11. Mai 2020 (Miet- und Wohnungsrecht, Wohnungspolitik)

Schwächung des Mieterschutzes in Dortmund: Mieter-verein wehrt sich gegen Pläne der Landesregierung

Die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig bezahlbares Wohnen und der Schutz des eignen zu Hauses sind. Ausgerechnet jetzt will NRW-Bauministerin Scharrenbach Mieter-schutzrechte für Mieterinnen und Mieter beschneiden. Die von ihr vorgelegte „Mieterschutz-Verordnung“ schützt weniger Mieter, als die bisherigen Verordnungen des Landes. Ab dem 01. Juli 2020 erwarten Mieter in Dortmund deutliche Verschlechterungen bei Mieterhöhungen (Kappungsgrenze) und dem Kündigungsschutz, wenn Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Auch die Mietpreisbremse soll in Dortmund trotz massiv steigender Mieten bei der Anmietung einer Wohnung weiterhin nicht gelten.

NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (Bildquelle: ©MHKBG 2019 / F. Berger)

Quelle: Eigene Darstellung, Daten aus Stadt Dortmund, Wohnungsmarktberichte 2019, 2012 und 2008 und Begründung MieterSchVO April 2020

Die Folgen für Dortmund hat der Mieterverein Dortmund in einer Stellungnahme (pdf) an die Stadt Dortmund, die Fraktionen im Dortmunder Rat, die OB-Kandidaten und die wohnungspolitischen Sprecher im nordrhein-westfälischen Landtag deutlich gemacht.

Am Freitag, den 15.05.2020 findet im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen eine schriftliche Anhörung von Sachverständigen statt.

„Angesichts der Entwicklung der vergangenen Jahre und der damit verbundenen Anspannung auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt, appellieren wir an die Bauministerin Ina Scharrenbach, die bisherigen erweiterten Mieterschutzrechte aufrecht zu erhalten. Die abgesenkte Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen hatte Scharrenbach u.a. für die Städte Bochum, Dortmund und Essen erst im Juni 2019 auf Grundlage eines Gutachtens eingeführt. Nur ein Jahr später soll sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt wieder entspannt haben? Die Landesregierung macht sich unglaubwürdig!“, sagte Dr. Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund.

Im neuen Gutachten wird auf die Leerstandsentwicklung als wichtigem Indikator für die Anspannung auf dem Wohnungsmarkt Bezug genommen. Dabei werden Daten des Zensus 2011 fortgeschrieben. Ein Abgleich mit den jährlich durch die Stadt Dortmund durch die Stromzählermethode erhobenen Leerstandsdaten gibt es nicht. So weisen die Daten der Stadt Dortmund nicht nur einen deutlich niedrigeren Leerstand aus, sondern insbesondere eine stärker sinkende Leerstandsquote (siehe Abbildung). Im Wohnungswesen und der Immobilienwirtschaft wird allgemein angenommen, dass ca. 3% der Wohnungen für einen funktionierenden Wohnungsmarkt leer stehen müssten.

Quelle: Eigene Darstellung, Daten aus Stadt Dortmund, Wohnungsmarktberichte 2019, 2012 und 2008 und Begründung MieterSchVO April 2020 

„Das vorliegende Gutachten spiegelt die Realität auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt nicht ausreichend wieder. Kommunal erhobene Daten bleiben unberücksichtigt. Gleichzeitig steigen die Mieten, sowohl bei Wiedervermietung als auch bei Bestandsmietern. Der Gutachter hätte zu dem Schluss kommen können, dass auch in Dortmund ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt“, stellt Tobias Scholz fest. 

Zum Hintergrund:

Mietrecht ist Bundesrecht. Mit Hinweis auf sehr unterschiedliche Wohnungsmärkte in Deutschland ist es üblich geworden, zwei- oder mehrstufige Mieterrechte zu schaffen. Hierfür können die Landesregierungen (nicht der Landtag) Verordnungen mit Gebietskulissen erlassen, die die jeweilige Wohnungsmarktsituation angemessen berücksichtigen (sollen).

Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. // 11.05.2020


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