25. September 2019 (Wohnungspolitik, Miet- und Wohnungsrecht)

Kosten der Unterkunft (KdU): Neue Angemessenheitsgrenzen

Wichtige Nachrichten für Bezieherinnen und Bezieher von Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Sozialgeld. Seit dem 01.08.2019 gelten in Dortmund neue Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft.

Schriftzug Jobcenter Dortmund

Die Veröffentlichung erfolgte über die Sitzung des städtischen Sozialausschusses am 17.09.2019. Die unten dargestellte Tabelle zeigt in der mittleren Spalte die neuen Angemessenheitsgrenzen für Dortmund im Überblick. Die Anpassungen fallen je nach Personenzahl im Haushalt unterschiedlich aus

Aktualisierung

Vorausgegangen war eine von der Stadt Dortmund in Auftrag gegebene neue Auswertung beim Forschungsinstitut empirica, um das dahinterstehende so genannte „Schlüssige Konzept“ zu aktualisieren. Darin wurde untersucht, zu welchen Mietpreisen Wohnungen in Dortmund im Jahr 2018 angeboten wurden. Aus diesen Ergebnissen wurden die neuen Angemessenheitsgrenzen abgeleitet. Dabei wurde von einem, von der Personenzahl im Haushalt abhängigen Flächenwert ausgegangen und das untere Drittel der angebotenen Wohnungen berücksichtigt. Außerdem wurden die gestiegenen Werte des Betriebskostenspiegels NRW berücksichtigt.

„Angesichts der steigenden Mieten auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt ist eine jährliche Untersuchung der aktuellen Angebotsmieten und Anpassung der Angemessenheitsgrenzen sachgerecht und sinnvoll. Der von uns seit vielen Jahren geforderte Klimabonus bei Mieterhöhungen in Folge von energetischen Sanierungen ist jedoch weiterhin nicht vorgesehen.“, stellt Rechtsanwalt Martin Grebe vom Mieterverein Dortmund fest.

Bruttokaltmiete

Für die Anmietung einer Wohnung oder im Fall einer Mieterhöhung ist für Amt bzw. Jobcenter immer die Gesamtmiete ohne Heizkosten entscheidend, die sogenannte Brutto-Kaltmiete, nicht jedoch der Preis pro Quadratmeter.

„Hier kommt es immer wieder zu Missverständnissen. Wir raten unseren Mitgliedern zudem bei Erhalt einer Kostensenkungsaufforderung des Jobcenters oder Sozialamtes umgehend die Rechtsberatung des Mietervereins aufzusuchen“, so Martin Grebe.

Personen-zahl

Angemessene BRUTTOKALTMIETE in € ALT

Angemessene BRUTTOKALTMIETE in € NEU

Änderung

+ / -

1

415,50 €

437,00

+ 21,50 €

2

517,15 €

539,10

+ 21,95 €

3

618,80 €

641,20

+ 22,40 €

4

790,45 €

823,30

+ 32,85 €

5

942,10 €

1005,40

+ 63,30 €

6

1103,75 €

1107,50

+  3,75 €

Ab 7

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Kostenfreier Ratgeber Unterkunftskosten

Weitere Informationen und Hinweise gibt der kostenfreie Ratgeber Unterkunftskosten, der unter mvdo.de/ratgeber.html und in der Mietervereins-Geschäftsstelle an der Kampstr. 4 erhältlich ist.

Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. // 24.09.2019


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