26. Januar 2018 (Miet- und Wohnungsrecht)

Vom Vermieter bestellt vom Mieter gezahlt - Ablese-Dienstleister

Strom, Gas, Internet und Telefon. Über zahlreiche Internet-Vergleichsportale wie Check24 und Verivox haben Mieter ihre Ausgaben so gut im Blick wie nie zuvor. Sie können Preise vergleichen, Angebote finden und Energie- und Kommunikationskosten so gering wie möglich halten. Bei Wohngebäuden mit Zentralheizung entscheidet jedoch der Vermieter über den Energieversorger und über die Ablesefirma. Wie teuer diese Ablesekosten sind ist relativ egal, denn die Zeche zahlt der Mieter.

Es ist ein Riesenmarkt, auf dem wenige Anbieter Umsätze im Milliardenbereich generieren. Ein Markt, von dem in der Öffentlichkeit nur selten geredet wird und bei dem die von Wirtschaftsliberalen oft gepriesenen Kräfte von Angebot und Nachfrage nur noch bedingt greifen. Wenn der Heizungsableser kommt, klingelt es in den Kassen einer Handvoll Unternehmen. Kleinere, regionale Anbieter haben kaum eine Chance.

Fonds, Holdings, Konsortien

Die Zahlen sprechen für sich: Auf die beiden Marktführer Techem und Ista entfallen über 50 Prozent des Gesamtmarktvolumens, auf die größten fünf Anbieter insgesamt über 70 Prozent. Jeweils mehr als 700 Millionen Euro Umsatz sowie Gewinne von 200 bis 300 Millionen Euro konnten die beiden Platzhirsche Techem und Ista in den Jahren 2012 bzw. 2013 verbuchen. Solche Gewinne locken natürlich internationale Finanzinvestoren. Folglich ist die in Essen ansässige Ista in Besitz 

eines chinesischen Konsortiums um die Holding CKI. Techem aus Eschborn gehört dem Macquarie European Infrastructure Fund II. In Broschüren für Anleger warb Ista bereits 2007 mit operativen Gewinnmargen von über 40 Prozent und lobte ganz offen den schwachen Wettbewerb in der Branche als Garant für überdurchschnittliche Gewinne.

Die Konzentration von wenigen Anbietern am Markt bemängelten Verbraucherschützer über viele Jahre hinweg. 2010 veröffentlichte die gemeinnützige Gesellschaft co2online eine Studie, die aufzeigte, dass die deutschen Mieter jährlich rund 195 Millionen Euro zu viel für Messdienstleister bezahlen. 2015 schaltete sich schließlich das Bundeskartellamt ein, nahm die Submetering-Branche, also die individuelle Erfassung und Abrechnung von Verbrauchsdaten für Mehrfamilienhäuser, unter die Lupe und veröffentlichte im Mai 2017 einen umfangreichen Abschlussbericht.

Mangelnde Preissensibilität

Das Grundproblem sieht das Bundeskartellamt in der Tatsache, dass die Kosten für das Ablesen in der Regel vom Mieter getragen werden, Auswahl und die Beauftragung des Ablesedienstes jedoch aufseiten des Vermieters liegen. Dessen Preissensibilität sei dadurch nicht sehr stark ausgeprägt, schließlich legt er die Kosten über die Betriebskosten auf den Mieter um. Der kann wiederum verlangen, dass der Vermieter dem Wirtschaftlichkeitsgebot nachkommt und zu hohe Kosten nicht auf die Mieter abwälzt, gleichzeitig hat der Mieter aber eine sogenannte Darlegungslast. Er muss nachweisen, dass es einen günstigeren Messdienstleister gibt.

Darüber hinaus schließen die großen Anbieter geschickt die vorhandenen Räume auf dem Markt, und zwar durch lange Vertragslaufzeiten und exklusive Technik, die nicht mit Systemen anderer Anbieter kompatibel ist. Das macht es insbesondere den rund 200 bundesweit ansässigen kleineren Anbietern schwer Fuß zu fassen.

Empfehlungen statt Regeln

Doch trotz dieser Machtkonzentration auf einige wenige Anbieter und trotz der unglücklichen Dreiecksverbindung zwischen Vermietern, Ablese-Dienstleistern und Mieter schlägt das Kartellamt keine konkrete Regelung vor, sondern empfiehlt nur einige Maßnahmen, wie etwa die Förderung der Interoperabilität (also die Kompatibilität) von Zählern, eine Vereinheitlichung der Eichfristen und Nutzungsdauern der Zähler sowie eine verbesserte Transparenz für die Wohnungsmieter durch Informationsrechte und Ausschreibungspflichten.

Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB) reichen diese Empfehlungen nicht: „Die Konsequenz müsste aus unserer Sicht sein, dass die Ausnahmeregelung der Heizkostenverordnung gestrichen werden muss, wonach bei Heizkostenabrechnungen auch Verwaltungskosten auf Mieter abgewälzt werden dürfen. Ist das korrigiert, muss also der Vermieter die Kosten der Abrechnung zahlen. Damit haben wir automatisch Wettbewerb und geringere Kosten bei den Abrechnungsfirmen.“

Vermieter vor Ort

Die großen Wohnungsunternehmen in der Region bleiben bei diesem Thema auf Anfrage wenig konkret. Die Presseabteilung der LEG antwortet auf Nachfrage: „Wir arbeiten in Dortmund mit großen Anbietern wie Techem, Ista, Skibatron und Brunata, aber auch mit regional kleineren Ablesediensten wie Mittendorf, A&S oder BFW zusammen. So versuchen wir stets, die besten Konditionen für unsere Mieter zu realisieren.“ Bei der Dortmunder DOGEWO21 heißt es, man arbeite „mit verschiedenen Abrechnungsunternehmen jeder Größe zusammen.“ Vonovia geht noch einen Schritt weiter und setzt verstärkt auf das Smartmetering, also die intelligente Vernetzung von Ablesestellen. Weil das Geschäft lukrativ zu sein scheint, hat das Wohnungsunternehmen kurzerhand eine Tochtergesellschaft gegründet und nimmt das Ablesen bereits in 30.000 Wohnungen selbst in die Hand.

Anbieterliste für Vermieter

Mietern bleibt letztendlich nur die Möglichkeit, sich an den Vermieter zu wenden und nachzufragen, ob er verschiedene – und insbesondere auch regionale – Anbieter miteinander verglichen hat. Auf der Internetseite www.immo-magazin.de/liste-guenstige-heizungsableser/ finden Sie eine Liste aller Ablese-Dienstleister für das gesamte Bundesgebiet nach Postleitzahlen geordnet. Vielleicht hilft sie Ihrem Vermieter beim Preisvergleich und Sie zahlen zukünftig etwas weniger für den Heizungsableser.

Mirko Kussin, erschienen in Mieterforum Nr. 50 IV/2017


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