9. Juli 2016 (Miet- und Wohnungsrecht)

Einbruchsschutz: Tipps für sicheres Wohnen

Ein Alptraum: Man kommt nach Hause und die Wohnung ist verwüstet. Geöffnete Schubladen, durchwühlte Schränke, wertvolle Gegenstände, Schmuck und Bargeld fehlen. Einbrecher waren am Werk! Ein Schock. Besonders belastend für die Opfer: das Eindringen in die Privatsphäre. Das Gefühl, in den eigenen vier Wänden nicht mehr sicher zu sein, ist für viele Opfer meist schlimmer als der verursachte Sachschaden.

Die Meldungen in Presse, TV und Hörfunk mehren sich seit Monaten: Es gibt immer mehr Einbrüche – sowohl in Deutschland als auch in Nordrhein-Westfalen. Allein 2015 zahlten Hausratversicherungen bundesweit über 500 Mio. Euro an die Opfer von Haus- und Wohnungseinbrüchen. Dabei mag den ein oder anderen überraschen: Diebe kommen nicht etwa in der Nacht, wenn alles schläft. Tatsächlich ereignen sich laut Analyse des Gesamtverbandes der Versicherer die meisten Einbrüche tagsüber zwischen 10 und 18 Uhr.
Also dann, wenn die Bewohner nicht zu Hause, sondern bei der Arbeit, in der Schule, beim Einkauf oder beim Sport sind.

Kein Anspruch

In den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der Einbrüche verdoppelt. Kein Wunder, dass das Sicherheitsbewusstsein wächst. Viele wollen ihr Hab und Gut besser schützen. Aber als Mieter sind Sie selbst in der Pflicht. Einen Anspruch auf Sicherheitsmaßnahmen, die durch den Vermieter vollzogen werden, gibt es nicht. Tut er es dennoch, darf er die Miete erhöhen. Durch den verbesserten Einbruchsschutz hat er die Mietsache aufgewertet und darf einen höheren Preis verlangen.

Einen Handlungsbedarf sieht auch die Politik: Um Wohnungen besser vor Einbrüchen zu schützen, gibt es inzwischen einige öffentliche Fördertöpfe (z.B. über die KfW-Bank), durch die Umbaumaßnahmen (teil-)finanziert werden können. Zum Beispiel der Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungstüren. Durch spezielle Schließtechniken und Sicherheitsmechanismen, stellen Sie für ungewollte Gäste ein größeres Hindernis dar – und dauert es zu lange, eine Tür aufzuhebeln, geben Einbrecher ihr Vorhaben häufig auf. Zu groß ist die Gefahr entdeckt zu werden.

Schutzmaßnahmen durch den Mieter

Um es Einbrechern schwerer zu machen, müssen Türen und Fenster nicht zwingend ausgetauscht werden. Oft lassen sie sich sicherheitstechnisch nachrüsten, etwa mit einem in der Wand verankerten zusätzlichen Stangenschloss. Für Fenster gibt es stoßsichere Folien, die ein schnelles Einschlagen des Glases verhindern.

Wichtig für Sie als Mieter: Nehmen Sie nur Veränderungen vor, die nicht in die Bausubstanz eingreifen. Dazu zählen u.a. der Einbau eines technisch aufwendigeren Türschlosses oder die Umrüstung auf abschließbare Fenster- und Balkontürgriffe. Jede weitere bauliche Maßnahme benötigt die vorherige Zustimmung des Vermieters. Und: Ziehen Sie aus, kann der Vermieter verlangen, dass die von Ihnen vorgenommenen Veränderungen zurückgebaut werden. Bewahren Sie deshalb unbedingt die ursprünglichen Schlösser und Griffe auf. Um späteren Ärger zu vermeiden, kann es sich lohnen, bereits vor dem Umbau das schriftliche Einverständnis Ihres Vermieters einzuholen. Darin kann bei hohen Investitionen auch eine Vergütung im Falle des Auszuges vereinbart werden.

Erfreuliches Beispiel

Auch Vermieter haben ein Interesse daran, Objekte besser zu schützen. Die  Dortmunder Wohnungsgenossenschaft Spar- und Bauverein unterstützt ihre Mieter beim Einbau von Schutzmaßnahmen. Die Mieter der rund 12.000 Genossenschaftswohnungen können aus verschiedenen Maßnahmen wie dem Einbau von Fensterschlössern oder Panzerriegeln für die Haustür auswählen. Die Hälfte der Kosten zahlt der Spar- und Bauverein.
Ein guter Anfang. Es bleibt zu hoffen, dass weitere Wohnungsgesellschaften dieses Modell übernehmen.

Tipps zum Einbruchsschutz

  • Schließen Sie Haus-/ Wohnungstüren sowie alle Fenster, auch wenn Sie das Haus nur kurz verlassen. Eine nur ins Schloss gezogene Tür oder gekippte Fenster werden von Einbrechern in Sekundenschnelle geöffnet. 
  • Sichern Sie Fenster und Balkontüren auch in den oberen Stockwerken. Leitern, Gartenmöbel oder Mülltonnen können als Kletterhilfe dienen.
  • Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus leben, halten Sie die Eingangstür geschlossen und prüfen Sie immer, wen Sie ins Haus lassen (nutzen Sie – falls vorhanden – die Gegensprechanlage).
  • Lassen Sie bei (teil-)verglasten Türen niemals den Schlüssel von innen stecken. Einbrecher können die Scheibe einschlagen und mit dem Schlüssel die Tür öffnen.
  • Verstecken Sie keinen Ersatzschlüssel außerhalb der Wohnung. Fakt ist: Einbrecher kennen fast jedes Versteck.
  • Sollten Sie Ihren Schlüssel zusammen mit Hinweisen auf ihren Wohnort verloren haben (z.B. Handtasche mit Schlüssel und Personalausweis), wechseln Sie unverzüglich den Schließzylinder Ihrer Tür aus.
  • Sollten Sie länger nicht zu Hause sein, bitten Sie Verwandte oder Bekannte, die Wohnung bewohnt aussehen zu lassen, indem sie den Briefkasten leeren, Rollläden und Vorhänge öffnen und schließen. Nutzen Sie Zeitschaltuhren, um Ihre Wohnung stundenweise zu beleuchten.
  • Hinterlassen Sie keine Notiz auf dem Anrufbeantworter, im Internet oder für den Paketboten, dass Sie nicht zu Hause sind.
  • Lassen Sie Wertsachen nicht offen herumliegen. Sie sollten vom Fenster aus nicht zu sehen sein.
  • Fotografieren Sie wichtige Wertgegenstände, damit sie im Falle eines Einbruchs leichter identifiziert werden können.
  • Sollten Sie verdächtige Personen oder Situationen in der Nachbarschaft beobachten, rufen Sie die Polizei über den Notruf 110. Lieber einmal zu oft als einmal zu selten.

 Erschienen im MieterForum Nr. 44 II/2016


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