25. April 2014 (Miet- und Wohnungsrecht, LEG NRW, Wohnungspolitik)

Großer Erfolg für Ex-Promontoria-Mieter im Konflikt um überhöhte Mieterhöhungen – LEG NRW beschränkt Mieterhöhungsforderungen auf den Mittelwert des Dortmunder Mietspiegels!

In den Dortmunder Ortsteilen Bodelschwingh, Kirchlinde und Bövinghausen erwarb die LEG NRW im Sommer vergangenen Jahres rund 1.000 Wohnungen aus dem Bestand der Promotoria Holding.

Bestände gekauft und  Mieten erhöht!

Ohne dass bereits bauliche Verbesserungen erfolgt waren, erhielten die Mieter Ende November 2013 nahezu flächendeckend Mieterhöhungsforderungen. Besonders empörend war, dass für die vernachlässigten Bestände von der LEG NRW der Oberwert der Mietspiegelspanne als gerechtfertigt angesehen wurde.

Der Mieterverein Dortmund führte in den betroffenen Siedlungen Informationsveranstaltungen durch und empfahl seinen Mitgliedern, maximal den Mittelwert des Dortmunder Mietspiegels zu akzeptieren. Es drohte eine Vielzahl von Gerichtsverfahren. Denn erfreulicherweise hatte eine größere Zahl an Mietern nicht „klein beigegeben“ und die überzogene LEG-Forderung nicht akzeptiert.

LEG NRW korrigiert Ihre Forderung!

In dieser Woche informierte die LEG NRW den Mieterverein Dortmund e.V. darüber, dass man die bisherige Forderung überprüft und entschieden hat, in den streitigen Fällen nur noch maximal den Mittelwert für die Wohnungen dieser Siedlungen zu fordern. Somit wird eine Klagewelle vermieden.

Wir begrüßen die Bereitschaft der LEG NRW ihre ursprüngliche Mieterhöhung deutlich zu reduzieren. Alle Mieter, die den Mut hatten, sich gegen die überzogene Mieterhöhung zu wehren, können sich über diesen Erfolg freuen!“, stellt Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mietervereins Dortmund fest.

Der Höhe nach waren je nach Mietspiegelfeld 0,50 – 0,70 €/m²/mtl. streitig. Bei einer 70 m² Wohnung ging der Streit also um bis zu ca. 50 € je Monat, durchschnittlich ging es um ca. 25 – 40 € je Monat.

Leider glauben viele Mieter, dass man gegen Großunternehmen keine Erfolge erzielen kann oder haben Angst vor möglichen Gerichtsverfahren. Dieses Beispiel zeigt, dass es sich lohnt, seine Mieterrechte aktiv wahrzunehmen!“, freut sich Rainer Stücker.

Streit um die Höhe von Mieterhöhungen gibt es bekanntlich auch in anderen LEG-Siedlungsbereichen. Der Mieterverein Dortmund empfiehlt Betroffenen weiterhin, diese prüfen zu lassen, wird aber auch für diese Siedlungsbereiche erneut das Gespräch mit der LEG NRW suchen.

Infos für Betroffene:

 

  • Wer die Zustimmung zum Mittelwert erklärt hat (oder durch rechtlich Beauftragte hat erklären lassen) erhält in der Regel keine weitere Mitteilung. Die zum 01.02.2014 anerkannte Mieterhöhung kann von der LEG NRW jetzt eingezogen werden (Einzugsermächtigung) bzw. ist vom Mieter in dieser Höhe zu überweisen (Selbstzahler).
  • Wer bislang gar nicht reagiert hat, hat in der Regel kurz vor Ostern eine Information zur reduzierten Forderung erhalten. Hier müsste kurzfristig geprüft werden, ob die Forderung anerkannt wird, da es ansonsten zu einem Klageverfahren kommt.
  • Falls es in Einzelfällen noch Streit um die Ermittlung des Mittelwertes des Mietspiegels gibt, sollte kurzfristig eine Klärung mit der LEG NRW gesucht werden, da es nur um geringere Differenzen gehen kann. 
  • Bei Mietern, die der ursprünglich höheren LEG-Forderung zugestimmt haben, sieht die LEG NRW keine Verzichte vor. 

 Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.// 25.04.2014

 

 

 


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