13. Dezember 2018 (Vonovia)

Vonovia: Mietverträge mit Tücken - Koppelung von Wohnen an Energielieferanten unzulässig

Vermieter, die Neueingezogenen mit dem Mietvertrag gleich einen weiteren Vertrag für den Wechsel ihres Energieanbieters unterschieben, handeln nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW unzulässig. Die Verbraucherschützer in Düsseldorf haben jetzt eine entsprechende Praktik bei der Deutschen Annington Beteiligungsverwaltungs GmbH und der MIRA Grundstücksgesellschaft (Vermieterinnen und bestandshaltende Tochtergesellschaften der Vonovia) sowie bei der Vonovia Energie Service GmbH (Vertragspartnerin der Energielieferung) abgemahnt.

Der Verbraucherzentrale liegen Fälle aus Bochum, Gelsenkirchen und Witten vor, in denen die beiden Vermietungsgesellschaften ihren Neumietern mit dem Vertragswerk zum Einzug gleich einen zweiten Vertag der Vonovia als neuen Stromlieferanten und in einem Fall auch noch als Gasversorger unterschieben, ohne dass die Betroffenen diesem separat zustimmen. Neumieter, die den Strom- und Gasbezug dieses Anbieters nicht wollen, müssen aktiv werden und den entsprechenden Passus im Mietvertrag streichen. Auch aus Dortmund sind dem Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. entsprechende Mietverträge bekannt.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW und des Deutschen Mieterbundes NRW ist die Klausel im Mietvertrag, die einen Energieversorgungsvertrag gleich mitaktiviert, unwirksam, weil sie den üblichen Mietvereinbarungen in Deutschland zuwiderläuft:

„Mieter müssen nicht damit rechnen, dass sie mit ihrer Unterschrift unter einen Mietvertrag auch noch einen Energieliefervertrag in Gang setzen. Dadurch werden Mieter auch in ihrer Rolle als Verbraucher unangemessen benachteiligt, weil ihnen durch die eigenwillige Vertragskonstruktion der Vertrag für Strom und Gas ohne eigene Willensbekundung und Vergleichsmöglichkeit gleich mituntergeschoben wird“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Die drei abgemahnten Firmen sind aufgefordert, bis zum 19. Dezember 2018 gegenüber der Verbraucherzentrale NRW zu erklären, dass sie ihre unlauteren Geschäftspraktiken künftig unterlassen werden.

Der im Mietvertrag versteckte Energieliefervertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr und verlängert sich ohne Kündigung gleich um ein weiteres! Der Tarif für Strom liegt in dem von der Verbraucherzentrale NRW geprüften Fall außerdem über dem Durchschnittspreis.

„Wenn zwei Parteien ein Mietverhältnis eingehen, sollten sich Mieter und Vermieter auf Augenhöhe begegnen und einen fairen Vertrag miteinander abschließen. Dies wird durch das Vorgehen der Deutschen Annington Beteiligungsverwaltungs GmbH und der MIRA Grundstücksgesellschaft mbH gemeinsam mit der Vonovia Energie Service GmbH von vorneherein zunichte gemacht“, kritisiert der Deutsche Mieterbund NRW das Geschäftsgebaren vom Vermieterin und dem von ihr gewählten Energielieferanten.

Laut Verbraucherzentrale NRW „ist kein Vertrag mit der Vonovia Energie Service GmbH zustande gekommen. Darauf können sich betroffene Mieter beziehungsweise Verbraucher gegenüber der Vonovia GmbH berufen und den Energieanbieter wechseln.“

Die Verbraucherzentrale bietet für solche und ähnliche Fälle eine kostenpflichtige Rechtsberatung in ihren örtlichen Beratungsstellen und über ihr Verbrauchertelefon an.

Mitglieder von DMB-Mietervereinen und damit auch des Mietervereins Dortmund erhalten vor Ort kostenfreie Beratung in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW.

Eine vorherige Terminvereinbarung bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen ist hierfür unbedingt erforderlich!

Quelle: Pressemitteilung DMB NRW e.V. / Verbraucherzentrale NRW 13.12.2018 mit Ergänzungen des Mietervereins Dortmund und Umgebung e.V.


© 2010-2024 Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.
Impressum
Datenschutz