8. Juli 2011 (Miet- und Wohnungsrecht, LEG NRW, Vonovia)

Deutsche Annington und LEG verweigern Begründungen für überzogene Miet-erhöhungen!

Anfang Juni berichteten zahlreiche Dortmunder Medien bereits über die zahlreichen Mieterhöhungen der Deutschen Annington, sowie der LEG NRW GmbH in Dortmund (siehe unten).

Auffällig bei beiden Wohnungsunternehmen ist, dass bei Mieterhöhungen aufgrund des seit dem 01.03.2011 geltenden neuen Dortmunder Mietspiegels in vielen Fällen der vom Mietspiegel ausgewiesene Medianwert drastisch überschritten wird.

Zuletzt hatten sich – hierüber hatten Sie berichtet – beide Unternehmen dahingehend geäußert, dass dieses nur in begründeten Ausnahmefällen der Fall sei. „Von den angeblich begründeten Ausnahmefällen haben wir erstmalig durch die Pres­semitteilungen, einerseits der Deutschen Annington, andererseits der LEG, erfahren“, berichtet Holger Gautzsch, Rechtsanwalt beim Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.

„Der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. vertritt zahlreiche Mieterinnen und Mieter in Mieterhöhungsverfahren. Immer dann, wenn die tatsächlichen Umstände eine Mieterhöhung nach dem Mietspiegel nicht rechtfertigen, wurde detailliert nachgefragt, mit welcher Begründung und aufgrund welcher angeblichen tatsächlichen Umstände eine Einordnung in die Preisspanne des Mietspiegels erfolgte. In keinem Fall hat es von beiden Unternehmen hierzu eine inhaltliche Antwort gegeben“ führt Holger Gautzsch weiter aus.

Deutsche Annington

Die Deutsche Annington hatte zunächst, trotz vorliegender Nachfragen des Mieter­vereins, lediglich die Mieter selbst angemahnt, nunmehr doch endlich die Zustimmung zu erteilen. „Erste Reaktionen der Deutschen Annington auf die seit Wochen und Monaten vorliegenden Anfragen unsererseits erreichten uns erst in der ersten Juliwoche“ erläutert Holger Gautzsch.

Sämtliche – im Regelfall sehr detaillierten Anfragen – werden mit einem einzigen pauschalen Standardschreiben begegnet. Eine auch nur annähernd konkrete Begründung ist diesem nicht zu entnehmen.

Die Standardantwort lautet wortwörtlich:

„Wie Ihnen sicherlich bekannt, ist es nach gültiger Rechtsprechung nicht erforderlich, eine derartige Abweichung im Mieterhöhungsverlangen zu begründen, was im Einzelfall jedoch durchaus möglich ist. Bei der Festlegung orientieren wir uns beispielsweise an den Daten des Dortmunder Wohnungsmarktberichtes, der Informationen über die Mietpreise und die Mietpreisentwicklung der einzelnen Stadtteile enthält.“

„Selbst bei hochkonkreten Einwendungen gibt es nur diese nichtssagende pauschale Antwort. Die darin enthaltenen Aussagen der Deutschen Annington sind zudem falsch, da entsprechende konkrete Informationen im Dortmunder Wohnungs­marktbericht gerade nicht vorhanden sind und dieser keinesfalls den geltenden Mietspiegel ersetzt.“

LEG

Bedauerlicherweise reagiert in gleicher Weise auch die LEG. „Erst durch die Pressemitteilung der LEG konnten wir erfahren, dass angeblich die LEG nur ausnahmsweise den Medianwert überschreitet, andererseits hier dieses nur in begründeten Ausnahmefällen so vollzieht“ führt Holger Gautzsch aus.

Bei allen begründeten Nachfragen hat die LEG bislang in keinem einzigen Fall eine prüfbare Begründung abgegeben. Vielmehr beruft sich die LEG in allen Fällen darauf, sie dürfe die von ihr gewählte Miete fordern, ohne auch nur ansatzweise dieses zu begründen. Dieses gilt auch in Fällen, in denen bereits eine Miete oberhalb des Medianwertes gezahlt wird, die LEG nunmehr den Maximalwert der Spanne im Wege der Zustimmung kassieren möchte.

Die Formulierung der LEG hierzu lautet:

„Aus unserer Sicht, trotz bereits ergangener, anders lautender Urteile, ist nicht grundsätzlich eine Heranziehung des Medianwertes vorzunehmen. Vielmehr besteht durchaus die Möglichkeit, die im Mietwertspiegel ausgewiesene Spanne auch als solche bei der Berechnung der neuen Miete zu nutzen. Bei fruchtlosem Fristablauf werden wir die Zustimmung zur Mieterhöhung auf dem Klagewege einholen“.

„Trotz jeweils konkret und begründet erhobener Einwände ist festzuhalten, dass beide Wohnungsunternehmen nicht in der Lage sind, auch nur ansatzweise ihre überzogenen Mietforderungen zu begründen. Daher ist allen Mietern zu raten, sich gegen derartige Mieterhöhungen zu wehren, sich von diesen beiden Großvermietern nicht für dumm verkaufen zu lassen“, fasst Holger Gautzsch zusammen.

Mietertipp

Der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. rät betroffenen Mietern:

  • Wenn Sie eine Mieterhöhung erhalten, prüfen Sie diese anhand des Mietspiegels. Diesen erhalten Sie kostenlos als Sonderdruck beim Mieterverein Dortmund, Kampstr. 4., 44137 Dortmund und unter www.mvdo.de/mietspiegel.html.
  • Wehren Sie sich gegen eine höhere Miete, wenn diese über dem Medianwert des Mietspiegels liegt, insbesondere wenn Ihr Vermieter keine andere Begründung nennt als: “Wir dürfen die Spanne nach oben ausnutzen.“
  •  Ein kostenfreier Ratgeber zum Thema Mieterhöhungen ist in der Geschäftsstelle des Mietervereins Dortmund und unter www.mvdo.de/mietrechtsratgeber.html erhältlich.

Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V., 08.07.2011

Kontakt: Rechtsanwalt Holger Gautzsch


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