Hier stellen wir aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Mietrecht vor.
Wer eine Wohnung mietet, kann sich heutzutage seinen Stromanbieter meistens frei aussuchen. Der Vermieter darf nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW und der Mietervereine nicht im vorgefertigten Mietvertrag ein Angebot zur Energielieferung unterbringen. Das aber haben die Vonovia-Tochterfirmen Deutsche Annington Beteiligungsverwaltungs-GmbH und die MIRA Grundstücksgesellschaft mbH gemacht.
„Wir begrüßen, dass die Landesregierung auf unsere Kernforderung eingeht, indem Sie die landesrechtlichen Regelungen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter zunächst auf ihre Wirksamkeit hin überprüft, anstatt sie einfach auslaufen zu lassen. Wir freuen uns, dass die Arbeit unseres eigens dafür gegründeten Bündnisses offenbar eine erste Wirkung zeigt“, machte Hans-Jochem Witzke, Sprecher des Bündnisses „Wir wollen wohnen!“...
Bis Mitte Februar lag der für Ende 2018 angekündigte Bauantrag für die Sanierung des Hannibal 2 immer noch nicht vor. Trotzdem ist seit dem Jahreswechsel Bewegung in die Angelegenheit gekommen.