7. November 2018 (Wohnungsmarkt)

Ambitionslos und unterfinanziert – Mieterverein Dortmund kommentiert Zielvereinbarung zwischen Stadt Dortmund und Landesbauministerium zur Wohnraumförderung

Am 07.11.2018 haben die Stadt Dortmund und das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen die Unterzeichnung einer Zielvereinbarung zur Wohnraumförderung bekanntgegeben. Das der Stadt Dortmund zur Verfügung stehende jährliche Budget wurde dabei von 30 Millionen Euro auf 35 Millionen Euro erhöht. Im Gegenzug hat sich die Stadt Dortmund verpflichtet, „dass sie mit kommunalen Strategien und Planungen dazu beiträgt, dass im Stadtgebiet jährlich 200 öffentlich geförderte Wohnungen neu errichtet werden können.“

Ein Bild mit Seltenheitswert - geförderter Wohnungsneubau von DOGEWO21

In 2016 und 2017 wurden laut städtischem Wohnungsmarktbericht 219 bzw. 267 Mietwohnungen im Neubau gefördert. Insgesamt wurden in 2016 38,5 Mio. Euro und in 2017 51,1 Mio Euro Fördermittel für Neubau und Bestandsförderung abgerufen. Fördermittelabrufe über dem eigentlichen Budget können auch in Zukunft möglich sein, jedoch nur wenn andere Städte Ihre Budgets nicht ausschöpfen. 

„Wir halten das erhöhte Budget und die vereinbarten Neubauzahlen für Dortmund daher für viel zu gering. Die Wohnraumförderung des Landes ist unterfinanziert und setzt ambitionslose Ziele. Dabei sind die Zielvereinbarungen grundsätzlich eine gute Sache.“, stellte Dr. Tobias Scholz wohnungspolitischer Sprecher des Mieterverein Dortmund fest. 

Kommunaler Wohnungsbau gefordert

Kritik übt der Mieterverein auch an den fehlenden Plänen der Stadt Dortmund für den geförderten kommunalen Wohnungsbau. „Es werden zu wenige öffentlich geförderte Wohnungen in städtischer Hand gebaut. Pläne für die kommenden Jahre sind nicht bekannt. Der Rat der Stadt muss daher DOGEWO21 dazu in die Lage versetzen bzw. die Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft (DSG) hierfür beauftragen. Grundstücke im Eigentum der Stadt sind hierfür eine wichtige Voraussetzung. Damit kann sichergestellt werden, dass die geförderten Wohnungen auch nach Auslauf der Bindungsfristen nicht dem freien Markt unterworfen sind.“, sagte Dr. Tobias Scholz.

Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. // 07.11.2018


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