5. September 2013 (Miet- und Wohnungsrecht, MSA-Siedlung)

Mieterverein rät: Aufgepasst beim Eigentümerwechsel! Neue Vermieter wollen Mieterrechte bei Kautionen beschneiden.

Anfang August wechselten die Wohnungen der Speymill in der Nordstadt (Herderstr./Goethestr./Rückertstr.) und im Heimbau-Viertel (Heimbaustr./Klönnestr./Eisenacherstr.) den Eigentümer. Neuer Vermieter ist seit dem die Brack Capital Dortmund Wohnen B.V., beauftragte Hausverwaltung ist RT Facility Management GmbH & Co. KG.

 Im Informationsschreiben an die Mieter zum Eigentümerwechsel findet sich auch eine „Zustimmungserklärung zur Kautionsübertragung für das Mietverhältnis und Haftentlassung des vorherigen Eigentümers“.

„Im ersten Moment erscheint es vielleicht nachvollziehbar zu sein, dass die Mietkaution auf den neuen Eigentümer übergehen soll. Doch das Mietrecht (§566a BGB) nimmt den neuen Eigentümer ohnehin in die Pflicht. Die Mieter haben Ansprüche auf Rückzahlung der Kaution gegenüber dem Alt- und Neueigentümer. Sollte der Erwerber zahlungsunfähig sein, haftet der Voreigentümer. Stimmen Mieter daher der Kautionsübertragung zu, verzichten Sie freiwillig auf ihnen gesetzlich zu stehende Mieterrechte. Wir empfehlen daher allen betroffenen Mietern, der Übertragung der Mietkaution nicht zuzustimmen.“ erläutert Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.

RT Facility Management versucht aktuell mit ergänzenden Schreiben den vorherigen Eigentümer von der Haftung zu befreien und versucht sogar die Mieter zu ködern. So werden für die Zustimmung zur Kautionsübertragung 20-Euro-Gutscheine eines großen Elektronik-Fachmarktes in Aussicht gestellt.

Noch dreister versucht sich die Bouchner Hausverwaltung Ihrer Verantwortung in der MSA-Siedlung zu entziehen. Im Schreiben zur Ankündigung des Eigentümerwechsels an die Lavida Wohnen 3. Verwaltungsgesellschaft GmbH aus Bochum wird behauptet der Mieter hätte die „Pflicht zur Leistung einer Mietsicherheit“.

 „Die MSA-Mieter sollen mit falschen rechtlichen Wertungen in die Irre geführt werden. Eine Pflicht zu erneuten Kautionszahlung besteht nicht. Nach dem Gesetz haften der Neu- und Alteigentümer. Auch für die MSA-Mieter gilt die Empfehlung der Kautionsübertragung nicht zuzustimmen.“ sagte Dr. Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund und Umgebung e.V.

Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. // 05.09.2013


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