9. Juli 2018 (Wohnungspolitik, Hannibal Dorstfeld)

INTOWN / Hannibal 2 - Zwischen Verkaufs- und Sanierungsplänen

Ende Mai veröffentlichten die Ruhr Nachrichten Pläne der INTOWN-Gruppe, alle Wohnimmobilien, ohne Mischnutzung mit Gewerbe, zu veräußern. In Dortmund wären die Wohnanlage Hannibal 2 und rund 12 Wohnhäuser in der Nordstadt, darunter eine Reihe von Problemimmobilien, betroffen. Während INTOWN Verkaufspläne schmieden soll, warten frühere Mieter auf die Rückzahlungen ihrer Kautionen und bisher in keiner Weise regulierte Schadensersatzansprüche.

„INTOWN würde sich mit einem Verkauf aus der Verantwortung stehlen“, erklärte Mietervereinssprecher Tobias Scholz. Das angeblich seit Monaten in Arbeit befind­liche Sanierungskonzept für den Hannibal 2 lag der Stadt Dortmund bis Ende Mai nicht vor. In einer Pressemitteilung erklärte der Mieterverein, dass die Stadt Dortmund den Druck auf INTOWN erhöhen und alle zur Verfügung stehenden planungs- und ordnungsrechtlichen Instrumente nutzen müsse. Hierzu gehören beispielsweise Instandsetzungsgebote und Sanierungsgebiete mit Vorkaufsrechten. Mögliche Interessenten müssen die Verpflichtungen für den Brandschutz, aber auch die weiteren Instandhaltungsdefizite (u.a. Aufzüge, Heizungsanlage) einpreisen können. „Für die Mieterinnen und Mieter ist wichtig, dass bei Wohnungsverkäufen der Grundsatz ‚Kauf bricht nicht Miete‘ gilt. Ansprüche gegenüber dem Vermieter gehen bei einem Wohnungsverkauf oder Verkauf der Eigentümergesellschaft nicht verloren“, stellte Tobias Scholz klar.

INTOWN-Geschäftsführer Sascha Hettrich dementierte die Verkaufspläne noch am gleichen Tag der Berichterstattung in der Bildzeitung. Anfang Juni kündigte er gegenüber dem Mieterverein die Vorstellung der Sanierungspläne für den Hannibal 2 gegenüber der Stadt Dortmund und dann auch in der Öffentlichkeit für Mitte Juli an. Wenige Tage zuvor entdeckte der Mieterverein, dass das börsennotierte Wohnungsunternehmen Grand City Properties S.A. aus Luxemburg mindestens im Jahr 2016 bei der Eigentümergesellschaft des Hannibal 2 investiert war. Grand City Properties S.A teilte jedoch auf Anfrage mit, dass die Lütticher 49 Properties GmbH aktuell nicht mehr zum Konzern gehöre und verkauft sei.

Anfang April 2018 berichtet das Magazin STERN, dass für einige INTOWN-Objektgesellschaften „gegenüber dem Transparenzregister keine Namen von wirtschaftlich Berechtigten angegeben“ seien. Im Beitrag nahm INTOWN Geschäftsführer Sascha Hettrich Stellung und wies die Vorwürfe des STERN zurück. Über das Transparenzregister will die Bundesregierung Steuerbetrug und Geldwäsche verhindern.

Klagen auf Rückzahlung der Kautionen

Während die Zukunft des Gebäudes weiter ungeklärt ist, kämpfen Hannibal-Mieter, die ihr Mieterverhältnis gekündigt oder eine Aufhebungsvereinbarung unterzeichnet haben, aktuell damit, dass INTOWN die Miet-Kautionen nicht auszahlt. Mie­ter­vereins-Rechtsberaterin Silke Schwarz musste daher zwei Mietern bereits em­pfehlen, die Lütticher 49 Properties GmbH bzw. INTOWN auf die Rückzahlung der Kaution zu verklagen. Ein anderer Mieter unterzeichnete eine Aufhebungsvereinbarung mit INTOWN. Darin wurde die Auszahlung der Kaution innerhalb von vier Wochen vereinbart, aber nicht gezahlt. Auch hier wird der Klageweg beschritten.

Dauerthema Wohnungssuche

Auch acht Monate nach Räumung des Hannibal 2 haben noch nicht alle früheren Mieter eine neue Wohnung gefunden. Stand Ende Mai lebten nach Auskunft der Stadt Dortmund noch 59 Haushalte (mit 205 Personen in städtischen Objekten, davon 53 Haushalte (189 Personen) in Wohnungen des sog. Wohnraumvorhalteprogramms und sechs  Haushalte (16 Personen) in zwei Gemeinschaftseinrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen.

Brandschutz

Die nordrheinwestfälische Landesregierung scheint das Thema Brandschutz in Hochhhäusern und die Forderung des Mietervereins nach einem Wohnungs-TÜV nicht sonderlich zu interessieren (Mieterforum berichtete). Bauministerin
Scharrenbach hat den Brief des Mietervereins seit über vier Monaten nicht beantwortet. 

Autor: Tobias Scholz, erschienen in Mieterforum Nr. 52 II/2018


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