20. März 2020 (Wohnungspolitik, Miet- und Wohnungsrecht, Corona)

Kündigungsausschluss, Solidarfonds und Zwangsräumungstopp notwendig Mieterbund fordert sofortiges Handeln des Bundesgesetzgebers

(dmb) Durch Betriebsschließungen, Kurzarbeit oder mangelnde Aufträge wird die bisherige Lebensgrundlage vieler Mieter kurzfristig entfallen. Die Pflicht zur Mietzahlung wird sie vor kaum überwindbare Herausforderungen stellen. Der Bundesgesetzgeber muss sofort handeln, um Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnungen und deren Kündigung sowie der Kündigung der für den Lebensunterhalt erforderlichen Gewerberäume zu schützen.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) fordert deshalb die sofortige Einführung einer mietrechtlichen Regelung, die die Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsrückständen verhindert, sobald der bedürftige Mieter die Übernahme der Miete bei einem neu einzurichtenden Solidarfonds („Sicher-Wohnen-Fonds“) beantragt. Der Fonds zahlt dann an den Vermieter. Bereits der Online-Antrag des Mieters bei der zuständigen Stelle muss zum Ausschluss der Kündigung führen. Dies muss sowohl für die ordentliche als auch die fristlose Kündigung gleichermaßen gelten.  

 
Außerdem fordert der DMB die Einführung einer Regelung, wonach Mieter trotz bereits ausgesprochener Kündigungen oder laufender Zwangsvollstreckungen für die Zeit der Krise und einen angemessenen Zeitraum danach nicht aus ihren Wohnungen geräumt werden dürfen. „Die aktuellen Empfehlungen der Bundesregierung machen deutlich, dass der Rückzug von Menschen in ihren privaten Wohnraum die wichtigste Maßnahme im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus ist. Der von uns geforderte Dreiklang aus Solidarfonds, Kündigungsausschluss und Zwangsräumungsstopp kann die Mieter vor den existentiellen Folgen der Corona-Krise schützen. Die Einführung dieser Schutzmechanismen hat daher oberste Priorität“, erklärt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.

Pressemitteilung Deutscher Mieterbund // 20.03.2020


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