21. September 2018 (Miet- und Wohnungsrecht)

Neue Angemessenheitsgrenzen

Wichtige Nachrichten für Bezieherinnen und Bezieher von Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Sozialgeld. Seit dem 01.08.2018 gelten in Dortmund neue Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft. Diese sind je nach Personenzahl im Haushalt von 20 bis knapp 50 Euro gestiegen.

Foto: Tobias Scholz

Aktualisierung

Vorausgegangen war eine von der Stadt Dortmund in Auftrag gegebene neue Auswertung beim Forschungsinstitut empirica, um die letztmalig zum 01.08.2017 erhöhten Werte und das dahinterstehende so genannte „Schlüssige Konzept“ zu ak­tualisieren. Darin wurde untersucht, zu welchen Mietpreisen Wohnungen in Dortmund im Jahr 2017 angeboten wurden. Aus diesen Ergebnissen wurden die neuen Angemessenheitsgrenzen abgeleitet. Dabei wurde von einem, von der Personenzahl im Haushalt abhängigen Flächenwert ausgegangen und das untere Drittel der angebotenen Wohnungen berücksichtigt. Außerdem wurden die gestiegenen Werte des Betriebskostenspiegels NRW berücksichtigt. „Angesichts der steigenden Mieten auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt ist eine jährliche Untersuchung der aktuellen Angebotsmieten sachgerecht und sinnvoll. Der von uns seit vielen Jahren geforderte Klimabonus bei Mieterhöhungen in Folge von energetischen Sanierungen ist jedoch weiterhin nicht vorgesehen“, stellt Rechtsanwalt Martin Grebe vom Mieterverein Dortmund fest.

Bruttokaltmiete

Für die Anmietung einer Wohnung oder im Fall einer Mieterhöhung ist für Amt bzw. Jobcenter immer die Gesamtmiete ohne Heizkosten entscheidend, die sogenannte Brutto-Kaltmiete, nicht jedoch der Preis pro Quadratmeter. „Hier kommt es immer wieder zu Missverständnissen. Wir raten unseren Mitgliedern zudem bei Erhalt einer Kostensenkungsaufforderung des Jobcenters oder Sozialamtes umgehend die Rechtsberatung des Mietervereins aufzusuchen“, so Martin Grebe.

Weitere Informationen und Hinweise gibt der kostenfreie Ratgeber Unterkunftskosten. Dieser ist ebenfalls in der Mietervereins-Geschäftsstelle an der Kampstr. 4 erhältlich.

Autor: Tobias Scholz, erschienen in Mieterforum Nr. 53 III/2018


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