23. Dezember 2019 (Miet- und Wohnungsrecht)

Deutliche Wohngelderhöhung ab 2020: Kostenfreier Ratgeber beim Mieterverein erhältlich!

Seit 2016 war das Wohngeld nicht mehr erhöht worden. Schneller als bisher hat der Bundestag für 2020 eine Wohngelderhöhung beschlossen. Das hat früher auch schon sechs, acht oder gar zehn Jahre gedauert. Ab jetzt ist Schluss mit diesen langen Spannen: Der Bundestag beschloss eine Dynamisierung des Wohngelds. Es wird künftig automatisch alle zwei Jahre angepasst.

Ratgeber Wohngeld, Titelseite

1,2 Mrd. Euro kostet die Anhebung im Jahre 2020. Sie vergrößert auch die Gruppe der Anspruchsberechtigten: 660.000 Haushalte in Deutschland erhalten ab dem 1. Januar Wohngeld – 180.000 mehr als zuletzt. „Dies liegt an der Anhebung der Einkommensgrenzen. Zahlreiche Haushalte erhalten dann neu Wohngeld und sind nicht mehr auf Unterkunftskosten aus dem Arbeitslosengeld II oder der Grundsicherung angewiesen. Mieter sollten daher unbedingt prüfen, ob sich die Wohngeldbeantragung lohnen könnte, empfiehlt der Mieterverein Dortmund.“, erklärte Dr. Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund und Umgebung e.V.

Kostenfreier Wohngeld-Ratgeber

Ein kostenfreier Wohngeld-Ratgeber (pdf) ist beim Mieterverein Dortmund an der Kampstr. 4  erhältlich. Der Ratgeber ist auch auf der Internetseite des Mietervereins unter www.mvdo.de/wohngeld.html abrufbar.

Mitglieder des Mietervereins können sich bei der Rechtsberatung des Vereins auch in Sachen Wohngeld beraten lassen.

Wohngeld nur auf Antrag

Wohngeld gibt es nur auf Antrag und auch erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung – genau gesagt: rückwirkend zum 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Wer kein Geld verschenken will, stellt den Antrag im Laufe des Januars, spätestens bis zum 31. Januar 2020 und reicht gegebenenfalls geforderte Bescheinigungen nach.

Wohngeldstellen in unserem Vereinsgebiet

Wohngeldstelle Dortmund
Wohngeldstelle Castrop-Rauxel
Wohngeldstelle Lünen
Wohngeldstelle Waltrop

Mieter, die bereits Wohngeld erhalten und denen das Wohngeld über das Jahr 2019 hinaus bewilligt worden ist, werden ab Januar 2020 automatisch höhere Leistungen bekommen. Ein Antrag ist dafür also nicht notwendig.


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