24. November 2016 (Wohnungspolitik, LEG NRW)

Modernisierung Hörder Kampweg: LEG verlangt bis zu 130 Euro mehr Miete

Mitte 2015 kündigte die börsennotierte LEG Wohnen NRW die energetische Modernisierung von rund 50 Wohnungen am Hörder Kampweg in Dortmund-Benninghofen an. Viele der vorhandenen Balkone wurden vergrößert. Wegen der angekündigten Mieterhöhung nach Abschluss der Bauarbeiten gründete sich eine Mieterinitiative und wandte sich mit Unterstützung des Mietervereins an die Öffentlichkeit. Nachfolgend finden Sie unsere Pressemeldungen aus dem Juli 2015 und Oktober 2015 (siehe unten).

Mieterhöhung zum 01. Dezember 2016

Zum 01.12.2016 verlangt die LEG nun die erhöhte Miete. Zwar wurden in einzelnen Fällen Härtegründe der Mieter berücksichtigt. „Die Mieterhöhungen fallen in diesen Fällen dann erfreulicherweise geringer aus als zuvor angekündigt. In zwei dem Mieterverein vorliegenden Fällen wurden die Mieterhöhungen auf rund 0,70 Euro/m² im Monat begrenzt. Bei einer 57 m² großen Wohnung entspricht dies einer Mieterhöhung von rund 45 Euro im Monat. Dies begrüßen wir!“, erläuterte Dr. Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund.

Auf einer Mieterversammlung des Mietervereins in der vergangenen Woche berichteten jedoch viele Mieterinnen und Mieter weiterhin über enorme Mieterhöhungen von 100 bis 130 Euro im Monat.

So verlangt die LEG beispielsweise - für eine knapp 57 m² große Wohnung  - eine Mieterhöhung von rund 130 Euro (2,19 €/m²) im Monat. Auch nach Abzug der von der LEG benannten Energieeinsparungen (0,52 bis 0,79 €/m²) würde immer noch eine Mieterhöhung von 85 bis 100 Euro im Monat auf den Schultern der Mieter verbleiben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach den Erfahrungen des Mietervereins diese vorab berechneten Einsparungen später meist gar nicht erzielt werden. Insgesamt sind dem Mieterverein am Hörder Kampweg neue Kaltmieten in Höhe von bis 7,50 Euro/m² bekannt.

„Wir fordern die LEG Wohnen NRW wiederholt auf, die Mieterhöhungen für alle Bestandsmieter auf die Höhe der Energieeinsparungen zu begrenzen.“ sagte Dr. Tobias Scholz.

Immer wieder wird der Mieterverein gefragt, ob solche hohen Mieterhöhungen überhaupt erlaubt sind. Bei Modernisierungsmaßnahmen gelten jedoch weder Mietspiegel noch Kappungsgrenzen. Vermieter dürfen stattdessen 11% der angefallenen Modernisierungskosten im Jahr auf die Mieter umlegen. Die Höhe der Gesamtkosten oder das Verhältnis zwischen Investitionen und Energieersparnis spielen dabei gar keine Rolle.

Hier fordern der Mieterverein Dortmund und der Dachverband Deutscher Mieterbund (DMB) seit vielen Jahren eine Korrektur im Mietrecht. Zwar tauchte das Thema im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung auf – es wurden jedoch keine Verbesserungen für die Mieterinnen und Mieter umgesetzt.

„Nach der aktuellen Rechtslage ist jedoch der Vermieter verpflichtet, Instandhaltungen und Reparaturen abzuziehen und die Kosten hierfür zu tragen. Wie hoch diese Abzüge ausfallen müssen, ist aus Sicht des Mietervereins ein häufiger Streitpunkt und zugleich mietrechtlich der zentrale Ansatzpunkt sich gegen die Mieterhöhung zu wehren.“, sagte Dr. Tobias Scholz. Wurden dem Vermieter bereits nach Ankündigung der  Modernisierung wirtschaftliche Härtegründe mitgeteilt, bieten sich im Einzelfall ggf. weitere Möglichkeiten.

„Wir gehen auch bei hier davon aus, dass bei vielen Mietern die durch die LEG vorgenommenen Abzüge nicht ausreichend sind. Zudem sehen wir in der Vergrößerung der Balkonflächen keine Wertverbesserung. In der Folge fallen viele der uns bekannten Mieterhöhungen auch aus mietrechtlicher Sicht zu hoch aus. Lenkt die LEG nicht ein, bleibt den Mietern nur die gerichtliche Klärung. Wir empfehlen daher allen betroffenen Mietern die Mieterhöhung zu prüfen und ggf. Widerspruch einzulegen und die neue Miete nur unter Vorbehalt zu zahlen. Andernfalls kann die Zahlung der erhöhten Miete als Anerkenntnis der Mieterhöhung gewertet werden. Für unsere Mitglieder kümmern wir uns um die Prüfung, den Widerspruch und begleiten die sich daraus ergebenden weiteren Schritte.“, sagte Dr. Tobias Scholz.

Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. // 24.11.2016


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