ist nicht kurzfristig möglich. Es müssen beispielsweise Belege angefordert und geprüft werden. Beachten Sie auch unseren Hinweis über mögliche Unterstützungsmöglichkeiten, falls die Nachforderung nicht gezahlt werden kann. Achtung: Hier laufen kurze Fristen! Mehr Informationen


Aktuelles

22. Juni 2020 (Vonovia, Miet- und Wohnungsrecht)

Gericht stärkt Prüfungsrechte bei Betriebskostenabrechnungen Vonovia-Mieter sollten Widerspruch einlegen

Seit Jahren streiten sich Mietervereine mit Deutschlands größtem Vermieter, der Vonovia, um Betriebskosten, die von Tochterfirmen abgerechnet werden. Durch das Urteil des Landgerichts München vom 14.05.2020 (LG München I 31 S 7015/19) hat ein Münchener Mieter nun einen Teilerfolg auf dem Weg zu einem erweiterten Einsichtsrecht erzielt. Der Bundesgerichtshof wird hierüber abschließend entscheiden.


25. Mai 2020 (Wohnungspolitik)

Mieterverein kommentiert DOGEWO21-Geschäftsbericht: Notwendige Investitionen in Wohnungsbestand, aber kaum neue Wohnungen

Am 18. Mai 2020 stellte DOGEWO21, als Tochterunternehmen der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) und der Sparkasse Dortmund den Geschäftsbericht für das Jahr 2019 vor. Ein Schwerpunkt liegt auf der Bestandspflege. Wohnungsneubau spielt leider keine große Rolle.


27. März 2020 (Miet- und Wohnungsrecht, Wohnungspolitik, Corona)

Zum 3. April ist die nächste Miete fällig – viele Mieter mit starken Einkommensverlusten: Welche Rechte haben Mieter nach der neuen Rechtslage ? - Tipps und Empfehlungen für Betroffene

Wer jetzt schon von Kurzarbeit betroffen ist, verfügt im April nur über ca. 60 – 65 % des bisherigen Netto-Eikommens, Selbstständigen brechen Einnahmen weg, gleichzeitig gibt es nur geringe Sparoptionen bei den Ausgaben. Zum 3. April ist die bisherige Miete in voller Höhe zu zahlen. Viele Betroffene fragen sich, wie sie jetzt oder im Mai „über die Runden“ kommen, ohne Stress und Ärger zu riskieren.


25. März 2020 (Miet- und Wohnungsrecht, Corona)

Mieterverein Dortmund informiert: Kündigungsausschluss bei Zahlungs­rückständen in Zusammenhang mit der Coronakrise

Die Bundestag hat heute am 25.03.2020 den Gesetzentwurf zur „Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ beschlossen. Am Freitag, den 27.03.2020 soll das Gesetz abschließend im Bundesrat beraten und beschlossen werden. Der Mieterverein Dortmund informiert über die vom Bundestag beschlossenen Neuregelungen im Zuge der Corona-Pandemie:


20. März 2020 (Wir über uns, Corona)

Aktuell: Ausschließlich telefonische Beratung // Geschäftsstelle ist für Publikumsverkehr geschlossen // Außenberatungen finden als Telefonsprechstunden statt

Nachdem wir vergangenen Donnerstag, 12.03.20, aufgrund der erhöhten Infektionsgefahr begonnen haben, persönliche Beratungsgespräche auf Telefontermine umzustellen, haben im Mieterverein am Montag, den 16.03.2020 entschieden die Geschäftsstelle des Mietervereins für den Publikumsverkehr zu schließen. Beratungstermine werden als telefonische Beratungsgespräche zum vereinbarten Termin durchgeführt. Mitglieder, mit...


20. März 2020 (Wohnungspolitik, Miet- und Wohnungsrecht, Corona)

Kündigungsausschluss, Solidarfonds und Zwangsräumungstopp notwendig Mieterbund fordert sofortiges Handeln des Bundesgesetzgebers

(dmb) Durch Betriebsschließungen, Kurzarbeit oder mangelnde Aufträge wird die bisherige Lebensgrundlage vieler Mieter kurzfristig entfallen. Die Pflicht zur Mietzahlung wird sie vor kaum überwindbare Herausforderungen stellen. Der Bundesgesetzgeber muss sofort handeln, um Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnungen und deren Kündigung sowie der Kündigung der für den Lebensunterhalt erforderlichen Gewerberäume zu schützen.


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