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Aktuelle Hinweise

Insbesondere durch die aktuell weiterhin sehr hohe Beratungsnachfrage kommt es zu längeren Bearbeitungszeiten und die Vorlaufzeit für einen Beratungstermin liegt bei 4 bis 6 Wochen. Notfälle, wie z.B. Heizungsausfälle werden bevorzugt bearbeitet. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Bitte beachten Sie auch die aktuellen Hinweise zu unserem Beratungsangebot: Mehr Informationen

HINWEIS: Vom 23. März bis 25. März 2026 (Montag bis Mittwoch) ist die Mietervereins-Geschäftsstelle geschlossen

In dieser Zeit sind wir auch telefonisch nicht erreichbar. Anfragen können im Regelfall erst nach der Schließungszeit wieder bearbeitet werden. Grund hierfür ist die Umstellung und Einführung eines neuen EDV-Systems. Damit stellen wir uns moderner auf und können Abläufe besser organisieren und beispielsweise in Zukunft ein Online-Mitgliederportal anbieten. Der Empfang, unsere Telefonzentrale, die Rechtsberatungshotline und die telefonische Kurzberatung sind in der Woche ab Donnerstag, den 26. März 2026 wieder erreichbar. Ihr Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.


Aktuelles

20. März 2020 (Wir über uns, Corona)

Aktuell: Ausschließlich telefonische Beratung // Geschäftsstelle ist für Publikumsverkehr geschlossen // Außenberatungen finden als Telefonsprechstunden statt

Nachdem wir vergangenen Donnerstag, 12.03.20, aufgrund der erhöhten Infektionsgefahr begonnen haben, persönliche Beratungsgespräche auf Telefontermine umzustellen, haben im Mieterverein am Montag, den 16.03.2020 entschieden die Geschäftsstelle des Mietervereins für den Publikumsverkehr zu schließen. Beratungstermine werden als telefonische Beratungsgespräche zum vereinbarten Termin durchgeführt. Mitglieder, mit...


20. März 2020 (Wohnungspolitik, Miet- und Wohnungsrecht, Corona)

Kündigungsausschluss, Solidarfonds und Zwangsräumungstopp notwendig Mieterbund fordert sofortiges Handeln des Bundesgesetzgebers

(dmb) Durch Betriebsschließungen, Kurzarbeit oder mangelnde Aufträge wird die bisherige Lebensgrundlage vieler Mieter kurzfristig entfallen. Die Pflicht zur Mietzahlung wird sie vor kaum überwindbare Herausforderungen stellen. Der Bundesgesetzgeber muss sofort handeln, um Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnungen und deren Kündigung sowie der Kündigung der für den Lebensunterhalt erforderlichen Gewerberäume zu schützen.


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Beratungstermin
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0231 / 55 76 56-0
Mo.-Do. 8:00 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 17:00 Uhr
Fr.8:00 bis 14:00 Uhr
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