1. Juli 2019 (Wohnungspolitik, LEG NRW)

LEG: Glückliche Aktionäre

Auf der diesjährigen Hauptversammlung der LEG gab es wieder gute Nachrichten – für die Aktionäre. Die Dividendenauszahlung je Aktie wurde um 16,1% auf 3,53 € je Aktie gegenüber dem Vorjahr erhöht. Nachdem die LEG in 2018 erneut gewachsen war und knapp 3.800 Wohnungen vom Wohnungskonzern Vivawest erworben hatte, steht nun auch der Abverkauf von Wohnungen auf dem Programm der Immobilien-AG.

Von den aktuell 133.637 Wohnungen werden in einer Unternehmenspräsentation für 2.700 sogenannte „Non-Core“ Wohnungen fortgeschrittene Verkaufsverhandlungen benannt. Davon liegen alleine 1.200 ehemaligen Sozialwohnungen im Stadtteil Dorsten-Wulfen-Barkenberg. Gegenüber der Öffentlichkeit und den Mietern hält die LEG den Käufer geheim. Der örtliche Mieterbeirat und die Stadt Dorsten befürchten, dass dieser noch kurzsichtiger agieren wird als die LEG. Auf den ohnehin strukturell schwachen Stadtteil kommen harte Zeiten zu. Das Thema Zukäufe ist damit für die LEG aber nicht erledigt. Der neue Vorstandsvorsitzende Lars von Lackum hat angekündigt, sich auch außerhalb von Nordrhein-Westfalen nach Wohnungen umzusehen. Auch das Thema Neubau in Form von Nachverdichtungen auf eigenen Grundstücken hat die LEG im Visier. Rund 1.000 Wohnungen sollen in den nächsten Jahren mit Schwerpunkten in Essen und Köln entstehen.

Das bereits für 2018 finanziell aufgestockte Modernisierungsprogramm will die LEG mit nochmals mit einem um 20 Millionen erhöhtem Investitionsvolumen fortsetzen. In 2019 und 2020 will das das Unternehmen jeweils rund 200 Millionen Euro hierfür ausgeben und sich über die Modernisierungsmieterhöhungen der Mieter finanzieren lassen. Aber auch Mieterhöhungen spielen für die LEG eine große Rolle. Auch hier müssen Mieter die Richtigkeit der Mieterhöhungen prüfen. Beispielsweise in Dortmund wird in den Mieterhöhungsschreiben immer auf den Oberwert der jeweiligen Baualtersklasse des Mietspiegels Bezug genommen. Der dann verlangte Mieterhöhungsbetrag liegt dann darunter. „Durch die Bezugnahme auf den Oberwert trickst die LEG und erweckt den Eindruck, sie würde eine geringe Mieterhöhung verlangen, als ihr gesetzlich zusteht. Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung des Landgerichts Dortmund in der Regel vom Mittelwert auszugehen. Diesen überschreitet die LEG jedoch in vielen Fällen“, stellt Tobias Scholz vom Mieterverein Dortmund fest. In den Unternehmenspräsentationen wird auch das Auslaufen der Mietpreisbindungen als enormes Wertsteigerungspotenzial in den kommenden 5 bis 15 Jahren regelmäßig betont. Diese machen noch 26% des Wohnungsbestandes der LEG aus. Denn dann bietet sich die Möglichkeit über Mieterhöhungen und Neuvermietungen wesentlich höhere Mieten zu verlangen als bisher. Keine rosigen Aussichten für die Mieter.

Autor: Dr. Tobias Scholz, erschienen in Mieterforum Nr. 56 II/2019


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