Wegen der Corona-Pandemie haben wir unsere Geschäftsstelle für den Publikumsverkehr geschlossen. Hinter verschlossen Türen und im Home-Office arbeiten wir jedoch weiter und sind per Telefon, E-Mail, Brief und Fax erreichbar.
Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Beratung und Hilfe benötigen!
Hier können sie sich über die Vorteile einer Mitgliedschaft im Mieterverein Dortmund und Online beitreten informieren.
Telefontermine zur Rechtsberatung können Sie unter 0231 / 55 76 56 -0 vereinbaren. Sie erreichen uns Mo bis Do von 08.30 bis 18 Uhr und Fr von 08.30 bis 14 Uhr.
Bitte übersenden Sie uns vorab Ihre Unterlagen per E-Mail als pdf-Datei an info@mieterverein-dortmund.de oder per Post, damit wir diese zum Termin vorliegen haben. Bitte teilen Sie uns gleichzeitig mit, wann Sie den Termin haben. Dies erleichtert die Zuordnung.
Kopien Ihrer Unterlagen können sie zu den oben genannten Zeiten auch in unseren Hausbriefkasten im Eingangsbereich werfen.
In laufenden Fällen können Sie Ihre/n Rechtsberater/in zu den Telefonberatungszeiten kontaktieren.
Die Außenberatungen in Castrop-Rauxel, Lünen, Lünen-Brambauer und Waltrop finden aktuell ebenfalls nicht vor Ort statt. Wir bitten Sie sich zu den bekannten Zeiten telefonisch unter der Rufnummer 02 31 - 55 76 56 0 mit uns in Verbindung zu setzen. Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen rechtzeitig vorab zu (siehe oben).
Veranstaltungen, wie die monatliche Infoveranstaltung im Arbeitslosenzentrum Dortmund können aktuell ebenfalls nicht stattfinden.
Unseren Corona-Ratgeber für MieterInnen und weitere Artikel zum Thema Corona & Wohnen finden Sie in der aktuellen Ausgabe unserer Zeitung Mieterforum.
Unser Musterformular zur Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarung (pdf) mit dem Vermieter ist hier abrufbar.
Nachfolgend haben wir aktuelle Nachrichten, Hinweise und Tipps zu Mieterschutz in Corona-Zeiten aufgeführt. Die Beiträge sind nach Datum sortiert. Die aktuellen Beiträge finden Sie zu Beginn.
Die Bundestag hat heute am 25.03.2020 den Gesetzentwurf zur „Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ beschlossen. Am Freitag, den 27.03.2020 soll das Gesetz abschließend im Bundesrat beraten und beschlossen werden. Der Mieterverein Dortmund informiert über die vom Bundestag beschlossenen Neuregelungen im Zuge der Corona-Pandemie:
(dmb) Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt den heutigen Kabinettsbeschluss, für mehr als 2 Jahre die Kündigung von Mieterinnen und Mietern auszuschließen, die wegen der Covid-19 Pandemie ihre Miete nicht zahlen können. Das Kabinett folgt damit der dringenden Forderung des Deutschen Mieterbundes, Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnung und/oder Gewerberäume zu schützen.
Nachdem wir vergangenen Donnerstag, 12.03.20, aufgrund der erhöhten Infektionsgefahr begonnen haben, persönliche Beratungsgespräche auf Telefontermine umzustellen, haben im Mieterverein am Montag, den 16.03.2020 entschieden die Geschäftsstelle des Mietervereins für den Publikumsverkehr zu schließen. Beratungstermine werden als telefonische Beratungsgespräche zum vereinbarten Termin durchgeführt. Mitglieder, mit...
(dmb) Durch Betriebsschließungen, Kurzarbeit oder mangelnde Aufträge wird die bisherige Lebensgrundlage vieler Mieter kurzfristig entfallen. Die Pflicht zur Mietzahlung wird sie vor kaum überwindbare Herausforderungen stellen. Der Bundesgesetzgeber muss sofort handeln, um Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnungen und deren Kündigung sowie der Kündigung der für den Lebensunterhalt erforderlichen Gewerberäume zu schützen.
Die Ausbreitung des Corona-Virus und die Empfehlung der Bundesregierung, zu Hause zu bleiben und soziale Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren, drohende Ausgangssperren - die Verunsicherung bei vielen Mietern ist groß. Die Anwendung vieler mietrechtlicher Vorschriften würde in der derzeitigen Situation zu vollkommen unangemessenen Folgen führen. Unser Dachverband, der Deutsche Mieterbund, beantwortet nachfolgend...