27. Juni 2022 (Wohnungspolitik)

NRW-Koalitionsvertrag: Wohnungspolitik im alten Trott

Trotz einiger guter Ansätze werden die im Koalitionspapier angekündigten Maßnahmen nicht reichen, um eine Wende in der Wohnungspolitik einzuleiten. Das Bündnis „Wir wollen wohnen!“ bewertet den von CDU und Grünen geschlossenen Koalitionsvertrag für NRW aus wohnungspolitischer Sicht als unzureichend.

Trotz der immensen Bedeutung der Wohnungspolitik wird diesem Bereich nur ein unangemessen kleiner Raum im Koalitionsvertrag zugestanden. Bei den wenigen Vorhaben mangelt es vor allem an konkreten Maßnahmen. Viele Aussagen sind stattdessen unterschiedlich interpretierbar oder als Prüfaufträge formuliert.

„Es ist schon bemerkenswert, dass einerseits bedeutungsschwanger ein Recht auf Wohnen zum Staatsziel in die Landesverfassung eingeführt werden soll, andererseits die echten konkreten Verbesserungen zur früheren Politik mit der Lupe im Vertrag gesucht werden müssen,“ meint Hans-Jochem Witzke, Sprecher des Bündnisses und Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes NRW. „Es gibt immer noch zu wenige Ansätze, um die drängende Problematik der hohen Wohnkostenbelastungen und des zu knappen bezahlbaren Wohnraums zu lösen.“

Besonders bei der Wohnraumförderung zeigt sich die zukünftige Landesregierung wenig ambitioniert: 45.000 geförderte Wohnungen bis 2027 sind kaum mehr als bisher! Das Doppelte und Dreifache tut Not. Zumal der Bund seine Förderung kräftig erhöhen will. Die sollte auch in NRW ankommen. Gleichzeitig findet das Land bereits jetzt in der Wohnungswirtschaft nicht genügend investitionsbereite Abnehmer für die Wohnraum-fördermittel, die durch die NRW.Bank ausgereicht werden. Es gibt keinen Hinweis im Koalitionsvertrag darauf, wie dieser Widerspruch künftig aufgelöst werden soll!

Das Bündnis begrüßt zwar die angekündigte Erhöhung der Modernisierungsförderung, diese sollte aber nicht auf Kosten der Neubauförderung gehen. Gleiches gilt für den angekündigten „Dritten Förderweg“ für preisgedämpftes Bauen: Dieser darf kein Fluchtweg sein, weil bislang Mittel der öffentlichen Wohnraumförderung nicht abgerufen werden. Einzig, wenn er ausschließlich mit zusätzlichen Mitteln aus dem Landeshaushalt geschaffen wird, kann so überhaupt ein positiver Beitrag geleistet werden.

Außerdem fehlt es an einem Konzept, welche Akteur:innen dauerhaft günstigen Wohnraum schaffen und erhalten sollen: Die Chance, mit einer landeseigenen Wohnungsgesellschaft die gemeinnützige Wohnungswirtschaft in NRW voranzubringen, möchte die Koalition bewusst nicht wahrnehmen. Begrüßenswert ist hingegen die angekündigte Unterstützung von kommunalen Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften. Jedoch bleibt auch hier unklar, wie dies geschehen soll und wo dies über bestehende Angebote hinausgeht.

Die knappe Formulierung zu Einkommensgrenzen bei Baugruppen und Genossenschaften ist zudem völlig unverständlich. Das reale Problem solcher Gesellschaften liegt bei oftmals fehlendem Eigenkapital in der Gründungsphase. Hier ist Starthilfe durch das Land gefragt, damit solche Angebote für breite Bevölkerungsschichten finanziell in Frage kommen.

Im Bereich des Mieterschutzes begrüßt das Bündnis eine Überarbeitung der sogenannten „Mieterschutzverordnung“, warnt aber zugleich davor, bei der wissenschaftlichen Untersuchung die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen. Das Gutachten der vorherigen Landesregierung war methodisch und inhaltlich heftig kritisiert worden. Nach Auffassung des Bündnisses findet die Verordnung daher in viel zu wenigen Kommunen NRWs Anwendung. Die angekündigte Erhöhung der Kündigungssperrfrist bei Umwandlung in Eigentumswohnungen auf 8 Jahre ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, hilft aber wenig, wenn nicht auch die anderen Mieterschutzvorschriften angemessen Anwendung finden.

Hinsichtlich der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen scheint die neue Landesregierung weder eine Umwandlungsverordnung auf Landesebene zu beabsichtigen noch den Kommunen den nach dem Baulandmobilisierungsgesetz vorgesehenen Genehmigungsvorbehalt ermöglichen zu wollen.

Überraschend umfangreich äußern sich die Koalitionär:innen im Bereich der Bodenpolitik. Förderung von Konzeptvergaben, auch bei landeseigenen Grundstücken und in Kommunen mit Haushaltssicherungskonzepten, sowie die verstärkte Abgabe in Erbpacht sind aus Sicht des Bündnisses richtige Schritte. Welche genaue Rolle der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes zukünftig aber spielen soll, geht aus dem Koalitionsvertrag nicht hervor. Er könnte zu einem Instrument kluger, gemeinwohl-orientierter und langfristig angelegter Bodenpolitik entwickelt werden.

Positiv werden die Ansätze zum studentischen Wohnen und zur Barrierefreiheit gesehen. Die angekündigte Ermittlung des Bedarfs an rollstuhlgerechtem Wohnraum zeigt, dass die Landesregierung hier endlich Verantwortung übernehmen will. Auch die Umsetzung von Barrierefreiheit entsprechend geltenden Normvorgaben folgt langjährigen Forderungen der Sozialverbände. In diesen Bereichen sind die Koalitionär:innen den Forderungen des Bündnisses fast deckungsgleich nachgekommen.

Mit der Erklärung, die Wohnungslosigkeit bis 2030 zu beseitigen, hat sich die neue Landesregierung ein ambitioniertes Ziel gesetzt. Mit dem angestrebten Ausbau von Housing-First-Angeboten wird richtigerweise ein Fokus auf die Notwendigkeit gerichtet, eine ausreichende Anzahl von Mietwohnungen für Wohnungslose zur Verfügung zu stellen. Ohne die Unterstützung der Wohnungswirtschaft wird das Ziel der Beseitigung der Wohnungslosigkeit nicht erreicht werden. Insgesamt fehlt aber eine Aussage zu einer intensiven Verzahnung zwischen Bau- und Sozialministerium, verbunden mit der Einbeziehung der Kommunen, der Wohnungswirtschaft und deren Verbände und den bestehenden Angeboten und Erfahrungen der Freien Wohlfahrtspflege.

Bei der Überwindung der Probleme mit Schrottimmobilien wird hingegen die Sicht der Bewohner:innen in keiner Weise berücksichtigt, eine Partizipation scheint hier nicht geplant zu sein. Auch fehlt es an konkreten Ideen, wie Lösungen in diesem Bereich gefunden werden sollen.

Insgesamt mangelt es dem Koalitionsvertrag an einem Fokus auf die drängenden Probleme des Landes: Es fehlt vor allem in den Ballungsräumen bezahlbarer Wohnraum, die Belastungen insbesondere für Mieter:innen-Haushalte steigen ungebremst. Die Perspektive der Betroffenen taucht zudem im Koalitionsvertrag nicht auf! Mit den aufgezeigten Ansätzen bewegt sich die Schwarz-Grüne Landesregierung zwar in einigen Punkten in die richtige Richtung, absehbar wird sich die Situation aber wegen der zu zaghaften Bemühungen für die Menschen kaum bessern. Aufbruch geht anders!

Pressemitteilung Bündnis "Wir wollen Wohnen" // 27.06.2022

Das NRW-Aktionsbündnis „Wir wollen wohnen!“ ist ein Zusammenschluss bestehend aus Deutscher Mieterbund NRW e.V., Deutscher Gewerkschaftsbund NRW, Paritätischer Wohlfahrtsverband NRW e.V., Landesarbeitsgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt NRW, Caritas in NRW, Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V., Sozialverband Deutschland NRW e.V., Sozialverband VdK NRW e.V. Wir setzen uns ein für den Erhalt und den Ausbau des Mieterschutzes in NRW und für die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum.


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