12. Oktober 2016 (Wohnungspolitik, Miet- und Wohnungsrecht)

Dortmund-Westerfilde: 270 Wohnungen der Kolonie Westhausen zum 01.10.2016 verkauft – Conwert-Gruppe neue Eigentümerin

Zum 01. Oktober 2016 haben 270 Wohnungen in Dortmund-Westerfilde den Eigentümer gewechselt. Betroffen sind die Mieterinnen und Mieter der Kolonie Westhausen in den Straßen Mastbruch 3, 2-18, Ringstr. 2-6, Rudolfstr. 1-3, Wehrling 1-19, 2-26 und Westerfilder Str. 49-71. Ende September erhielten sie ein Schreiben ihrer bisherigen Vermieterin, der Wohnpark Westhusen GmbH & Co. KG

. Diese informiert darin über den Eigentümerwechsel zum 01.10.2016 an die conwert Wali Invest GmbH. Die neue Eigentümerin ist eine Tochterfirma der österreichischen Conwert-Gruppe. Diese befindet sich derzeit in einem ‚freundlichen‘ Übernahmeprozess durch die Vonovia.

 „Vermutlich handelt es sich um einen Ankauf durch die Conwert-Gruppe, der mit Vonovia noch nicht abgestimmt ist. Mit weiteren 270 Wohnungen in Westerfilde, kann Vonovia die Vorteile des Stadterneuerungsprogramms noch umfangreicher nutzen und sein Wohnungsangebot vielfältiger gestalten. Das ist eine große Chance für Vonovia, die auch Vorteile für die Mieter bringen kann.“, sagte Dr. Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund.

Was bedeutet der Verkauf für die Mieter?

Grundsätzlich gilt: Wer ein Haus erwirbt, "kauft" auch die Mieter und die Mietverträge. "Kauf bricht nicht Miete" bestimmt der § 566 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

„Deshalb sind keine neuen Vereinbarungen erforderlich. Also: Nichts unterschreiben und erst rechtlichen Rat einholen. Die Mieterschutzrechte gelten weiter! “,  erklärte Rechtsanwalt Dieter Klatt, Rechtsberater beim Mieterverein Dortmund.

Kautionsübertragung nicht zustimmen!

Im Informationsschreiben an die Mieter zum Eigentümerwechsel findet sich auch eine Zustimmungserklärung zur Kautionsübertragung.

 „Im ersten Moment erscheint es vielleicht nachvollziehbar zu sein, dass die Mietkaution auf den neuen Eigentümer übergehen soll. Doch das Mietrecht (§566a BGB) nimmt den neuen Eigentümer ohnehin in die Pflicht. Die Mieter haben Ansprüche auf Rückzahlung der Kaution gegenüber dem Alt- und Neueigentümer. Sollte der Erwerber zahlungsunfähig sein, haftet der Voreigentümer. Stimmen Mieter daher der Kautionsübertragung zu, verzichten Sie freiwillig auf ihnen gesetzlich zu stehende Mieterrechte. Wir empfehlen daher allen betroffenen Mietern, der Übertragung der Mietkaution nicht zuzustimmen., erläuterte Rechtsanwalt Dieter Klatt.

Weitere Mieter-Tipps gibt der kostenfreie Ratgeber „Eigentümerwechsel“. Dieser ist unter www.mvdo.de/ratgeber.html abrufbar und in der Geschäftsstelle des Mietervereins in der Kampstr. 4 erhältlich.

Noch keine Kontaktdaten der neuen Verwaltung

Bis zum 14.Oktober gab es für die Mieter noch keine Informationen, bei wem sie sich im Falle eines Mangels melden können und an wen die neue Miete überwiesen werden soll. Nach Rücksprache mit dem Conwert-Servicebüro in Essen, können sich Mieter bei Mängeln dort unter der Nummer: 0201 105 58 21 melden. Ein Informationsschreiben solle demnächst verschickt werden.

Hintergrund: Die 270 Wohnungen der Kolonie Westhausen wurden von der Veba zum 01.12.1998 an die Waldburg GbR veräußert. Im Jahr 2009 übernahm die Westerfilde GbR, später Wohnpark Westhusen GbR (mit Herrn Udo Krollmann als einem gesetzlichen Vertreter) bzw. Wohnpark Westhusen GmbH & Co KG den Wohnungsbestand.

Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. // 11.10.2016


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