Im Herbst 2012 führte der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. mit Unterstützung des örtlichen Mieterbeirats eine Mängelanalyse in den 505 Mietwohnungen der MSA-Siedlung in Dortmund-Scharnhorst durch. Sabine Schmidt, Raumplanungsstudentin an der TU Dortmund, beurteilte die 49 Häuser von außen und führte eine Umfrage unter den Mieterinnen und Mietern durch.
Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Mietrechtsproblemen. Veranstaltung am Montag, 17. März 2013, 19.00 Uhr, VHS Dortmund
Deutsche Annington strukturiert Unternehmensfinanzierung vor Börsengang neu. Mietervereine sehen Annington bei Instandhaltung und sozialverträglicher Modernisierung in der Pflicht.
In einem vielbeachteten aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) zur Frage der Tierhaltung in Mietwohnungen Stellung genommen. In dem entschiedenen Fall enthielt eine kleingedruckte Passage des Mietvertrages einer Genossenschaftswohnung den Satz: „Das Mitglied ist verpflichtet, keine Hunde und Katzen zu halten.“ Der BGH befand dieses für rechtswidrig und die Vertragspassage damit für nichtig.
In vielen Bundesländern ist seit Jahren der Einbau elektronischer Rauchwarnmelder vorgeschrieben. Seit dem 1. April 2013 gilt diese Pflicht auch für Nordrhein-Westfalen. Da Rauch im Schlaf nicht wahrgenommen werden kann, übernehmen die Geräte im Brandfall eine „Weckfunktion“ und können somit Menschenleben retten. Der Vermieter muss die Melder einbauen, der Mieter muss die Geräte warten.
Wir laden unsere Mitglieder herzlich zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung ein.