7. Januar 2016 (Miet- und Wohnungsrecht)

Neues Wohngeld: Kostenfreier Ratgeber beim Mieterverein erhältlich!

Seit 2009 ist das Wohngeld nicht mehr erhöht worden. In den sechs Jahren seither sind die Bruttowarmmieten in Deutschland um 9 % gestiegen. Die Kosten fürs Wohnen belasten vor allem ärmere Haushalte immer mehr: Der Anteil, der vom ihrem verfügbaren Haushaltseinkommen für Miete und Nebenkosten ausgegeben werden muss, stiegt allein zwischen 2010 und 2013 von 35 auf 39 Prozent. Zum 1. Januar 2016 wird nun das Wohngeld deutlich angehoben. 870.000 Haushalte in Deutschland erhalten dann deutlich mehr Wohngeld als bisher – oder überhaupt erstmals welches.

Titelseite Wohngeld-Ratgeber

Quelle: DMB, Fotos: Bohlen, imago (2)

„Dies liegt an der Anhebung der Einkommensgrenzen. Schätzungsweise können in Dortmund 50 - 60 % Haushalte mehr als bisher Anspruch auf Wohngeld haben. Zahlreiche Haushalte erhalten dann neu Wohngeld und sind nicht mehr auf Unterkunftskosten aus dem Arbeitslosengeld II oder der Grundsicherung angewiesen“, erklärte Dr. Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund und Umgebung e.V. 

Mieter sollten daher unbedingt prüfen, ob sich die Wohngeldbeantragung lohnen könnte, empfiehlt der Mieterverein Dortmund. 

Kostenfreier Wohngeld-Ratgeber

Ein kostenfreier Wohngeld-Ratgeber mit Berechnungshilfe ist beim Mieterverein Dortmund in der Kampstr. 4 erhältlich. Der Ratgeber ist auch auf der Internetseite des Mietervereins unter www.mvdo.de/wohngeld.html abrufbar. 

Mitglieder des Mietervereins können sich bei der Rechtsberatung des Vereins auch in Sachen Wohngeld beraten lassen. 

Wohngeld nur auf Antrag

Wohngeld gibt es nur auf Antrag und auch erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung – genau gesagt: rückwirkend zum 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Wer kein Geld verschenken will, stellt den Antrag noch bis zum 31. Januar und reicht gegebenenfalls geforderte Bescheinigungen nach.

Wohngeldstelle ist das Amt für Wohnen und Stadterneuerung der Stadt Dortmund, Südwall 2-4 44122 Dortmund. Antragsformulare sind auch online unter www.wohnungswesen.dortmund.de abrufbar. Auch eine Antragstellung per Post ist möglich. 

Mieter, die bereits Wohngeld erhalten und denen das Wohngeld über das Jahr 2015 hinaus bewilligt worden ist, werden ab Januar 2016 automatisch in den Genuss der höheren Leistungen kommen. Ein Antrag ist dafür also nicht notwendig.


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