In den vergangen Tagen erhielten zahlreiche LEG-Mieterinnen und Mieter in Dortmund, aber auch anderen Städten Nordrhein-Westfalens Post von Ihrer Vermieterin: „Angebot zur Mietvereinbarung nach § 557 BGB zum 01.05.2018 – „Mietpreisgarantie“. Wer der angebotenen Mieterhöhung um 10 Euro im Monat zustimmt, soll 24 Monate lang keine weiteren Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel // § 558 BGB)...