9. März 2021 (Miet- und Wohnungsrecht, Wohnungspolitik)

Nach Ankauf von Grand City Property: Mieter fühlen sich durch Mahnwelle bei Peach Property mit unklaren Forderungen unter Druck gesetzt

In den letzten Wochen erhielten zahlreiche Mieter der Peach Property in Dortmund nicht nachvollziehbare Mahnungen („Zahlungserinnerungen“). Die Wohnungen waren bis En-de 2020 noch im Eigentum des Großvermieters Grand City Property. Zahlreiche durch den Mieterverein vertretene Mieterinnen und Mieter hatten u.a. gegen Betriebskostenabrech-nungen verschiedener Jahre Widerspruch eingelegt und (Teil-)Forderungen sind bis heute streitig.

Keine zwei Monate nach dem Verkauf an Peach Property erhielten zahlreiche Mieter prompt eine Zahlungsaufforderung. Das Problem: Die Zahlungsaufforderung enthält nur einen sogenannten „Saldovortrag“, den Stand offener Forderungen zum 31.12.2020. Wie sich diese Forderungen zusammensetzen, ist nicht weiter erläutert.

„In mindestens einem Fall lässt sich aufgrund vorheriger Mahnungen und der letzten Betriebskostenabrechnung vermuten, dass es sich um noch streitige Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen und nicht angepasste Vorauszahlungen handelt. Möglich wären auch bereits verjährte Forderungen“ erläutert Markus Roeser, Wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund

Auf Anfrage nach einem kompletten Kontoauszug erhielt der Mieterverein bisher die Rückmeldungen, dass zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Unterlagen der vorherigen Verwaltung vorlägen.

„Hier werden Mieter unnötig unter Druck gesetzt. Die bisherigen Informationen lassen vermuten, dass auch streitige Forderungen angemahnt werden. Wir haben Peach Property daher aufgefordert, die Mahnungen auszusetzen und zunächst die Unterlagen der Vorverwaltung zu prüfen und streitige, nicht fällige oder unberechtigte Forderungen herauszunehmen“ so Markus Roeser.

Doch was müssen Mieterinnen und Mieter grundsätzlich beachten, die Mahnungen erhalten, bei denen die angemahnten Beiträge nicht erläutert und nicht nachvollziehbar sind?

„Allgemein gilt bei Mahnungen: Wenn nicht klar ist woher die geforderten Beträge kommen, ist eine schriftliche Zurückweisung der Mahnung sinnvoll, in der die Mieter auch um eine Erläuterung der Forderungen bitten. Nur mit einer genauen Aufstellung können Mieter überprüfen, ob ggf. tatsächlich Rückstände bestehen“, erklärte Rechtsanwältin Silke Schwarz, beim Mieterverein Dortmund.

Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. // 09.03.2021


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