Der Mieterverein Dortmund rät Mietern in Fällen einer Mieterhöhung nach § 557 BGB ihre Zustimmung nicht zu erteilen.
Nach dem Rückzug der LEG NRW aus vielen Umbau- und Modernisierungspro-jekten (u.a. Dorsten-Barkenberg) jetzt das Scheitern des LEG-Verkaufs erklären!
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