Nach Recherchen der Ruhr-Nachrichten beabsichtigt die INTWON-Gruppe, alle Wohnimmobilien zu veräußern. Ausgenommen hiervon sollen nur gemischte Immobilien mit Gewerbe und Wohnen sein. In Dortmund wären vom Verkauf die im September 2017 wegen Brandschutzmängeln geräumte Wohnanlage Hannibal 2 und rund 12 Wohnhäuser in der Nordstadt, darunter eine Reihe von Problemimmobilien, betroffen. Während INTOWN Verkaufspläne schmiedet, warten frühere Mieter auf die Rückzahlungen Ihrer Kautionen und bisher in keiner Weise regulierte Schadensersatzansprüche.
"INTOWN stiehlt sich mit den Verkäufen aus der Verantwortung. Das angeblich seit Monaten in Arbeit befindliche Sanierungskonzept für den Hannibal 2 liegt bis heute bei der Stadt Dortmund nicht vor. Die Stadt Dortmund muss daher alle zur Verfügung stehenden planungs- und ordnungsrechtlichen Instrumente nutzen, um den Druck auf INTOWN zu erhöhen. Hierzu gehören beispielsweise Instandsetzungsgebote und Sanierungsgebiete mit Vorkaufsrechten. Ein möglicher Interessent muss die Verpflichtungen für den Brandschutz, aber auch die weiteren Instandhaltungsdefizite (u.a. Aufzüge, Heizungsanlage) einpreisen können." erklärte Dr. Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund.
"Für die Mieterinnen und Mieter ist wichtig, dass bei Wohnungsverkäufen der Grundsatz 'Kauf bricht nicht Miete' gilt. Ansprüche gegenüber dem Vermieter gehen bei einem Wohnungsverkauf oder Verkauf der Eigentümergesellschaft nicht verloren", erläutert Dr. Tobias Scholz weiter.
Hannibal-Mieter/-innen, die ihr Mieterverhältnis gekündigt oder eine Aufhebungsvereinbarung unterzeichnet haben, sind aktuell mit dem Problem konfrontiert, dass INTOWN Kautionen nicht auszahlt. Durch den Mieterverein Dortmund musste daher zwei Mietern bereits empfohlen werden, die Lütticher 49 Properties GmbH bzw. INTOWN auf die Rückzahlung der Kaution zu verklagen. Ein anderer Mieter unterzeichnete eine Aufhebungsvereinbarung mit INTOWN. Darin wurde die Auszahlung der Kaution innerhalb von vier Wochen vereinbart, aber nicht gezahlt. Auch hier wird nun der Klageweg beschritten. Betroffene Mieterinnen und Mieter können den Mieterverein in der Kampstr. 4 kontaktieren (0231 / 557656-0 //info@mieterverein-dortmund.de).
Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. // 29.05.2018