3. März 2016 (Miet- und Wohnungsrecht)

Energieversorger / Strom und Gas: Anbieter- und Tarifwechsel

Durch einen Anbieter- oder Tarifwechsel des Strom- bzw. Gaslieferanten kann in vielen Fällen Geld eingespart werden. Kunden können auch gezielt verbraucher- oder umweltfreundliche Anbieter aussuchen. Viele Verbraucher scheuen sich und haben angesichts der Skandale um insolvente Anbieter wie TelDaFax Angst vor einem Wechsel. Eine gute Recherche im Vorfeld ist nötig.

Quelle: www.energieanbieterinformationen.de

Unter dem Motto „Gut informierte Verbraucher sind stärker“ baut der gemeinnützige Verein „Bund der Energieverbraucher“ seit 2013 das Internetportal www.energieanbieterinformation.de auf. Das Projekt wird aus Eigenmitteln des Vereins und durch das Bundesministerium für Verbraucherschutz finanziert. Im Mittelpunkt stehen keine Preisvergleiche, sondern Portraits von Energieanbietern und deren Vertriebsmarken. So finden sich unter anderem detaillierte Informationen zu den Eigentumsverhältnissen und Unternehmensstrukturen, zur Bonität des Unternehmens, verbraucher-(un)freundlichen Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Links zu Kundenbewertungen im Internet. Wer einem Energieanbieter auf den Zahn fühlen will, ist hier an der richtigen Stelle.

Preisvergleich im Internet

Vergleichsportale im Internet sind ein hilfreiches Instrument zur Entscheidungsfindung. Die Dienste werden zumeist kostenlos von gewerblichen Unternehmen angeboten, die sich durch Werbung und Vermittlungsprovisionen finanzieren.

Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, auf der Suche nach einem passenden Anbieter Preisvergleiche mit verschie-denen Online-Tarifrechnern durchzuführen. In den Ergebnissen der Stiftung Warentest (test 3/2013) fiel das Portal www.energieverbraucherportal.de po-sitiv auf, denn es bezieht keine Pro--visionen von Strom- und Gasanbietern. Beim Energieverbraucherportal fließt die Qualität des Unternehmens, u.a. in den Bereichen Umwelt, Regionales Engagement sowie Service mit bis zu 20 % in das Gesamturteil ein. Kunden können dabei selbst entscheiden, ob diese Kriterien in die Bewertung mit einfließen sollen.

Nach einer Entscheidung für einen neuen Anbieter sollten immer die Daten, die beim Online-Tarifrechner angegeben waren, mit den Daten auf der Internetseite des Energieversorgers selbst abgeglichen werden. Die Vergleichsportale übernehmen oftmals keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.

Wechsel ohne Internet

Wer einen neuen Anbieter sucht und das nicht über das Internet machen möchte, kann die Beratungsangebote der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen. Hilfreich sind auch die Bewertungen von Stiftung Warentest und ÖKO-TEST. In jedem Fall lohnt es sich, bei seinem aktuellen Anbieter nach einem neuen Tarif zu fragen.

Ökostrom

Bei einer Entscheidung für einen Ökostromtarif empfiehlt es sich darauf zu achten, dass der Anbieter den angebotenen Strom aus erneuerbaren Energien bezieht und gleichzeitig in deren Ausbau investiert. Die Kreisgruppe des Bundes für Umwelt und Naturschutz Dortmund (www.bund-dortmund.de ) hat einen Vergleichsrechner für die Anbieter Naturstrom, EWS Schönau, Lichtblick und Greenpeace Energy erstellt. Diese sind von Umweltverbänden empfohlen und haben keine Verflechtungen mit den großen Atom- und Kohlekonzernen. 

Aufgepasst!

• Bei allen Vergleichsportalen und Tarifrechnern muss der eigene Energieverbrauch angegeben werden. Er ist der letzten Rechnung zu entnehmen und gilt als Richtwert für den zu erwartenden Verbrauch im kommenden Jahr.

• Die Preisrechner stellen die Wechselangebote in der Regel dem (teuren) Grundversorgungstarif des heimischen Energieversorgers am Wohnort gegenüber. Wer bereits einen anderen Tarif nutzt oder bei einem anderen Anbieter Kunde ist, muss diese Daten angeben, um einen korrekten Preisvergleich zu erhalten.

• Durch Voreinstellungen der Vergleichs-portale werden bestimmte Anbieter „nach vorne“ gebracht. Die Voreinstellungen lassen sich jedoch leicht zurücksetzen und an individuelle Bedürfnisse anpassen. Zu deaktivieren sind beispielsweise die Einstellungen „nur Tarife mit Wechselmöglichkeiten anzeigen“ und „nur Tarife mit hoher Kundenbewertung anzeigen“, da hier lediglich die Tarife angezeigt werden, bei denen der Kunde einen Vertrag mit dem Anbieter über den Tarifrechner direkt abgeschlossen hat.

• Vorsicht geboten ist auch bei hervorgehobenen Angeboten oder sog. „Tipps“. Dies sind oftmals reine Anzeigen, die die Anbieter bei den Preisrechnern bezahlen.

• Von Anbietern mit Angeboten zur Vorkasse- oder Kautionszahlung ist abzuraten. Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens, erhalten Sie meist keine Rückzahlung.

• Auch Angaben zu freien Kilowattstunden sind mit Vorsicht zu genießen, diese gelten oft nur für das erste Jahr und werden ggf. in der Jahresabrechnung verrechnet.

• Als vielgenutztes Lockmittel werden Bonuszahlungen gebraucht. Dabei ist eine gründliche Prüfung wichtig, weil Bonuszahlungen meist an eine Mindestvertragslaufzeit gekoppelt sind. Im zweiten Jahr ist der scheinbar günstige Tarif dann teurer als vermutet.

• Bei sog. Paketpreisen sollte der genaue Stromverbrauch bekannt sein, da jeder Mehrverbrauch in Kilowattstunden abgerechnet wird. Ein weiterer Nachteil ist, dass Sie bei Minderverbrauch trotzdem den vollen Paketpreis zahlen müssen. Strompreisgarantien werden oft nur eingeschränkt gegeben oder sind häufig an lange Mindestvertragslaufzeiten gekoppelt.

Autoren: Tobias Scholz/Mila Ellee, erschienen im MieterForum 2/2015


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