19. Februar 2016 (Miet- und Wohnungsrecht, LEG NRW)

Mieterverein kritisiert LEG

Betriebskosten-Widersprüche werden nur schleppend bearbeitet – Mieter werden stattdessen mit unberechtigten Mahnungen unter Druck gesetzt.

Zahlreiche LEG-Mieter beauftragten den Mieterverein Dortmund an der Kampstraße mit der Überprüfung der Betriebskostenabrechnung:

 

  • Die zuständigen Rechtsberater des Mietervereins erstellten Widersprüche und forderten die Rechnungsbelege für die weitere Prüfung an. Die von der LEG geforderten Nachzahlungsbeträge wurden durch die Mieter zurückbehalten.
  • Forderte die LEG nicht gerechtfertigte Anpassungen der Betriebskostenvorauszahlungen, wurden diese zurückgewiesen.
  • Die LEG bestätigte den Eingang der Widersprüche und kündigte eine Bearbeitung und eine baldige Stellungnahme an (siehe Anlage 1).
  • Doch statt Antworten auf die Widerspruchsschreiben zu erhalten, fanden die Mieter Mahnungen der LEG über angebliche Mietrückstände in ihren Briefkästen (siehe Anlage 2). Aus den Mahnungen ist nicht ersichtlich, wie sich die angeblichen Mietrückstände zusammensetzen. Dort ist nur ein Pauschalbetrag genannt.

    „Durch kurze Zahlungsfristen und die Androhung gerichtlicher Schritte fühlen sich die Mieter unter Druck gesetzt und sind sauer auf die LEG,“
    erklärte Dr. Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund und Umgebung e.V.
  • Wenn nach mehreren Monaten oder sogar erst nach mehreren Jahren Rechnungsbelege beim Mieterverein eintreffen, stellt die LEG die Nachzahlungsbeträge sofort wieder fällig und die Mieter erhalten neue Mahnungen.
  • Eine angemessene Bearbeitungszeit zur Prüfung und Bearbeitung wird nicht eingeräumt.

Kein neues Problem

Für den Mieterverein sind die andauernden Mahnungen und ausbleibende Antworten nicht neu. Im Sommer 2015 wurde dieses Problem  LEG-Vorstand Holger Hentschel  in einem Gespräch mitgeteilt. Bei Problemen sollte sich der Mieterverein an die Niederlassungsleitung Dortmund bzw. die Bereichsleitung Ruhrgebiet wenden.

„Diese Möglichkeit haben wir selbstverständlich genutzt und dann auch Antworten und Belege der LEG erhalten. Teilweise auch unvollständig, wie beim 2013 angekauften Promonoria-Bestand. Das Problem tritt aber so häufig auf, so dass wir unsere Widersprüche gleich an die Geschäftsführung schicken müssten, um eine zeitnahe Bearbeitung aller Widersprüche zu erreichen. Das kann nicht die Lösung sein. Die Betriebskostenabteilung scheint der Menge an Widersprüchen nicht gewachsen zu sein. Zudem ist die Abstimmung mit dem Forderungsmanagement unzureichend. Mit Sorge blicken wir daher auch auf den Ankauf von 13.800 Wohnungen von der Vonovia in NRW, der im November bekannt gegeben wurde“, so Dr. Tobias Scholz weiter.

Tipps für betroffene Mieter

„Betroffenen Mietern raten wir die Mahnungen mit Bezug auf die Widersprüche zur Betriebskostenabrechnung schriftlich zurückzuweisen und zudem eine Aufschlüsselung des Zahlungsrückstandes zu verlangen, um ggf. tatsächliche Rückstände aus der Mietzahlung erkennen zu können. Mieter sollten dann auch überprüfen, ob ggf. Mieterminderungen als Mietrückstand gebucht sind. In diesen Fällen sollten Mieter den Minderungsbetrag mit der LEG klären“, sagte Rechtsanwalt Martin Grebe, Leiter Miet- und Wohnungsrecht beim Mieterverein Dortmund.

Mitglieder des Mietervereins sollen die Mahnschreiben zur Bearbeitung an den Mieterverein Dortmund, Kampstr, 4, 44137 Dortmund schicken.

Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. // 19.02.2016


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