6. September 2012 (Miet- und Wohnungsrecht, Vonovia)

Zwangs-Gebühren für Annington-Mieter beim Kabel TV – Mieterverein Dortmund fordert Wahl- und Kündigungsmöglichkeiten

Im ersten Quartal 2013 sollen im ersten Schritt 42.000 Mieter der Deutschen Annington in NRW ihr Kabelfernsehen über einen neuen Anbieter erhalten, die Deutsche Multimedia Service GmbH (DMSG). Die Gesellschaft ist eine Tochter der Deutsche Annington, die – in Zusammenarbeit mit der Deutschen Telekom – alle 171.000 Wohnungen des Unternehmens mit Fernsehsignalen über das TV-Kabel versorgen soll. Eine bundesweite Umstellung auf die DMSG nach der Internetseite des Unternehmens ist innerhalb der kommenden acht Jahre geplant (vgl. www.deutsche-multimedia.com).

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie auch unsere Pressemitteilung vom 20.03.2014 mit aktuellen Informationen zur Umlagefähigkeit der Kabel-TV-Versorgung auf die Betriebskosten. Anlass ist ein Urteil des Amtsgericht Dormund aus März 2014.

Kabelgebühren sollen als Betriebskosten abgerechnet werden
Auch in Dortmund haben erste der 17.000 Annington-Mieter Post von ihrem Vermieter erhalten, in dem ein Anbieterwechsel zum 01.02.2013 angekündigt wird. Die Kosten für den neuen Basis-Kabel-Anschluss der DMSG in der Höhe von 9,99 sollen verpflichtend auf die Betriebskosten umgelegt werden.
„Mieter, die bisher gar keinen Anschluss des bisherigen Kabelbetreibers nutzen, müssen die Zwangsgebühr für die Deutsche Multimedia Service GmbH (DMSG) nicht akzeptieren. Wir empfehlen der Umlage auf die Betriebskosten zu widersprechen.“ so Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.

„Die zu beobachtende Umstellung ist auf dem Wohnungsmarkt nicht unbekannt, mit der Zahl der betroffenen Wohnungen jedoch eine Besonderheit. Einige Großvermieter versuchen über Kooperationen mit Kabelanbietern oder Telekommunikationsunternehmen die Breitbandversorgung Ihrer Wohnungen zu verbessern, um die Wohnungen besser vermieten zu können. Auf der anderen Seite haben Kabel- und Telekommunikationsfirmen ein sehr großes Interesse an einer solchen Zusammenarbeit. Sie können auf diesem Wege entweder ihr Quasi-Monopol als Kabel-TV-Anbieter sichern, oder als konkurrierender Anbieter dieses aufbrechen. Letzteres trifft auch hier zu. So verschafft sich die Deutsche Telekom durch die Zusammenarbeit mit der Deutschen Annington den Zugang zu 171.000 Wohnungen, die zuvor dem Kabelbetreiber Unitymedia vorbehalten waren.“ so der wohnungspolitische Sprecher des Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V., Dr. Tobias Scholz.

Mieterverein fordert Kündigungsmöglichkeit

Manche Mieter werden das neue Kabel-Angebot zum Zeitpunkt der Einführung vom Preis-Leistungsverhältnis interessant finden oder es zu mindestens testen wollen. Eine Kündigungsmöglichkeit gibt es jedoch nicht. „Wir fordern daher die Deutsche Annington auf ihren Mietern jederzeit ein Kündigungsrecht für den Kabelvertrag einzuräumen.“ so Dr. Tobias Scholz vom Mieterverein Dortmund.
„Gründe für eine Kündigung kann es viele geben. Beispielsweise eine zukünftige Preissteigerung der Annington-Tochter, Unzufriedenheit mit dem Programmangebot, veränderte Fernsehgewohnheiten oder ein Umstieg auf anschlusskostenfreies DVB-T“ so die Begründung von Dr. Tobias Scholz weiter.

Probleme für SAT-Antennen-Nutzer und von Unitymedia-Telefon- und Internet-Kunden

Probleme sollen nach Behauptung der Deutschen Annington-Tochter  auch auf Mieter zukommen, die bisher eine SAT-Anlage für den Fernsehempfang nutzen. Vorhandene Satteliten-Schüsseln müssten dann entfernt werden. Auch für den Fall, „dass die Parabolspiegel früher und unter veränderten Voraussetzungen genehmigt worden sein sollten.“ so die Deutsche Multimedia Service GmbH auf Ihrer Internetseite.

„Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes darf der Vermieter dem Mieter Die Anbringung einer Satelliten-Antenne versagen, wenn die gewünschten Fernsehsender auch über das Kabel-Fernsehen oder andere TV-Anschlüsse empfangbar sind. Mieter haben jedoch den Anspruch auf die Installation einer SAT-Antenne, wenn Programme ihrer Landessprache nur auf diesem empfangbar sind. Auch in anderen Einzelfällen muss unter bestimmten Voraussetzungen eine SAT-Anlage vom Vermieter genehmigt werden.“ so der Dortmunder Mieterschutz-Experte Holger Gautzsch vom Mieterverein Dortmund.

Annington-Mieter, die bei ihrem bisherigen Kabelanbieter Unitymedia Telefon und Internet nutzen, müssen sich rechtzeitig nach einer Alternative umsehen. „Sobald die Annington-Tochter die Kabelversorgung in den Häusern übernimmt, kann auch nicht mehr über Unitymedia telefoniert und ins Internet gegangen werden. Wir gehen davon aus, dass betroffene Annington-Mieter sich selbstständig rechtzeitig um ein neues Angebot kümmern müssen, um ihre Festnetznummer nicht zu verlieren.“ so die Einschätzung Dr. Tobias Scholz vom Mieterverein Dortmund.

Mietertipp

Mieter, die die Zwangsgebühren für das Kabelfernsehen  der Deutschen Annington nicht akzeptieren möchten, können sich zur rechtlichen Beratung und außergerichtlichen Vertretung gegenüber der Deutschen Annington an den Mieterverein Dortmund wenden: Kampstr. 4, 4437 Dortmund, Tel. 0231-557656-0, www.mvdo.de

Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. 06.09.2012


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