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Aktuelle Hinweise

Insbesondere durch die aktuell weiterhin sehr hohe Beratungsnachfrage kommt es zu längeren Bearbeitungszeiten und die Vorlaufzeit für einen Beratungstermin liegt bei 4 bis 6 Wochen. Notfälle, wie z.B. Heizungsausfälle werden bevorzugt bearbeitet. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Bitte beachten Sie auch die aktuellen Hinweise zu unserem Beratungsangebot: Mehr Informationen

HINWEIS: Vom 23. März bis 25. März 2026 (Montag bis Mittwoch) ist die Mietervereins-Geschäftsstelle geschlossen

In dieser Zeit sind wir auch telefonisch nicht erreichbar. Anfragen können im Regelfall erst nach der Schließungszeit wieder bearbeitet werden. Grund hierfür ist die Umstellung und Einführung eines neuen EDV-Systems. Damit stellen wir uns moderner auf und können Abläufe besser organisieren und beispielsweise in Zukunft ein Online-Mitgliederportal anbieten. Der Empfang, unsere Telefonzentrale, die Rechtsberatungshotline und die telefonische Kurzberatung sind in der Woche ab Donnerstag, den 26. März 2026 wieder erreichbar. Ihr Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.


Aktuelles

14. Oktober 2024 (Miet- und Wohnungsrecht)

Balkonsolar - Jetzt noch einfacher und effektiver

Foto Balkonsolar

Steckersolar-Geräte erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Neue gesetzliche Regelungen machen die Installation nun noch einfacher. Wir erklären, worauf Mieter:innen achten müssen.


30. September 2024 (Wohnungspolitik)

Ein Ort für alle - Das Sozial-Ökologische Zentrum

Bild Markuskirche

Wie schafft man soziale Zentren und haucht zugleich nicht mehr genutzten Gebäuden neues Leben ein? Ein Verein in der Dortmunder Nordstadt probiert es aus: Seit einem Jahr ist in der ehemaligen Markuskirche nahe dem Klinikum Nord das Sozial-Ökologische Zentrum SÖZ beheimatet. Mit dem großen Kirchenschiff, einem Café und vielen Räumen für Workshops, Bandproben, Leserunden und mehr soll es vor allem eins sein: ein offener...


24. September 2024 (Miet- und Wohnungsrecht)

Heizkostenspiegel 2024

Logo Heizspiegel

Die Heizkosten in Deutschland sind im Jahr 2023 nach dem starken Anstieg während der Energiekrise teilweise wieder gesunken. Das zeigt der aktuelle Heizspiegel für Deutschland, herausgegeben von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Für die deutschlandweiten Vergleichswerte zum Heizen wurden über 140.000 Gebäudedaten ausgewertet.


11. September 2024 (Wohnungspolitik)

Wohnungsgemeinnützigkeit - Chance vertan!

Titel Zeitung Mieterforum Nr. 77 (Nr. 3 in 2024)

Wohnungsunternehmen, die nicht nach Gewinn streben, sondern Wohnungen nur zum Selbstkostenpreis anbieten – zu schön, um wahr zu sein? Laut Beschluss der Bundesregierung Anfang Juni bald nicht mehr, denn die Wohnungsgemeinnützigkeit soll zurückkehren. Aus Sicht von Mieterschützer:innen jedoch nur in einer abgespeckten Version.


9. September 2024 (Urteile des BGH)

Neues aus Karlsruhe: Vermieter:innen können länger auf Kaution zugreifen

Bild des Bundesgerichtshof

Eine Mieterin aus Nürnberg forderte nach Ende des Mietverhältnisses ihre Kaution von 785 € zurück. Ihr Vermieter weigerte sich. In einem Schreiben machte er Schadensersatzansprüche für eine beschädigte Steckdose und einen zerkratzten Holzfußboden geltend und behielt die Kaution ein. Die ehemalige Mieterin bekam daher ihr Geld nicht zurück und verklagte den Vermieter auf Rückzahlung.


6. August 2024 (Miet- und Wohnungsrecht)

Neue Angemessenheitsgrenzen

Bild Außenfassade Job Center

Wichtige Nachrichten für Bezieherinnen und Bezieher von Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Sozialgeld. Rückwirkend zum 01.05.2024 gelten in Dortmund neue Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft. Auf Grundlage eines Gutachtens des Forschungsinstitut empirica, wurde das dahinterstehende so genannte „Schlüssige Konzept“ aktualisiert.


25. Juni 2024 (Miet- und Wohnungsrecht, LEG NRW, Wohnungspolitik)

LEG umgeht Gesetzesänderung zur Kabel-TV-Versorgung

Bild mit LEG Logo

Am 30. Juni 2024 endet das sogenannte Kabelprivileg. Bis dahin können Vermietende einen Sammelvertrag für alle Wohnungen abzuschließen und die Kosten der TV-Versorgung über die Betriebskosten abzurechnen. Per Gesetz endet somit diese Versorgung mit TV automatisch zum Ende des laufenden Monats. Mieterinnen und Mieter, die ihren TV-Empfang nicht über andere Dienste wie Internet beziehen, müssen sich dann selbst um einen...


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